Samstag 17.09.11, 20:31 Uhr
Seit dem 1. Juli 2011 gibt es den Evangelischen Verbund Ruhr

Fromme Sonntagsreden und die Politik kirchlicher Sozialkonzerne 9


Zum 1. Juli 2011 haben sich die Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel gGmbH und die Diakonie Ruhr gGmbH zum Evangelischen Verbund Ruhr (EVR) zusammen geschlossen. Der neue ev. Sozialkonzern verfügt nach eigenen Angaben über ein jährliches Umsatzvolumen von insgesamt 223 Mio. Euro und zählt 4.700 Beschäftigte, also mehr als Opel-Bochum. Eine ernsthafte Mitbestimmung der Beschäftigten, eine Beteiligung von MitarbeiterInnen oder der Gewerkschaft in den Aufsichtsgremien oder gar ein Streikrecht existiert in diesem Konzern bisher nicht. Dies ist in kirchlichen Einrichtungen nicht vorgesehen. Die Diakonie Ruhr hat ihren Schwerpunkt in Bochum und ist eng mit dem örtlichen ev. Kirchenkreis verbunden. Der jetzige Superintendent Peter Scheffler war bis zu seiner Wahl zum obersten Repräsentanten der Ev. Kirche in Bochum Vorstand der Diakonie Ruhr. Während der Bochumer Zweig des neuen Konzerns sich bisher schwerpunktmäßig auf die Altenpflege konzentriert, ist der Partner aus Herne auf das Krankenhausgeschäft spezialisiert. Als strategische Ausrichtung soll die Fusion sich auf einen zukünftig wachsenden Markt orientieren.
„Mit der Gründung der Holding ist in den Krankenhäusern eine stärkere Ausrichtung auf den Bereich der Altersmedizin geplant,“ heißt es in einer Mitteilung des EVR. Und weiter: „Wichtig ist, dass zwischen Krankenhaus und Pflegeeinrichtung oder häuslicher Versorgung keine Lücke entsteht, betonen die Geschäftsführer.“ Die Geschäftspolitik des Konzerns hat nichts mit dem zu tun, was Kirchenleute in ihren Sonntagsreden verkünden.
Zum 1. 1. 2011 hat die Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel ca. 200 Beschäftigte in vier Gesellschaften outgesourct, die weiterhin als Töchterunternehmen firmieren. Neu eingestellte MitarbeiterInnen erhalten aber nicht mehr die für die bisher Beschäftigten gültigen Tarife. Ihr Lohn liegt bis zu 40 % unter dem bisherigen Niveau. MitarbeiterInnen haben daraufhin die Konzernleitung mit „frommen Wünschen“ des Präses der EKD, Nikolaus Schneider konfrontiert. Dieser erklärte bei einer seiner Sonntagsreden: „Deshalb betrachte ich Tendenzen zu einer Zersplitterung des Tarifvertragssystems durch eine Vielzahl von Spartentarifverträgen in Unternehmen mit Sorge. Denn diese Entwicklungen leisten der Spaltung von Belegschaften und einer Vervielfachung von Konflikten Vorschub, – was es zu verhindern gilt. Das Prinzip: ‚Ein Betrieb – ein Tarifvertrag‘ hat sich bewährt.“ Dazu meinte der Aufsichtsratsvorsitzende des EVR-Konzerns, der Herner Superintendent Rimkus, lediglich: „Die Ausführungen von Präses Schneider möchte ich als zwar inhaltlich durchaus nachvollziehbaren aber dennoch ‚frommen Wunsch‘ bezeichnen, der der marktwirtschaftlichen Realität leider nicht standhält.“ Sein Bochumer Superintendend-Kollege Scheffler ist ähnlich drauf. Als Vorstand der Diakonie Ruhr war er dafür mitverantwortlich, dass die Beschäftigten in Bochum nach den Kirchentarifen Berlin-Brandenburg vergütet werden, die weit unter den Tarifen der hiesigen Landeskirche liegen. Die Unternehmenspolitik kirchlicher Konzerne wird öffentlich kaum hinterfragt, weil kaum jemand weiß, dass diese Firmen fast auschließlich aus öffentlichen Mitteln, von Kranken- und Sozialversicherungen oder privat finanziert werden. In die Krankenhäuser oder Altenheime der EVR fließt kein Cent Kirchengeld. Die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Pflegeversicherungen, die öffentliche Hand oder die Betroffenen selbst müssen für sämtliche Kosten aufkommen. Lediglich ein paar Beratungsstellen des Konzerns werden durch kirchliche Mittel bezuschusst.
