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| zurück zu unseren Positionen | Autor: Carsten Schäfer Will die Verwaltung den gläsernen Studi?Chipkarten für alle und alle Daten für jeden, der sie haben will - dafür keinen DatenschutzbeauftragtenDer von der Universitätskommission für Lehre (UKL), einem Unterausschuß des Senats vorgelegte Entwurf für eine neue Einschreibeverordnung hat einen handfesten Streit zwischen dem AStA und der Univerwaltung verursacht. Grund dafür sind schwere Datenschutzbedenken der Studierendenvertretung, die sich vor allem auf den Plan der Verwaltung beziehen, in Zukunft alle Studierenden mit einer Chipkarte als Studiausweis auszustatten. Aufgrund der Regelungen dazu hat der AStA inzwischen die Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet. Im Laufe des Skandals zeigte sich zudem, dass die Ruhr-Uni es offenbar seit Jahren versäumt hat, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist. Schon seit Jahren werden an der Ruhr-Uni Chipkarten als StudentInnenausweise vergeben. Dies ist ein vom Land NRW gefördertes Pilotprojekt, mit dem der Einsatz von solchen Ausweisen gestestet werden soll. Seit Jahren steht dieses Projekt aber auch in der Kritik: Nicht nur ist der Gültigkeitsaufdruck häufig dermaßen unleserlich, dass die Ausweise reihenweise von der BOGESTRA eingezogen werden, auch unter Datenschutzgesichtspunkten sind sie mehr als fragwürdig. So kritisierte etwa 1999 die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW in ihrem 14. Bericht das gesamte Projekt und nannte seine Schutzbestimmungen “nicht unproblematisch”. Insbesondere die Wahlfreiheit der Studierenden steht dabei im Mittelpunkt der Kritik. NeueinschreiberInnen werden schon seit diesem Wintersemester nur auf Nachfrage auf ihre Wahlmöglichkeiten hingewiesen, die Nachteile des Papierausweises werden sehr massiv herausgestellt. Schon dies war vom AStA scharf kritisiert worden. Trotz allem will die Verwaltung nun aus dem Projekt einen Regelbetrieb machen. In dem Entwurf einer neuen Einschreibeordnung, die Anfang November der zuständigen Senatskommission vorgelegt wurde, ist die Chipkarte als normaler StudentInnenausweis vorgesehen, eine Wahlmöglichkeit zwischen Karte und Papierausweis wie bisher soll es nicht mehr geben. Alle noch verbliebenen alten Ausweise sollen bis 2006 eingezogen und durch eine Chipkarte ersetzt werden. Alle persönlichen Daten auf der Karte... Damit aber nicht genug: Auf dem Chipkartenausweis sollen so ziemlich alle persönlichen Daten des Inhabers gespeichert. Das betrifft Name, Anschrift, Studiengang, Fachsemesterzahl, Internetaccount, das Passwort dazu und noch einige Angaben mehr. Langfristig soll die Karte damit als Zahlungsmittel in der Mensa, als Zugangsberechtigung etwa zu Praktikumsräumen und vielem mehr benutzt werden. Dabei “wurden zentrale Datenschutzbasics nicht beachtet” erklärt der AStA-Referent für hochschul.politische Kommunikation Heiko Jansen. Insbesondere das Gebot des Landesdatenschutzgesetzes, möglichst das Anfallen von Daten zu vermeiden, hat bei der Konzeption überhaupt keine Rolle gespielt. Zudem haben die Studierenden in Zukunft keine Wahl mehr: Es wird nur noch Chipkarten geben. Die Universitätsverwaltung wiegelt ab: Wer es audrücklich wünscht, könne auch eine “elektronisch nicht personalisierte” Karte bekommen, heißt es in einer Pressemitteilung. Diese Aussage provozierte den Widerspruch des AStAs: Eine solche Regelung seie in dem vorliegenden Entwurf keineswegs vorgesehen, so Heiko Jansen, das jetzige Angebot also ein erster Erfolg der öffentlichen Kampagne. ... und jeder kann sie speichern Mindestens für genauso bedenklich hält der AStA jedoch die im Entwurf vorgesehene Erlaubnis für alle Universitätsinstitutionen “die im Chip gespeicherten Daten zu lesen, speichern und insbesondere für ‚den Zugang zu Geräten und Räumen, Prüfungsanmeldungen, [...] Gebührenzahlung und Kopierdienste weiterzuverarbeiten‘”. Damit könnten regelrechte Bewegungsprofile der Studentinnen und Studenten erstellt werden. Das seine keineswegs geplant, erklärte die Verwaltung. Die Karte solle nur als “Schlüssel” für bestimmte Computerräume dienen, und deren Türsysteme würden nur erkennen, ob mit dieser Karte ein Zugang zum entsprechenden Raum erlaubt sei und keinerlei Aufzeichnungen über die Benutzung dieser Berechtigung machen. Der AStA fragt sich allerdings, wieso die Speicherung erlaubt sein soll, wenn sie eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Außerdem weiß niemand, wie es Zukunft aussehen wird. “Die jetzige Fassung der Einschreibungsordnung ist so schwammig formuliert, dass durchaus die Aufzeichnung von Zugangs- und Nutzungsdaten möglich ist”, so Heiko Jansen. Und außerdem: “Wir wissen nicht, wo und wie lange solche Daten gespeichert werden und wofür man sie nutzen will.” Daher kämen die schweren Bedenken der Studierendenschaft. Verwaltung spricht von schlechtem Stil Die Universitätsverwaltung konterte mit einem ganz anderen Vorwurf: Das Vorgehen des AStAs seie “schlechter Stil”, schließlich handele es sich bei dem angesprochenen Text nur um einen Entwurf. Damit müsse man doch nicht sofort an die Öffentlichkeit gehen. Diesen Vorwurf weist der AStA weit von sich. Seine Handlungen seien notwendig gewesen, die direkte Anrufung der Landesdatenschutzbeauftragten im Gesetz sogar explizit vorgesehen. Die Universitätsverwaltung wolle offenbar nur von den inhaltlichen Mängeln ihres Entwurfes ablenken. Zudem fehle an der RUB immer noch der gesetzlich vorgesehene eigene Datenschutzbeauftragte, auch deswegen habe man sich direkt nach Düsseldorf gewandt. Datenschutz nebensächlich? Offenbar mißt die Verwaltung dem Datenschutz keine große Priorität zu. Nach Auskunft des Unipressesprechers Dr. König gibt es keinen Beauftragten dafür, weil damit ja auch immer Kosten verbunden seien, die vom Land zur Zeit nicht zu kriegen seien. Man befinde sich aber im Gespräch mit einigen Nachbarhochschulen, um eventuell eine gemeinsame Stelle einzurichten. Details dazu waren aber nicht zu erfahren. Nicht nur bei dem Chipkartenprojekt setzt die RUB auf Überwachungstechnologie: Am Institut für Neuroinformatik wurde vor einigen Jahren ein Gesichtserkennungsprogramm entwickelt, mit dem Computer Personen wiedererkennen können. Nach damaligen Angaben sollte es dazu dienen, einmal die Geheimzahl der EC-Karte an Geldautomaten zu ersetzen und so für mehr Sicherheit bei der Bargeldabhebung zu sorgen. Inzwischen hat es aber einen anderen Einsatzort gefunden: In Großbritannien, dessen öffentliche Plätze und Straßen schon fast lückenlos mit Videokameras überwacht werden, wird es für die Auswertung der Bilder solcher Kameras und der Verfolgung von Personen benutzt. |
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