Thomas Wenner
Polizeipräsident

Uhlandstraße 35
44791 Bochum
Telefon 0234 / 9092000

Bochum, 12.07.2004


Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Bochum und Wattenscheid
Kreisgeschäftsführer
Herrn Peter Borgmann
Diekampstr. 37

44787 Bochum




Offene Antwort an die Bochumer Grünen



Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihren Offenen Brief vom 01. Juli, mit dem Sie anlässlich der Demonstration der NPD am 26.06.04 der Bochumer Polizeiführung schwere Vorwürfe bis hin zur Strafvereitelung im Amt machen.

Abgesehen davon, dass die Staatsanwaltschaft Bochum diese Vorwürfe zu überprüfen haben wird, möchte ich Ihnen hier nur mitteilen, dass während der gesamten Demonstration auch zwei Staatsanwälte anwesend waren, um alle jeweils notwendigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Soweit Entscheidungen notwendig waren, sind diese getroffen worden.
Es war also gänzlich unnötig, die Arbeit der Bochumer Polizeiführung und der eingesetzten Polizeibeamten durch einen "Wächterrat" noch einmal gesondert überwachen zu lassen. Dies ist umso mehr befremdlich als die Bemühungen der Bochumer Polizei, antisemitischer Hetze entgegenzutreten, auch überörtlich hinreichend bekannt sind. Allerdings wird die Bochumer Polizeiführung letztinstanzlichen Entscheidungen der Gerichte den verfassungsrechtlich gebotenen Respekt nicht - wie andere - versagen. Sie werden mir also nachsehen müssen, wenn die polizeilichen Entscheidungen nur auf rechtlicher Basis - begleitet vom hervorragenden Sachverstand von Justizorganen - getroffen werden konnten.

Trotz Ihres Schreibens möchte ich als Zeichen guten Willens auch zukünftig davon ausgehen dürfen, dass Ihr Offener Brief nicht ein weiteres Mal dazu beitragen soll, die Polizei auf dem rechten Auge blind erscheinen zu lassen oder - noch schlimmer - sie in die geistige Nähe des von der NPD vertretenen Gedankengutes zu stellen.

Umgekehrt dürfen Sie als zusätzliches Zeichen guten Willens davon ausgehen, dass die aus dem Kreis der Bundesparteiführung der Grünen geäußerte Ansicht, ein jüdischer Hochschullehrer habe wegen irritierender Äußerungen zur Folter sein Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre "verwirkt" nach Wortlaut und Sinngehalt bei der Bochumer Polizeiführung hinsichtlich der Grünen keine Assoziationen weckt, die auch nur in die Nähe der Geisteshaltung führen, für die die NPD am 26.06. demonstriert hat. Allerdings sollte jeder wissen, dass man Grundrechte nicht durch missliebige oder anstößige Äußerungen verlieren kann.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Thomas Wenner