Samstag 19.07.08, 11:00 Uhr
Ruhr-Uni beschließt 20-Euro-Senkung bei Studiengebühren

AStA: Bewegung im Senat


Der AStA der Ruhr-Uni schreibt: »In seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Juli, hat der Senat der Ruhr-Universität Bochum eine Senkung der Studiengebühren um 20 Euro beschlossen. Der Beschluss ist das Ergebnis einer zweistündigen Debatte im Senat, an der knapp 100 Studierende teilnahmen. Die Ruhr-Uni ist damit nach der Wilhelms-Universität Münster die erste in NRW, die Bereitschaft zeigt, den gesetzlichen Höchstsatz von 500 Euro pro Semester zu unterschreiten. Diese Entscheidung trägt der Senkung des Anteils, den jede Hochschule zweimal im Jahr an den Ausfallfonds für die NRW.Bank zahlen muss, Rechnung. Bisher flossen jedes Semester 18 Prozent aller Gebührengelder in den Fonds, aus dem die Schulden derjenigen Studierenden getilgt werden, die nach dem Studium ihren Kredit nicht zurückzahlen können. Seit diesem Semester sind es nur noch 14 Prozent. „Wir haben gefordert, dass zumindest dieser Anteil umgehend an die Studierenden zurückgegeben wird“, so Benjamin Bettinger vom AStA-Referat für Hochschul- und Bildungspolitik. „Und selbst dafür hat es viel Überzeugungsarbeit gebraucht.“
Vier Prozent für die Studierenden

Ob der Betrag von den Studiengebühren abgezogen oder anderweitig erstattet werden soll, wollte der Senat indes nicht entscheiden. Stattdessen wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine „geeignete Methode, den Studierenden das Geld zurückzugeben“ zu finden. Dennoch kommt das Thema Studiengebühren bald wieder auf die Tagesordnung. Der Senat hat eine gründliche Evaluierung des bisher praktizierten Gebührensystems im Sommersemester 2009 verbindlich zugesagt.
Ursprüngliche Forderung der StudentInnen war es gewesen, die Studiengebühren an der Ruhr-Uni auf 250 Euro zu senken. Aus dem Rechenschaftsbericht des Rektorats über die Verwendung studentischer Gelder, herausgegeben im Juni 2008, war hervorgegangen, dass über die Hälfte der Gebühren bisher ungenutzt auf dem Konto der Ruhr-Uni liegt.
Verantwortungsloser Umgang mit Studiengebühren
„Wir sind der Meinung, dass die Höhe der erhobenen Studiengebühren wenigstens an die faktischen Ausgaben angeglichen werden muss“, so Bettinger weiter. Das Rektorat erklärte hingegen, der Verwendungsbericht enthalte keine repräsentativen Zahlen und könne somit nicht als verlässliche Quelle behandelt werden. Annika Klüh, ebenfalls Referentin für Hochschulpolitik, sagt dazu: „Das Rektorat gibt einen Rechenschaftsbericht heraus und erklärt im nächsten Moment, dass dieser Bericht nicht valide sei. Wenn die Unileitung nicht in der Lage ist, die Verwendung der Studiengebühren verlässlich zu belegen, dann darf sie die Gebühren auch nicht erheben.“ Die Ruhr-Uni liefere damit einen weiteren Beweis für den landesweiten verantwortungslosen Umgang mit Studiengebühren, so der AStA-Finanzreferent Christian Wolf: „Das Rektorat und der Senat hatten zum Zeitpunkt der Einführung der Studiengebühren kein Konzept, wofür die Einnahmen verwendet werden sollen. Und weil bis heute keine Kalkulation vorliegt, die kontiuierliche, zyklische und einmalige Ausgaben erfasst, wird weiterhin der Maximalbetrag an Studiengebühren eingezogen.“
Senat muss Zugeständnisse machen
Letztendlich ist es den Studierenden immerhin gelungen, die Rückgabe von 20 Euro pro Person zu erstreiten. „Selbst dieses Zugeständnis wurde nur ungern gemacht“, so Klüh. „Wenn die Studierenden nicht aktiv geworden wären und den Senat zu einer öffentlichen Diskussion gezwungen hätten, wären wahrscheinlich auch diese vier Prozent im nicht verlässlichen Haushalt des Rektorats verschwunden.“«