Dienstag 15.09.09, 20:00 Uhr
Korrektur einer Meldung

Auch Fabian Ferber bleibt straffrei


In einer Meldung war gestern an dieser Stelle darüber berichtet worden, was die WAZ über die Verurteilung des ehemaligen Juso-AStA-Vorsitzenden Fabian Ferber schrieb. Ein Leser hat freundlicher Weise darauf aufmerksam gemacht, dass die Darstellung der WAZ nicht stimmt. In dem WAZ-Bericht war von „Tagessätzen auf Bewährung“ die Rede. Das gibt es nicht. In Wirklichkeit handelt es sich um eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ nach § 59 StGB. Das bedeutet, dass die Verurteilung zu 180 Tagessätzen nur dann rechtskräftig wird, wenn Ferber entweder die Sozialstunden nicht ordnungsgemäß ableistet oder sich ziemlich schnell etwas anderes zu Schulden kommen lässt. Sind die Sozialstunden abgeleistet, ist die Sache aus der Welt. Nichts steht im Führungszeugnis und die 1800 Euro muss er auch nicht zahlen. Er kann also theoretisch weiterhin Richter werden und für eine SPD-Parteikarierre hat er sich damit sowieso qualifiziert. Das Verfahren gegen den Finanzreferenten ist abgetrennt worden, weil er im Gegensatz zu Ferber nicht mehr unter Jugendstrafrecht fallen kann. Es ist noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Viel nervöser als die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen dürfte beide allerdings die zivilrechtlichen Schritte des AStA machen. Sie haben inzwischen eine Zahlungsaufforderung über die veruntreute knappe Viertelmillion Euro bekommen.