Diese Mogelpackung hat folgenden historischen Hintergrund: Als Adenauer mit der Union im Bundestag die absolute Mehrheit hatte, schenkte er 1961 mit dem Subsidiaritätsprinzip den Kirchen weitgehend das Sozialwesen unserer Gesellschaft. Seitdem haben die Kirchen und ihre Einrichtungen das Sagen in sehr vielen sozialen Einrichtungen. Die Kosten der Einrichtungen (Krankenhäuser, Heime, Jugendhäuser, Kindergärten etc.) werden vollständig oder weitgehend von Sozialversicherungsträgern oder dem Staat getragen. Da das kaum jemand weiß, genießen die Kirchen ein hohes Ansehen. Viele Menschen glauben, dass die Kirchen sich stark sozial engagieren und ihre Kirchensteuern für die vielen kirchlichen Sozialeinrichtungen benötigt werden. Das ist falsch. Es existiert keine Landeskirche und kein Bistum in Deutschland, in der der Sozialetat auch nur 10 % des Gesamthaushaltes ausmacht.
Gleichzeitig sorgt die herrschende Arbeitsrechtssprechung bisher dafür, dass Kirchen mit ihren MitarbeiterInnen sehr willkürlich umgehen können. In einem ev. Krankenhaus – zu dessen Finanzierung die Kirche keinen Cent beisteuert – darf der Krankenhausträger z.B. Nicht-Evangelen diskriminieren und sie trotz besserer Qualifizierung nicht einstellen. Die Praxis beim den Katholischen Brüdern ist in aller Regel noch heftiger. Einem Hausmeister, der sich scheiden lässt, kann ohne weiteres gekündigt werden. Während bei Tendenzbetrieben nur die Tendenz-TrägerInnen (also wichtige Leute) linientreu sein müssen, gilt das in kirchlichen Einrichtungen für alle Beschäftigten. Der besondere Skandal: Es handelt sich hierbei um ausschließlich oder vorwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen.
Alle wichtigeren Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes haben in kirchlichen Einrichtungen keine Geltung. Es gibt lediglich eine MitarbeiterInnen-Vertretung, die etwa über die Mitspracherechte einer SchülerInnenvertretung verfügt. Die zuständige Dienstleistungsgewerkschaft ver.di steht vor einer fast ausweglosen Situation. Da es keine Mitspracherechte für die Beschäftigten und keine Tarifverhandlungen der Gewerkschaft mit den Kirchen gibt, ist es kaum möglich, Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen zu motivieren, Mitglied zu werden. Und so lange ver.di kaum MitarbeiterInnen in den kirchlichen Konzernen organisiert, ist es auch schwer, hier gewerkschaftlichen Druck zu entfalten.
Ein paar Hoffnungsschimmer gibt es doch: Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat einer Klage von ver.di Recht gegeben, dass Streiks in kirchlichen Firmen nicht grundsätzlich verboten sind. Und der europäischen Menschengerichtshof hat inzwischen mehrfach entschieden, dass Kirchenwillkür bei Entlassungen von MitarbeiterInnen, die sich nicht völlig kirchenkonform verhalten, auch Grenzen hat.
Allerdings: Eine Gesellschaft, die es nicht schafft, elementare Menschenrechte gegen die Kirchen politisch durchzusetzen, sondern dabei auf ein internationales Gericht angewiesen ist, stellt sich ein Armutszeugnis aus.


