Montag 21.02.11, 14:43 Uhr
Sevim Dagdelen zum Hartz-IV-Ergebnis:

Verlogen und verfassungswidrig 1


„Das Ergebnis um das verlogene Gezerre um Hartz IV ist blanker Hohn für die 13 533 Personen, die beim Jobcenter Bochum von der Grundsicherung leben müssen. Es ist ein Skandal, dass für die Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 8 Euro im Monat die Hartz-IV-Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP mehrere Wochen brauchten, andererseits aber nur eine Woche benötigten, um mit 480 Mrd. Euro die Banken zu retten.“, erklärt Sevim Dagdelen, Bochumer Bundestagsabgeordnete der Linkspartei anlässlich der Einigung der Hartz-IV-Parteien im Streit um höhere Regelsätze. Dagdelen weiter:
„Die rückwirkende Steigerung des Arbeitslosengeld II für derzeit etwa 4,7 Millionen Hartz-IV-Beziehende um fünf Euro auf 364 Euro im Monat und die geplanten drei Euro für 2012 stellen wenn überhaupt einen Inflationsausgleich und keine Erhöhung dar. Mit dem Ziel, das Sparvorhaben des Finanzministers einzuhalten, haben die Hartz-IV-Parteien die Berechnungsgrundlagen willkürlich geändert und sich dabei die statistischen Fälschungen der Arbeitsministerin zu eigen gemacht. Damit ignorieren sie bewusst die klaren Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das ist verfassungswidrig.
Um diesen verfassungswidrigen Zustand zu beenden, fordert Die Linke einen monatlichen Regelsatz von mindestens 500 Euro. Dieser Regelsatz ist finanzierbar, wenn endlich auch wieder die Menschen zur Kasse gebeten werden, die die Krise verursacht und an ihr verdient haben.
Der angekündigte Mindestlohn in der Leiharbeit, im Bewachungsgewerbe und der Weiterbildung ist völlig unzureichend. Wir brauchen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro die Stunde und mindestens den Equal pay in der Leiharbeit vom ersten Tage an. Besser noch wäre die Abschaffung von Leiharbeit, damit die Beschäftigten nicht mehr gespalten werden können in Stammbelegschaft und Leiharbeiter.“


Ein Gedanke zu “Verlogen und verfassungswidrig

  • Norbert Hermann

    Bei der angegeben Zahl Betroffener (13.533 ) handelt es sich allerdings nur um jene ALG II-Berechtigten, die als „arbeitslos“ geführt werden. Hinzu kommen 8.478 Menschen, die ebenfalls erwerbsfähig sind, aber nicht als „arbeitslos“ geführt werden, und die nicht erwerbsfähigen Angehörigen und die Kinder unter 15 Jahren.

    Die genaue Zahl erscheint leider nicht mehr im Arbeitsmarktreport,lässt sich aber leicht erfragen bei der Pressestelle der ARGE (Hr. Rohleder).

    Auch alle Bezieher_innen von Grundsicherung bei zu niedriger Altersrente oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung sind hier betroffen, und auch jene (wenige), die noch Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“ 3. Kap. SGB XII) beziehen.

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