Montag 18.01.10, 15:00 Uhr

Hartz IV: Neue Wohnraumregelung


Mit dem Gesetz zur Förderung von Wohnraum für das Land NRW sind unter anderem neue Wohnflächenobergrenzen festgelegt worden. Darauf weist die Arbeitslosenberatung in der Brückstraße hin. Dieses Gesetz ist zum 1.1.10 in Kraft getreten und sieht als Wohnflächenobergrenze 50 qm für einen 1-Personen-Haushalt vor.  Für jede weitere Person kommen jeweils 15 qm hinzu. Somit ergeben sich für Bochum auch andere Mietpreisobergrenzen (ausgehend von 4,96 € pro qm) bis 50 qm – 248,00 € bis 65 qm – 322,40 € bis 80 qm – 396,80 € bis 95 qm – 471,20 € bis 110 qm – 545,60 € etc. Es entsteht hierdurch zwar kein Umzugsanspruch bei bisher angemessenem Wohnraum, allerdings müssen diese neuen Mietobergrenzen sowohl vom Sozialamt, als auch von der ARGE Bochum seit dem 1.1.10 bei anerkanntem Umzugsgrund bei Neuanträgen bei der Berücksichtigung der Heizkosten bei nunmehr angemessenem Wohnraum (Rücknahme der Umzugsaufforderung) bei vorgenommener Mietkürzung (z.B.: Kaltmiete oberhalb von 273,20 € bei einem 1-Personenhaushalt) angewandt werden. Laut Auskunft der ARGE Bochum werden die betroffenen Leistungsbescheide bereits bearbeitet. Nähere Informationen erteilt die Beratungsstelle für Arbeitslose, Brückstr. 46. Tel.: 0234 350091.