Pressemitteilung der Sozialen Liste vom 27.12.2007
Donnerstag 27.12.07, 20:00 Uhr

Offene Fragen zur ARGE


Durch den kürzlichen Spruch des Bundesverfassungsgerichtes sieht die Soziale Liste Bochum ihre Kritik an der die Tätigkeit der ARGE in Bochum und Wattenscheid bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen in den ARGEn für verfassungswidrig erklärt.
Fragen über die Perspektive und weitere Tätigkeit der ARGE in Bochum hat die Soziale Liste bereits in der Ratssitzung im November gestellt. Der Text der Anfrage lautet:
1.Wie beurteilt die Verwaltung die Tätigkeit der sog. ARGE, deren Bildung im „Vertag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II“ beschlossen wurde? Hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und der Stadt Bochum in der Form dieses Vertrages bewährt? Gab es Streitpunkte, etwa bei der Rückführung von finanziellen Mitteln für Qualifizierungsmaßnahmen oder der Arbeit einer Beschwerdestelle? Wenn, ja welcher Art waren diese?
2.Sieht die Verwaltung die Vorgaben des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 8. 8. 2004 bei der Arbeit berücksichtig?
3.Beabsichtigt die Verwaltung den Vertrag bis zum 31. 12. 2010 laufen zu lassen, oder ist eine vorzeitige Kündigung beabsichtigt?
4.Wann und wie ist beabsichtigt, die Geschäftsführung der ARGE zu wechseln?
5.Kann etwas zur Arbeit und Wirksamkeit des Beirates der ARGE ausgesagt werden?
6.Bei der Bundesregierung gibt es derzeit das Bestreben einen kommunalen Verwaltungskostenanteil von höchstens 12,6 % zu akzeptieren. Wie hoch ist der Verwaltungskostenanteil der Stadt Bochum bei der ARGE? Wie beurteilt die Verwaltung derartige Bestrebungen der Bundesregierung?
7.Gibt es schon Überlegungen seitens der Stadt Bochum für die Tätigkeit in diesem Bereich über das Jahr 2010 hinaus?