Dienstag 20.12.11, 19:08 Uhr

Pfändungsschutzkonto


Ab dem 1. Januar fällt der bisherige 14tägige gesetzliche Schutz von Sozialleistungen weg. Pfändungsschutz gibt es dann nur noch auf dem gleichnamigen “P-Konto”. Dies betrifft Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen der Stadt oder des Job-Centers Bochum beziehen. Wie es in einer Meldung heißt, können sie sich am Mittwoch, 21. Dezember, bei einer Telefon-Hotline über das Pfändungsschutzkonto informieren. Von 11 bis 13 Uhr sind unter der Rufnummer (02 34) 910-21 21 Experten des Amtes für Soziales und Wohnen, Job-Centers, Caritas-Verbandes, Sozialdienstes der katholischen Frauen und Männer und des Bochumer Schuldnerschutzes erreichbar. Liegt bei den Anruferinnen und Anrufern eine Pfändung vor, sollten diese ihr Konto umgehend in ein P-Konto umwandeln – sonst laufen sie Gefahr, dass ihre Sozialleistungen ab Januar an den Gläubiger oder an das Kreditinstitut gehen. Der Antrag auf ein P-Konto ist immer beim kontoführenden Geldinstitut zu stellen. Hierzu reicht es in der Regel aus, dem Geldinstitut den aktuellen Bewilligungsbescheid sowie die Kindergeldbescheinigung vorzulegen. Durch die Umwandlung wird bei Einzelpersonen ein Freibetrag in Höhe von 1 028,89 Euro automatisch geschützt. Dieser Freibetrag kann auch höher angesetzt werden, wenn der Kontoinhaber zum Beispiel für weitere Personen unterhaltspflichtig ist. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Geldinstitut eine zusätzliche Bescheinigung einfordert. Diese Bescheinigung stellen die Bochumer Schuldnerberatungsstellen aus; Adressen und Telefonnummern findet man auf den Internet-Seiten der Stadt und des Job-Centers Bochum.