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Ende offen: Studiengebühren
Die Debatte um eine bundeseinheitliche Regelung von Studiengebühren ist in letzter Zeit zwar abgeflaut, steht jedoch nach wie vor auf der Tagesordnung. In einigen Bundesländern wie Berlin oder Baden-Württemberg sind Studiengebühren längst Realität.
Für eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen der Abschluss eines Staatsvertrages, zum anderen die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Zwei Versuche der MinisterpräsidentInnen, über einen Staatsvertrag eine Einigung zu erreichen, sind im Oktober am Widerspruch der Bundesländer Bayern und Hessen gescheitert. Edelgard Bulmahn (SPD), Bundesministerin für Bildung, Forschung und Wissenschaft, hatte bereits nach dem ersten Scheitern erklärt, dass sie, falls sich die MinisterpräsidentInnen im Oktober nicht einigen könnten, eine Regelung durch eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes anstrebe. Diese Änderung steht allerdings noch aus.
Gebührenfreies Studienkonto??
Zwei Modelle stehen jetzt zur Diskussion. Das Modell des baden-württembergischen Bildungsministers Klaus von Trotha (CDU) sieht Studiengebühren für so genannte LangzeitstudentInnen bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester vor. Das zweite Modell geht auf einen Vorschlag des rheinland-pfälzischen Bildungsministers Jürgen Zöllner (SPD) zurück. Den StudentInnen soll eine noch festzulegende Anzahl an gebührenfreien Semesterwochenstunden (SWS) zugestanden werden. Wird dieses Limit überschritten, werden Gebühren fällig. Wird das Studium innerhalb der Regelstudienzeit beendet, können noch vorhandene Semesterwochenstunden für einen weiterführenden Studiengang angerechnet werden. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit sollen jedoch die verbleibenden Semesterwochenstunden verfallen. Die praktische Umsetzung des so genannten Zöllner-Modells soll über die Abbuchung der Semesterwochenstunden von einer Chipkarte erfolgen. Mit der Einführung einer Chipkarte wäre zudem die beinahe lückenlose Überwachung der StudentInnen möglich (siehe Artikel »Big Rektor is watching you«).
Bildung nur für Reiche
Studiengebühren bedeuten nicht nur, dass sich der Staat über alternative Formen der Hochschulfinanzierung seiner Aufgabe der Finanzierung der Hochschulen entledigt. Sie sind Teil einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die gekennzeichnet ist durch die massive Kürzung sozialer Leistungen, zum Beispiel in der Gesundheits- und der Altersvorsorge. Studiengebühren, aber auch die marktkompatiblen Studiengänge Bachelor (BA) und Master (MA) sollen die marktwirtschaftliche Ausrichtung der Hochschulen garantieren. Studiengebühren stehen für soziale Selektionsmechanismen. Weite Kreise der Gesellschaft sollen bewusst vom Hochschulzugang ausgeschlossen werden.
Situation in Bochum
Die alternative liste (AL) tritt für ein generelles Studiengebührenverbot ein, das durch eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes abgesichert ist. Die alternative liste hat sich im Wintersemester 1999/2000 aktiv in die vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) organisierte bundesweite Unterschriftenaktion gegen Studiengebühren eingebracht. Bundesweit wurden hierbei über 100.000 Unterschriften gesammelt. Im Sommersemester 2000 war die alternative liste bei der Mobilisierung zur bundesweiten Demo in Köln beteiligt. Hierbei wurde auch das Internet eingesetzt, mit einem Fake “Studiengebühren ab WiSe2000 in Bochum” wurde vom Kommunikationsreferat im AStA (Heiko Jansen, al) einger Wirbel verursacht - dieser Fake ist unter www.ruhr-uni-bochum.de/asta/aktuell/ immer noch abrufbar.
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