WAZ Bochum vom 10.10.03

Richter schützt Recht am Bild


Der Unterlassungsklage zweier Polizisten, die sich gegen die Veröffentlichung ihres Bildes im Internetportal von "Bo-alternativ.de" wehrten, gab die 8. Zivilkammer statt. Die Abbildung diene dem Zweck, die Männer zu "denunzieren".

Das Foto war am 12. April von einem Teilnehmer auf dem Husemannplatz gemacht worden. Es zeigt die Zivilbeamten, wie sie die Kundgebung des Friedensforums filmen. Später stellte der Beklagte Martin Budich das Bild online. Kommentar: "Wenn die Schlapphüte zwar ohne Hut aber mit Sonnenbrille und Kamera am Rande einer Kundgebung stehen, dann bedeutet dies in aller Regel nichts Gutes."

Die Beamten sahen ihr Recht am eigenen Bild verletzt und klagten auf Unterlassung. Streitwert: 10 000 Euro. Zügig gelangt die Landgerichtskammer zu der Auffassung, dass der "Unterlassungsanspruch relativ problemlos zu begründen" sei. Bilder einer Versammlung dürften nur einen "repräsentativen Gesamteindruck" zeigen, nicht aber einzelne Personen "an den Pranger stellen". Zudem liefere der Bildkommentar keine sachliche Kritik.

Budich sieht durch das Filmen der Beamten eine Absprache mit der lokalen Polizei verletzt. Er spricht von einer "Provokation", die auch nach einer öffentlichen Aufforderung über Lautsprecher nicht eingestellt worden sei. Bei der Verwendung des Fotos beruft er sich auf die Pressefreiheit: "Wenn sich die Polizei nicht an die Absprachen hält, muss das auch dokumentiert werden."

Der Richter hingegen hält die Form der Darstellung für "nicht akzeptabel". Auch die Einlassung der Verteidigung, das "Foto gebe im Zusammenspiel mit anderen Bildern einen repräsentativen Abschnitt im Verlauf der Demonstration wieder", mag er nicht folgen - und gibt der Klage statt.

Von Mirko Hackmann

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