9 Gedanken zu “Fromme Sonntagsreden und die Politik kirchlicher Sozialkonzerne

  • Opelaner Band 4

    Es ist erschreckend, mit welcher schamlosen Dreistigkeit sich Kirche benimmt.
    Unser Arbeitskampf und unser Betriebsrat bekommt von Scheffler und Co Solidaritätsdressen. Und in den eigenen Betrieben wird das Arbeitnehmerrecht mit Füßen getreten.
    Warum haben sich die Bochumer Medien des Themas noch nicht angenommen?
    Hat sich verdi noch gar nicht zu den Missständen positioniert?
    Werde mal Michael Herrmund ansprechen, ob verdi überhaupt die zuständige Gewerkschaft ist. Bei der IGMetall würden solche Zustände sicherlich nicht geschluckt werden.

  • Franziskus

    Beschäftigte bei Sozialkonzernen können verdi-Mitglied werden, ebenso Mitglied etwa im BDSH: http://dbsh.de/

    Allerdings sind viele, wenn nicht sogar die allermeisten Diakonie-Ruhr-Angestellten vermutlich in ÜBERHAUPT GARKEINER Gewerkschaft o.ä. Mitglied.

    Folgendes zum SUBSIDIARITÄTSPRINZIP: Das Subsidiaritätsprinzip begünstigte gleichermaßen z.B. AWO, Caritas und Diakonie, also GEMEINNÜTZIGE Organisationen und räumte eben diesen den Vorrang vor staatlichen UND privaten Organisationen ein.
    Das Subsidiaritätsprinzip wurde schon und wird noch immer sukzessive abgeschafft, wodurch z.B. kleinere gGmbHs in direkte Konkurrenz zu beispielsweise den kirchlichen Trägern treten.

    Besonders durch diesen politisch gewollten Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenen Leistungserbringern im Sozialwesen wird nun die Kreativität auch der kirchlichen Träger provoziert. Subsidiarität war also viel mehr gestern. Heute gibt es politisch gewollt und betriebswirtschaftlich durchgesetzt eine “neue Steuerung” in der Sozialwirtschaft, wie sie auch Angestellte im kommunalen Sektor erleben:

    https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Neues_Steuerungsmodell

    Folgende Seite, hält Links zu mehreren der hier angesprochenen Themen vor:

    http://diakonie-info.tumblr.com

    In diesem Sinne: Grüß’ Gott ;-)

  • Bruder Sonnenschein

    Und in der heutigen Sonntagspredigt haben die Pastoren sicherlich wieder von Solidarität, Gleichheit der Menschen und Gerechtigkeit gepredigt; aber bitte wie immer schön oberflächlich (und am besten in Afrika).
    Kritische Stimmen werden mundtot gemacht, so wie die Mitarbeiterzeitschrift in der Herner Krankenhausgemeinschaft, die seit ein paar Monaten nicht mehr auf der hauseigenen Intranetseite erscheinen darf (das Stand sogar schon in der Herner waz). Und auch hier lässt Herr Rimkus den Zensoren freien Lauf.

  • Martin Budich

    @ Opelaner Band 4: ver.di beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Kirchen als ArbeitgeberInnen. Das Thema ist Schwerpunkt auf dem z. Z. stattfindenden Bundeskongress.
    Aber überleg mal: Bei Opel gäbe es kein Streikrecht und keine Mitbestimmung und jeder der mit dem Fahrrad erwischt wird und nicht das Auto anbetet, könnte fristlos entlassen werden. Da wäre es auch für die IGM ganz schön schwierig, die KollegInnen zu organisieren.
    @ Franziskus: Gerade weil solche Pseudo-Interessensvertretungen wie der BDSH existieren, ist es noch schwieriger, die Beschäftigten in den Kirchenkonzernen effektiv gewerkschaftlich zu organisieren.
    Natürlich gilt das Subsidiaritätsprinzip auch für die AWO. Sonst hätte es gar keine Chance gehabt, vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken zu werden. So hat es mit knappster Mehrheit die Hürde geschafft. SPD und FDP hatten 1961 hoch und heilig versprochen, die adenauerschen Gesetze sofort abzuschaffen, wenn die absolute Unionsmehrheit im Bundestag abgewählt ist. Sie haben ihr Versprechen natürlich nicht eingehalten und sich mit den Kirchen arrangiert. Damals hatten die SPD-regierten Bundesländer und mehrere SPD geführte Großstädte Verfassungsklage eingereicht. Ergebnis siehe oben.
    Es gab niemanden, der auch nur den geringsten Zweifel daran hatte, dass das Subsidiaritätsprinzip ein gigantisches Dankeschön der Union für die Wahlkampfunterstützung durch die Kirchen war. Sie waren und sind die HauptnutznießerInnen dieser Regelung. Mit ihren riesigen finanziellen Möglichkeiten stellen sie die Gewähr für die Kontinuität ihrer Arbeit sicher. Dies ist eine der Voraussetzungen, um in den Segen weiterer öffentlicher Mittel durch das Subsidiaritätsprinzip zu kommen. Die öffentliche Hand und die Sozialkassen müssen dann die konfessionellen Einrichtungen bezahlen und die Kirchen schmücken sich damit, ohne einen Cent dafür aufzubringen.
    Es ist ein Skandal, dass Nicht-Christen mit ihren Sozialbeiträgen und Steuern kirchliche Einrichtungen finanzieren müssen, in denen sie legal diskriminiert werden dürfen. Es ist ein weiterer Skandal, dass in diesen öffentlich finanzierten Einrichtungen elementare ArbeitnehmerInnenrecht ausgehebelt sind.
    Beides zusammen stellt 200 Jahre nach Beginn der Aufklärung eine Ungeheuerlichkeit dar. Es gelingt den Kirchen dies weitgehend zu verschleiern und sich als sozial und barmherzig darzustellen. Und sehr viele Menschen glauben das immer noch.

