Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 23. September 2008
Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE BO Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel


Große Ohren und Augen bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer, Herr Withake seine Sympathie für obiges Thema auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung auch seit seinem Amtsantritt zum 1. 1. 2008 nicht besser geworden:
Die §§ 13, 14., 15 des SGB I verpflichten die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft. § 1 Abs. 2 SGB I i.V.m § 17 Abs. 1 SGB I fordert u. a. die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel. Dabei handelt es sich um gesetzliche Verpflich­tungen. U.a. damit hat die aktuelle (und vorhergehende!) Landesregierung die Einstellung der Förderung der ALZ und Beratungsstellen begründet. Auf Grund ihrer desolaten Personallage ist die ARGE aber auch hier nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden ist zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca.25 % in befristeten Beschäftigungsverhältnissen!
Wiederholt wurde auch in der Presse von der Versagung einer Existenzsicherung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme berichtet. Auch in unklaren Fällen (ob ARGE, Sozialamt, Jugendamt … helfen müssen) werden Hilfesuchende im Stich gelassen. Hier deutet sich immerhin an, dass das Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt Bochum gesucht wird, um zu einer verfassungskonformen Hilfeleistung zu kommen.
Sanktionen (Kürzungen) über das physische Existenzminimum hinaus dürfen nicht sein – „Verhungern lassen ist verboten“. Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten muss im Gegenteil besonders geholfen werden. Auch hier hoffen wir, dass die ARGE sich weiterhin beobachtet fühlt und Zurückhaltung übt.
Zum leidigen Thema „Versagung von Empfangsbestätigungen“ hat die ARGE zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen. Wir werden darauf achten, ob das den Notwendigkeiten genügt.
Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein.
Die Brisanz des von der Bundesagentur für Arbeit angeordneten rechtsbrecherischen Vorgehens bei der Umstellung von Hartz IV-Aufstockung auf Kinderzuschlag scheint für Verwaltungsmenschen schwer verständlich zu sein. Hauptsache, die Verwaltung fluppt. Und das ist schliesslich ein „Massengeschäft“. Der/die Einzelne und die Rechtsstaatlichkeit müssen da auf der Strecke bleiben.
Das in der ARGE-PM vom 1.10. 2008 angekündigte Vorgehen, den Betroffenen ungefragt die Leistung einzustellen, um sie zur Beantragung von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld zu zwingen, übersteigt alles bisher da gewesene. (s. dazu unsere gestrige PM). Selbst nach Ansicht der BA muss zuvor eine ausreichende Aufklärung erfolgen und ein schriftlicher Verzicht auf ALG II-Leistungen erfolgen. Dabei soll auch der drohende Wegfall von Vergünstigungen und Freistellungen berücksichtigt werden.
Bei laufenden Einnahmen in unterschiedlicher Höhe (Aufstocker in Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder (nebenberuflich) Selbständige) wird regelmässig von einem zu hohen Einkommen ausgegangen. Daraus resultierende Nachzahlungen erfolgen so spät, dass die Betroffenen in ein nicht zulässiges Defizit geraten. Auch im folgenden Bewilligungszeitraum wird regelmäßig wieder ein zu hohes Durchschnittseinkommen angerechnet.

Anlage: Themen und Material zum Gespräch mit der Bochumer ARGE-Leitung am 08-09-22

i.A. Norbert Hermann

Thematisiert wurde auch die desolate Personallage bei der ARGE (einzelne Teams nur zu 50% besetzt …).

Was ARGE-Mitarbeitende privat dazu meinen:
„Wenn die Belastung stimmt, ist man auch in der Lage, freundlich mit den Leistungsberechtigten umzugehen. Wenn die Belastung hingegen zu hoch ist, dann möchte/kann man sich die Nöte einfach nicht mehr geduldig anhören.“

„Was ich bestätigen kann, ist, dass der Umgang mit den LB (aber auch mit den Kollegen) stark von der Belastung abhängt.“

„Die Arbeitszeit ist begrenzt, die Belastung (Anzahl der Kunden/Fallzahl) vom Mitarbeiter nicht steuerbar. Daraus ergibt sich die für jeden Kundenkontakt zur Verfügung stehende Zeit. Wenn man überlastet ist, hat man keine Zeit zum „geduldig zuhören“. Man wird ungeduldig, wenn man mit Kunden zu tun hat, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, infolge von Alter oder Krankheit schlecht hören oder intellektuell nicht rasch aufnehmen können. Wir kennen das alle. Auch unsere Vorgesetzten und Dienstherren wissen das. Die Beseitigung der Ursache (unzureichende Personalausstattung) kommt offenbar nicht in Frage. Wir, aber auch unsere Kunden, scheinen mit dem status quo leben zu müssen.“

„Burn-Out ist in ARGEn mittlerweile normal. Das war zu Zeiten der „reinen“ Sozialhilfe auch nichts unbekanntes. Ich kenne aber beides. und ich finde es erschreckend, in welch kurzer Zeit Hartz IV , und damit meine ich nicht das Recht an sich, Mitarbeiter regelrecht „verschleißt“. Es liegt im Wesentlichen an der viel zu hohen Belastung des einzelnen Mitarbeiters. Die ungeheure Sturheit mit der auf dem falschen Personalschlüssel beharrt wird und mit der sehenden Auges in Kauf genommen wird, dass dies irgendwann zu einem Scheitern führen muss, ist nicht minder erschreckend.“