Freitag 11.12.09, 17:39 Uhr

Beschluss für Konzerthaus rechtswidrig?


Radio 98,5 Bochum meldet: „Die Bezirksregierung hat der Stadt Bochum mitgeteilt, dass zur Zeit kein Ratsbeschluss über den Konzerthausbau gefällt werden darf. In einem Brief weist die stellvertretende Regierungspräsidentin Karola Geiß-Netthövel darauf hin, dass ein solcher Ratsbeschluss rechtswidrig wäre. Hintergrund ist die vorläufige Haushaltsführung, in der eine Kommune nur Ausgaben tätigen darf, die unbedingt nötig sind. Dieses sei beim Konzerthausbau nicht der Fall, so Geiß-Netthövel. Die kommunale Aufsichtsbehörde stellt klar, dass eine Entscheidung für das Konzerthaus nur mit einem genehmigungsfähigen HSK möglich ist. In der nächsten Woche sollte im Stadtrat eine Entscheidung über das Konzerthaus fallen.“