Mittwoch 12.12.12, 18:25 Uhr
Gewalttätiger Rechtsextremist zweifelt Urteil der Justiz an

Prozess ist zweite Tortur für die Opfer


Am kommenden Freitag, dem 14.12., findet vor dem Landgericht Bochum eine Berufungsverhandlung gegen zwei Neonazis statt, die im September 2011 drei Passanten an einer S-Bahnstation angriffen und schwer verletzten. Back Up, die erste Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt in NRW, betreut die Opfer der Neonazis und wird den Prozess begleiten und schreibt: »Im Juni dieses Jahres wurde ein Neonazi wegen des äußerst brutalen Überfalls auf drei Passanten auf dem S-Bahnhof Bochum-Langendreer zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ein weiterer Täter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Sowohl einer der Angeklagten als die Staatsanwaltschaft gingen inzwischen in Berufung. Claudia Luzar, die wissenschaftliche Leiterin der Beratungsstelle, erklärt: „Für die Opfer bedeutet diese Verhandlung eine zweite Tortur, denn sie müssen ihre traumatische Geschichte erneut vor den Tätern schildern und mit Missachtung von diesen rechnen.“
Auslöser für den brutalen Angriff der Neonazis war damals ein Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz, das von dem wehrlosen Opfer an der Kleidung getragen wurde. Der Angreifer fragte den Mann, ob er mal ein richtiges Hakenkreuz sehen wollte, zog sein T-Shirt hoch, zeigte seine rechtsextreme Tätowierung – und schlug zu. An dem Angriff war auch ein Mitglied der verbotenen Neonazi-Gruppe ‚Nationaler Widerstand Dortmund’ beteiligt und wegen Körperverletzung angezeigt.
„Die Neonazis betreiben in Langendreer einen aggressiven Raumkampf“, mahnte die wissenschaftliche Leiterin an. Erst Anfang Dezember 2012 hatten Neonazis ebenfalls im Umfeld des Bahnhofs eine Gruppe von Punks angegriffen. „Einigen Gerichten fällt es noch schwer, solche Gewalttaten als Teil einer Strategie zu erkennen, hier sind Fortbildungen zu diesem Themenfeld unbedingt anzuraten, so Luzar.
Prozess am Landgericht Bochum:
Freitag, 14.12.2012 | 10:00 Uhr | Raum: C 148I-4 Ns 60/12«