Mittwoch 07.11.07, 19:00 Uhr

Neues zu den Verfahren gegen G8-GipfelgegnerInnen


Noch während des G8-Gipfels in Heiligendamm wurden neun Gipfel-GegnerInnen, darunter auch ein Student aus Bochum, in Schnellverfahren vor dem Amtsgericht Rostock zu Haftstrafen ohne Bewährung zwischen neuen und zehn Monaten verurteilt. Heute sollte vor dem Landesgericht Rostock das erste Berufungsverfahren gegen einen im Schnellverfahren verurteilten Aktivisten aus Spanien stattfinden. Daraus wurde jedoch nichts: Das Landgericht stellte fest, dass das Verfahren in dieser Form nicht hätte stattfinden dürfen: Er wurde nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt, es hätte aber Jugendstrafrecht angewandt werden müssen. Die Bochumer Soligruppe schreibt: „Leider ist immer noch nicht klar, wann das Berufungsverfahren unseres Bochumer Genossen stattfinden wird. Klar ist aber, dass die GipfelgegnerInnen nicht im Schnellverfahren hätten verurteilt werden dürfen. Schnellverfahren dürfen eigentlich nur bei einfacher und klarer Sachlage zur Anwendung kommen und nicht aus Gründen der Staatsraison. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten. Solidarität ist eine Waffe!“