Dienstag 10.06.08, 17:15 Uhr
Zweckentfremdung von Studiengebühren?

AStA der RUB: „Rektorat verzögert Debatte über Gebührensenkung“


Der AStA der Ruhr-Uni schreibt: »Donnerstag, 19. Juni: Ein Datum, mit dem der AStA fest gerechnet hatte. Im Senat der Ruhr-Uni soll darüber diskutiert werden, ob die Studiengebühren in Höhe von derzeit 500 Euro pro Semester gesenkt werden. „Aus den Fakultäten wird uns immer wieder berichtet, dass das Geld zweckentfremdet wird, weil es nicht sinnvoll ausgegeben werden kann. Deswegen hat die studentische Fraktion eine Senkung beantragt“, sagt Matthias Brunnert vom AStA-Vorstand. „Jetzt sieht es so aus, als wollte das Rektorat die Debatte mit einem billigen Trick verzögern: Die eigentlich schon vorliegenden offiziellen Zahlen sollen nicht rechtzeitig veröffentlicht werden.“
1500 Euro haben die Studierenden bisher pro Kopf an Studiengebühren bezahlt. Wochenlang hatten die studentischen Gremien Recherchen angestellt, um die Gebührenverwendung an der Ruhr-Uni zu evaluieren. Das Ergebnis ist erschreckend: Zum Teil ist das Geld in neue Fußböden, Steckdosenleisten und Stühle geflossen – alles Maßnahmen, die eigentlich aus dem regulären Uni-Haushalt gedeckt werden müssen. „Das verstößt nicht nur gegen die Gebührensatzung der Uni, sondern auch gegen das Studiengebührengesetz“, sagt der AStA-Referent für Hochschulpolitik Benjamin Bettinger. „Das Geld darf ausdrücklich nur für zusätzliche Projekte verwendet werden, welche die Qualität der Lehre verbessern, nicht für Baumaßnahmen oder Renovierungen.“
„Die derzeitigen Entwicklungen zeigen, dass das Rektorat sich nicht bemüht, unglückliche Zwischenfälle zu vermeiden,“ sagt Max Zellmer, Sprecher der studentischen Senatsfraktion. „Bei einer Besprechung der FraktionssprecherInnen hat das Rektorat zunächst eine umfassende Tischvorlage ausgehändigt, welche die Verwendung von Studiengebühren detailliert darlegt. Als klar wurde, dass wir auf der Sitzung am 19. Juni einen Antrag auf Senkung stellen wollen und dass die offiziellen Zahlen eine exzellente Grundlage dafür bieten, wurden sie plötzlich für fehlerhaft erklärt und wieder eingezogen“, so Zellmer weiter. Seitdem beharrt das Rektorat darauf, dass in den Verwendungsdaten ein nicht näher benannter Rechenfehler stecke, den man bis zur kommenden Senatssitzung wohl kaum finden und beheben könne.
„Für uns sieht es so aus, als ob das Rektorat seine Machtstellung missbraucht, um unseren Antrag auf der kommenden Sitzung zu verhindern“, sagt Annika Klüh, ebenfalls AStA-Referentin für Hochschul- und Bildungspolitik. „Dadurch, dass man uns bereits vorhandene Daten vorenthält, die laut Gebührensatzung schon Anfang Mai hätten vorliegen müssen, wird die Überprüfung der Gebührenhöhe sabotiert.“ Außerdem verstoße die Uni gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Das Gesetzt gibt jeder betroffenen Person das Recht, die Zahlen einzusehen. „Das Rektorat macht sich nur selbst angreifbar: Wer die Zahlen nicht zeitnah vorlegt, erweckt den Verdacht der Untreue – ein ernstzunehmender Straftatbestand.“ Der AStA behält sich deshalb rechtliche Schritte vor, sollten die Zahlen nicht zeitnah nachgereicht werden.
Der AStA und die studentischen Gremien fordern, dass die Zahlen über die Verwendung der Studiengebühren rechtzeitig bis zur Senatssitzung am 19. Juni veröffentlicht werden. „In Hessen sind die Studiengebühren gerade vollständig abgeschafft worden, weil sie sozial ungerecht und bildungspolitisch katastrophal sind“, so Klüh weiter. Am kommenden Dienstag, den 17. Juni wollen Studierende aus ganz NRW in Düsseldorf für eine Abschaffung der Gebühren demonstrieren. „Sollte das Rektorat in Bochum eine Debatte, die sich vorerst sogar nur um die Senkung der Studiengebühren dreht, durch Informationsverweigerung verhindern wollen, wäre das ein Armutszeugnis für die Uni-Leitung. Die Studierenden haben mit offenen Karten gespielt – es ist wirklich das Mindeste, dass das Rektorat das auch tut.“«