Freitag 23.04.10, 11:00 Uhr
Initiative gegen den Bau der DüBoDo: Widerstand braucht Geld

Zweifelhaftes Gutachten


Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: »Im 15. Jahr des Widerstandes gegen die von dem damaligen Landesverkehrsminister Wolfgang Clement angestoßene Planung der sog. Bochumer Lösung fällt im Mai 2010 in der Auseinandersetzung um den Weiterbau der A 44 – DüBoDo und deren Anschluss an den als innerstädtische Entlastungsstraße konzipierten Bochumer Außenring nun die Entscheidung in Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung über die von der Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo angestoßene Klage von 13 KlägerInnen gegen den Bau des DüBoDo – Teilstücks „Querspange“ anberaumt auf den 19.05.2010.
Neben den Problemkreisen Lärmschutz und Schadstoffbelastung war die Einbeziehung des Außenrings mit seiner geplanten Aufstufung zur Bundesautobahn stets ein Hauptangriffspunkt gegen die DüBoDo-Planung. Die Bürgerinitiative hat immer wieder hervorgehoben, dass gerade dem Außenring als Verbindung zwischen den Teilstücken A 44- DüBoDo-Querspange und Westkreuz (dem Verknüpfungspunkt mit der A 40 in Stahlhausen) bei Umsetzung der Maßnahmen der sog. Bochumer Lösung der Verkehrsinfarkt droht. Sie hat auch immer wieder Zweifel an der Unparteilichkeit der von den Planern beauftragten Gutachter angemeldet.
Diese Bedenken werden nun durch eine vom beklagten Verkehrsministerium NRW im laufenden Gerichtsverfahren nachgeschobene neue Verkehrsprognose für 2025 verstärkt:
Planungsziel der Aufstufung des Außenrings zur BAB und des Weiterbaus der A 44-DüBoDo als Querspange ist laut Planfeststellungsbeschluss die Schaffung einer neuen West-Ost-Verbindung zwischen dem Nordhausen-Ring und dem AK Bochum/Witten, die wichtigen Bypass-Charakter für die auch nach dem sechsstreifigen Ausbau weiterhin hoch belastete A 40 mit nicht gänzlich zu vermeidenden Störungen haben soll.
Die künftige Verkehrsbelastung auf der Opel-Querspange/dem Außenring ergibt sich also wesentlich aus den Verkehren, die an den beiden Endstücken dieser neuen Verbindung erwartet werden: also auf der A 40 im Bereich der AS Stahlhausen und im Bereich des AK Bochum/Witten.
In den früheren Verkehrsprognosen war für den Außenring infolge der auf den angrenzenden Teilstücken ansteigenden Verkehre ein Überlastungsanteil von über 50 % – und damit dessen Verkehrsinfarkt – prognostiziert worden.
Während in der neuen Verkehrsprognose für 2025 auf der A 40 etwa die gleiche Verkehrsmenge erwartet wird wie in früheren Prognosen und südlich und nördlich des AK Bochum/Witten im Vergleich mit der Prognose 2010/15 sogar eine erhebliche Zunahme des Verkehrs 2025 prognostiziert wird, werden auf dem Bochumer Außenring für 2025 Verkehrsbelastungen ausgewiesen, die im Mittel um ca. 15 % niedriger sind als die früher erarbeiteten Prognosen. Diese geringere Verkehrsbelastung auf dem Außenring erreicht der Gutachter nur dadurch, dass er bei der Netzberechnung 2025 einfach die Verkehrsmenge für die Prognoseverkehrsbelastung auf den Wert der Leistungsfähigkeit des bestehenden 4-spurigen Querschnittes des Außenrings begrenzt, ohne die Auswirkung der erhöhten Verkehrsmengen auf den angrenzenden Teilstücken zu berücksichtigen.
Vom Gutachter wurden also bei der neuen Prognose per Kunstgriff reduzierte Verkehrsmengen eingesetzt, nicht etwa als Ergebnis methodisch einwandfreier Berechnungen, sondern aufgrund einer verkehrspolitischen Setzung, um so das vom Auftraggeber gewünschte Planziel „Bypass-Funktion“ auszuweisen.
Die grobe und offensichtliche verkehrsfachliche Fehlerhaftigkeit der gewollten Begrenzung der Verkehrsmenge stellt die Seriosität und die Glaubwürdigkeit des Gutachters erneut in Frage und bestärkt damit die bereits anlässlich der früheren Gutachten aufgetretenen Zweifel an der Unparteilichkeit des Gutachters.
Die Kläger haben deshalb beim Bundesverwaltungsgericht die Einholung von Gutachten unabhängiger Sachverständiger beantragt.
Geht das Gericht diesen Beweisanträgen nach, drohen Kosten, die nicht mehr aus dem bestehenden Klagefond bestritten werden können. Es besteht damit die Gefahr, dass der DüBoDo-Widerstand im 15. Jahr an der Kostenfrage scheitern kann.
Weiterer Widerstand braucht deshalb Geld.
Der Erfolg der Klage hängt auch davon ab, welche Gelder im laufenden Klageverfahren noch für Gutachten zur Verfügung stehen.«
Die Bürgerinitiative ruft deshalb zur Unterstützung des Widerstandes gegen den DüBoDo-Weiterbau auf durch Spenden auf das
Konto der Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo
BLZ 43060967 KtoNr 27253200 Stichwort: „Klagefond“