Anfrage
der SPD vom 22.04.04In den letzten Monaten hat es einige Entscheidungen für einen Standortwechsel von namhaften Firmen gegeben. Neben dem Hauptsitz der Deutschen BP wird Bochum auch wieder Sitz der weltweit operierenden Metallgesellschaft (vormals GEA). Mit diesen Standortentscheidungen für Bochum werden Entscheidungen über die zukünftigen Wohnsitze der Geschäftsführungen getroffen. Die SPD-Fraktion fragt an: 1. Bietet der private Immobilienmarkt in Bochum Grundstücke für diese Ansprüche? 2. Ist die Stadt im Besitz von Grundstücken, die an Interessenten aus diesem Kreis verkauft werden könnten? 3. Wenn ja, welche sind dies und wo liegen sie? 4. Wenn nein, könnte die Stadt kurzfristig solche Grundstücke zur Verfügung stellen? 5. Nach welchen Richtlinien werden solche Grundstücke verkauft und sind diese Richtlinien flexibel genug, um der Verwaltung auch unter Wirtschaftsförderungsaspekten ein schnelles Handel zu ermöglichen? und den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Beteiligungen am 6.07.04 zu 1.: Der private Immobilienmarkt in Bochum bietet durchaus Grundstücke für die Ansprüche von Geschäftsführungen, Vorstandsmitgliedern, leitenden Mitarbeitern großer, tlw. weltweit operierender Unternehmen. Das Angebot ist allerdings begrenzt und steht in Konkurrenz zu gleichartigen Grundstücken in den Städten der Umgebung insbesondere im südlichen Ruhrgebiet/nördlichen Bergischen Land wie Herdecke, Witten, Hattingen, Sprockhövel etc.. zu 2.: Die Stadt Bochum ist nicht im Besitz von Wohnbaugrundstücken, die an Interessenten aus diesem Kreis verkauft werden könnten. Die derzeit vom Liegenschaftsamt über Ausschreibungen oder von der Wirtschaftsförderung über konkrete Verhandlungen (Horkensteinweg) angebotenen Grundstücke genügen aufgrund der geringen Größe sowie der jeweiligen Lage in der Umgebungsbebauung nicht entfernt den Ansprüchen, die üblicherweise durch den in Rede stehenden Personenkreis gewünscht und gegenüber der Wirtschaftsförderung auch formuliert werden (mind. 1000 qm, Alleinlage, Grünanlage, Privaterschließung, Umfriedung, Alarmanlage, separate Wohneinheiten für Hausangestellte etc.). zu 3.: -- zu 4.: Da diesen Ansprüchen nur zu genügen ist, wenn durch großzügige Parzellierung und Separierung auch einem anspruchsvollen Personenkreis Flächen für eine Bebauung mit hochwertigen Immobilien angeboten werden können, beabsichtigt die Verwaltung, geeignete Grundstücke dieser Art für eine Entwicklung vorzuschlagen. Im Einzelfall sind hierzu allerdings Änderungen des Planungsrechtes und ein Verkauf über Beschlussvorlagen im nichtöffentlichen Teil der Gremien sowie u. U. weitere Maßnahmen notwendig, die eine soziale Distanz für den angesprochenen Personenkreis sicherstellen. zu 5.: Nach heutigem Stand werden diese Grundstücke im Rahmen der bei der Stadt Bochum durch Ratsbeschluss festgelegten Grundstücksrichtlinien verkauft. Ein schnelles Handeln ist hiermit zwar nicht möglich, eine Vermarktung unter Wirtschaftsförderungsgesichtspunkten steht jedoch im Allgemeinen in direktem Zusammenhang mit parallelen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zur Ansiedlung des betreffenden Unternehmens und kann somit ggf. unter den gleichen zeitlichen Kriterien gesehen werden. |