  • Sebastian Michaelis

    Eine Mitgliedschaft bei ver.di und/oder beim BDSH ist für effizient gewerkschaftliches Arbeiten mit Sicherheit sinnvoller als alleinige Mitgliedschaft bei einer Kirche.Letztere ist aber leider gerade in der sozialen Arbeit nötig um überhaupt eine Anstellung bei einer der kirchlichen Träger bekommen zu dürfen… .Abseits dieser mittlerweile bekannten Diskriminierungen sind die Entwicklungen ökonomischen Denken und Handelns in der sozialen Arbeit, aber gerade auch bei den kirchlichen Organisationen (Diakonie/Caritas z.B.) leider bereits ziemlich weit fortgeschritten… .
    Vielleicht wird sich unter Federführung von ver.di jetzt etwas ändern?

  • ubu

    noch ist das jahr des kirchenaustritts nicht zu ende, aufi also, wer noch drin ist. es gibt genügend gründe . und einer davon ist nächste woche in berlin …
    und religionsfrei im revier trifft sich am freitag 23.9. im bhf langendreer um 19 uhr in raum 6.

  • Franziskus

    „Subsidiarität“ heißt, dass „Die Tätigkeit privater Organisationen Vorrang vor staatlichen Aktivitäten haben“ soll.

    Dabei sind heute in aller Regel kirchliche und private Träger sozialer Arbeit genau GLEICH gestellt.
    Bei der Vergabe von ausgeschriebenen Aufgaben dürfte im Zweifelsfall nicht selten der BILLIGERE, nicht der kirchlichere Träger den Zuschlag bekommen.

    Will ein kirchlicher Träger der Billigere sein, hat er vor allem die gleiche Möglichkeit wie ein privater Träger sozialer Arbeit: Tarifflucht und Lohndumping.

    Tatsächlich unglaublich ist, dass kirchliche Träger noch immer ein SONDERARBEITSRECHT genießen. Die kirchlichen Träger sozialer Arbeit gehören zur Sozialwirtschaft wie Opel zur Autowirtschaft, also zur Wirtschaft. Und damit muss -eigentlich- das in der Wirtschaft allgemein gültige Arbeitsrecht auch endlich für sie eingeführt werden.

  • Diakonie-Beschäftigte

    Danke für den Hintergrundbericht. Bin selbst in der Bochumer Diakonie zu den Brandenburger Bedingungen beschäftigt. Meine Kolleginnen in anderen mobilen Diensten erhalten wesentlich mehr Geld für ihre Leistungen. Es ist beschämend, wie selbstsicher Herr Neveling und Herr Scheffler diese arbeitsrechtlichen Tricks anwenden, um Gelder den Mitarbeitenden vorzuenthalten.
    Gut, dass es an die Öffentlichkeit kommt.

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