Thomas Wenner
Polizeipräsident
Uhlandstraße 35
44791 Bochum
Telefon 0234 / 9092000
Bochum, 12.07.2004
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Bochum und Wattenscheid
Kreisgeschäftsführer
Herrn Peter Borgmann
Diekampstr. 37
44787 Bochum
Offene Antwort an die Bochumer Grünen
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für Ihren Offenen Brief vom 01. Juli, mit dem Sie anlässlich der Demonstration
der NPD am 26.06.04 der Bochumer Polizeiführung schwere Vorwürfe bis hin zur Strafvereitelung im Amt
machen.
Abgesehen davon, dass die Staatsanwaltschaft Bochum diese Vorwürfe zu überprüfen haben wird, möchte
ich Ihnen hier nur mitteilen, dass während der gesamten Demonstration auch zwei Staatsanwälte anwesend
waren, um alle jeweils notwendigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Soweit Entscheidungen notwendig
waren, sind diese getroffen worden.
Es war also gänzlich unnötig, die Arbeit der Bochumer Polizeiführung und der eingesetzten Polizeibeamten
durch einen "Wächterrat" noch einmal gesondert überwachen zu lassen. Dies ist umso mehr befremdlich
als die Bemühungen der Bochumer Polizei, antisemitischer Hetze entgegenzutreten, auch überörtlich
hinreichend bekannt sind. Allerdings wird die Bochumer Polizeiführung letztinstanzlichen Entscheidungen der
Gerichte den verfassungsrechtlich gebotenen Respekt nicht - wie andere - versagen. Sie werden mir also nachsehen
müssen, wenn die polizeilichen Entscheidungen nur auf rechtlicher Basis - begleitet vom hervorragenden Sachverstand
von Justizorganen - getroffen werden konnten.
Trotz Ihres Schreibens möchte ich als Zeichen guten Willens auch zukünftig davon ausgehen dürfen,
dass Ihr Offener Brief nicht ein weiteres Mal dazu beitragen soll, die Polizei auf dem rechten Auge blind erscheinen
zu lassen oder - noch schlimmer - sie in die geistige Nähe des von der NPD vertretenen Gedankengutes zu stellen.
Umgekehrt dürfen Sie als zusätzliches Zeichen guten Willens davon ausgehen, dass die aus dem Kreis der
Bundesparteiführung der Grünen geäußerte Ansicht, ein jüdischer Hochschullehrer habe
wegen irritierender Äußerungen zur Folter sein Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre "verwirkt"
nach Wortlaut und Sinngehalt bei der Bochumer Polizeiführung hinsichtlich der Grünen keine Assoziationen
weckt, die auch nur in die Nähe der Geisteshaltung führen, für die die NPD am 26.06. demonstriert
hat. Allerdings sollte jeder wissen, dass man Grundrechte nicht durch missliebige oder anstößige Äußerungen
verlieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Wenner