Stadtspiegel Bochum v. 24.7.04

Mit „Hartz IV" kommt die Angst um die Wohnung
Sozialamt und Bundesagentur wollen bei der Auszahlung Hand in Hand arbeiten / Rund 20.000 Betroffene in Bochum „Ob sie zum 1. Januar nächsten Jahres vielleicht 50 Euro weniger im Portemonnaie haben, ist für die meisten Betroffenen nicht so gravierend wie die Sorge, vielleicht ihre angestammte Wohnung verlassen zu müssen. Luidger Wolterhoff, Leiter der Bochumer Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) bringt es auf den Punkt: Die Folgen, die das Reformpaket „Hartz IV haben kann, sind vielen Betroffenen noch gar nicht bewusst. Das kann sich schlagartig ändern, wenn jetzt die Fragebögen verschickt werden.
Rund 11.000 Menschen beziehe in Bochum derzeit Arbeitslosenhilfe, die im nächsten Jahr zum „Arbeitslosengeld II" wird. Dass das entsprechende Antragsformular 16 Seiten stark ist, liegt nicht zuletzt auch daran, dass erstmals auch detaillierte Angaben zu Vermögen, zur Wohnsituation und zu den Einkommensverhältnissen des Lebenspartners gefragt sind. Denn statt Sozial- oder Arbeitslosenhilfe gibt es für erwerbsfähige Menschen ab dem 1. Januar mit dem „Arbeitslosengeld II" neben einer Grundsicherung gesondert auch die Kosten für einen angemessenen Wohnraum und die Heizung. Und dann gilt auch für sie - so wie für bisherige Sozialhilfe-Empfänger: Einer Einzelperson stehen 45 qm zur Verfügung, bei Paaren sind es höchstens 60 qm, bei Drei-Personen-Haushalten sind es maximal 75 qm. 4,93 Euro pro Quadratmeter darf die Kaltmiete nicht übersteigen. „Natürlich werden wir Einzelfälle genau überprüfen", kündigt Sozialdezernentin Sophie Graebsch-Wagner an, doch grundsätzlich könne man keine zweierlei Maßstäbe für Sozialhilfe-Bezieher und Empfänger von "Arbeitslosengeld II" anwenden. Und so mag auch sie mögliche Zwangsumzüge nicht ausschließen.

Sozialer Abstieg

Ein sozialer Abstieg ist für jene Langzeitarbeitslose vorprogrammiert, die sich im. Laufe ihres Berufslebens ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung zusammen gespart haben. Zwar stehen hierzu noch höchstrichterliche Urteile aus, doch klar scheint jetzt schon zu sein: Ein Eigenheim größer als 90 Quadratmeter oder eine Eigentumswohnung mit mehr als 75 Quadratmetern wird wohl zukünftig nicht mehr „angemessen" sein und müssen verkauft werden. Dass dies ein echtes Problem ist, gibt auch die Sozialdezernentin zu. Und noch etwas treibt sie um: „Der Druck auf diejenigen, die noch Arbeit haben, wird größer werden." Durch die Unterschriften von Sophie Graebsch-Wagner und Luidger Wolterhoff wurde am Mittwoch die Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und Stadt besiegelt, um die vom Gesetzgeber geforderte Zahlung von Arbeitslosengeld II aus einer Hand vorzubereiten - ein enormes logistisches Unterfangen. „Es wird eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Sozialamt und Agentur für Arbeit geben", so Graebsch-Wagner, „welche Rechtsform diese haben wird, daran arbeiten zur Zeit die Juristen." Hard- und Software müssen aufeinander abgestimmt werden, Räumlichkeiten und Personal bereit gestellt werden - da wird die Zeit bis Januar knapp. „Wir werden sicher stellen, dass zum 1.1. niemand ohne Geld da steht", verspricht Luidger Wolterhoff. Deshalb haben sich Stadt und Agentur für Arbeit zunächst auf eine Übergangslösung verständigt: Beide Partner werden erst einmal für ihre Klientel die Leistungen „zahlbar" machen. Heißt: Das Sozialamt wird zunächst für seine bisherigen Kunden - etwa 10.000 -weiterhin das Arbeitslosengeld II zahlen; die Agentur für Arbeit diejenigen bedienen, die schon bisher Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Im Sozialamt werden die städtischen Azubis, die gerade ihre Ausbildung beendet haben, als Verstärkung hinzugezogen -120 Mitarbeiter werden „Hartz IV" stemmen. In der Agentur für Arbeit werden Kräfte aus der internen Verwaltung umgesetzt -rund 100 Berater sollen es hier sein. Wolterhoff: „Niemand wird mit seinem Antrag allein gelassen; wir planen für jeden Betroffenen-" rund eine Stunde Beratungs- und Gesprächszeit ein." Doch nicht nur finanziell könnte sich im nächsten Jahr für Langzeitarbeitslose einiges ändern, denn „Hartz IV" setzt auf „Fördern und Fordern". Und deshalb soll es verstärkt Beschäftigungsangebote geben. In welcher Zahl, wie, wo und von wem diese in Bochum geschaffen werden sollen - das ist noch längst nicht sicher. Langfristiges Ziel ist es, 20 bis 25 Prozent mit solchen Beschäftigungsangeboten zu versehen - vor allem natürlich junge Menschen. Wichtig sei es, so Wolterhoff, darauf zu achten, dass man mit dieser öffentlich geförderten Beschäftigung keinen privaten Unternehmen Konkurrenz mache. Ein wesentlicher Unterschied zu bisherigen ABM-Maßnahmen: Bei diesen „Beschäftigungen" wird es sich nicht um sozialversicherungspflichtige Jobs handeln. pe