Schriftliche Anfrage der Sozialen Liste zur Ratssitzung am 17. 11. 2006
Dienstag 07.11.06, 15:15 Uhr

Pauschalierung der Heizkosten für ALG-II-Empfänger in Mietwohnungen mit Zentralheizung


Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin!

Während die ARGE bisher Heizkosten nach tatsächlichem (angemessenem) Verbrauch bezahlte, wozu sie auch nach § 22 Abs. 1 SGB II verpflichtet ist, verschickt sie nun Bescheide oder Informationen, wonach sie dies ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr tun will. In den Mitteilungen der ARGE Bochum nimmt sie nun eine neue Berechnung vor, die die Durchschnittsheizkosten des Mietshauses zu Grunde legt. Es erfolgt keine individuelle Berücksichtigung (z. B. Wohnungslage, Anzahl der Außenwände, Anwesenheit von Kleinkindern oder Kranken etc.) der tatsächlichen Kosten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. Ist die Absicht der ARGE zur Pauschalierung der Heizkosten im oben beschriebenen Sinn bekannt?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die juristische Grundlagen (SGB II, Urteile der Sozialgerichte) für diese Verfahrensweise? Ist der Stadt Bochum bekannt, ob
die ARGE selbst eine gerichtliche Klärung anstrebt?
3. Teilt die Verwaltung die Kritik von Mieterverein, Unabhängiger Sozialberatung, Sozialer Liste u. a. an der Pauschalierung?
4. Ist der Stadt Bochum bekannt, ob Druck auf die örtlichen ARGE ausgeübt wird, die Kosten für Unterkunft (KdU) zu senken?
5. Ist die Stadt Bochum bereit, sich bei der ARGE für eine Beendigung der Praxis der Pauschalierung von Heizkosten einzusetzen?