Freitag 29.02.08, 15:00 Uhr

Einschulungsbeihilfe: DGB und evangelische Kirche wollen sie – SPD und Grüne nicht


Die Linke im Rat schreibt: »Inhaltlich war man sich ziemlich einig im Bochumer Rat, dass die Hartz-IV-Regelsätze nicht für eine Ausstattung zur Einschulung reichen. Die Linke im Rat hatte deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen eine einmalige Beihilfe für SchulanfängerInnen aus einkommensschwachen Familien in Höhe von 100 € gefordert. Der DGB und der evangelische Kirchenkreis hatten diese Forderung unterstützt. Nach bekannter Manier versuchten die etablierten Parteien den Antrag der Linken als unseriös herunter zu reden. Schuld sei Hartz IV und nicht die Kommune, sie könne nicht alle Fehler ausbügeln. Dessen war sich Ernst Lange, der den Antrag für die LINKE einbrachte durchaus bewusst. „Wenn wir alle Fehler ausbügeln wollten, dann würden wir u.a. Extraleistungen für Kleidung, Renovierung, Essen, andere Wohngrößen etc. fordern. Die Regelsätze reichen hinten und vorne nicht.“ Eine einmalige Einschulungsbeihilfe würde die Stadt ca. 70.000 € pro Jahr kosten. Bei einem Etat von 1 Milliarde aus Sicht der Linken nicht Bahn brechend viel. Weil die Koalition aber argumentativ nicht weiter kam, wurde als Kornzeuge der Kämmerer aufgerufen. Wer genau zuhörte, konnte Folgendes hören: Unter Nothaushaltsrecht wäre eine solche zusätzliche freiwillige Leistung nicht zulässig, unter einem genehmigten Haushalt wäre sie unter Umständen auch nicht zulässig. Ein genehmigter Haushalt ist allerdings das oberste Ziel für die Regierungsparteien.
Das heißt für Die Linke, dass der Beschluss durchaus Aussicht auf Bestand gehabt hätte. „Für uns gilt – wie auch in der Heizkostenfrage – im Zweifel für die Betroffenen“, betont Ernst Lange. „Was wäre denn schlimmstenfalls passiert? Die Bezirksregierung hätte den Beschluss einkassiert.“ Ähnliche Beschlüsse seien mit rot-grüner Mehrheit durchaus gefallen, wundert sich Ernst Lange. „Da hatten SPD und Grüne den Mut, einen Posten ggf. von der Bezirksregierung einkassieren zu lassen. Da wurde der Kämmerer nicht in die Bütt gerufen. Aber das kennen wir ja, was für Rot-Grün gilt, muss für uns noch lange nicht gelten.“«