Soziale Liste im Rat BochumE-Mail: SOZIALELISTEimRat@bochum.de Tel.:0234/910 1047 ; Fax.:0234/910 1048 Willy-Brandt-Platz 1-3 44777 Bochum P R E S S E I N F O R M A T I O N Kritik und Fragen zur Trägerschaft der Kindergärten Den Plänen zur vollen Finanzierung der 18 Ev. Kindergärten durch die Stadt Bochum unter Beibehaltung der konfessionellen Trägerschaft steht die Soziale Liste Bochum kritisch gegenüber. Die Ratsgruppe stellt daher zur heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Anfrage und bittet um Beantwortung von insgesamt 8 Fragen. Die Anfrage hat folgenden Wortlaut: "Trägerschaft von 18 Kindergärten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin! Aus der Presse haben wir erfahren, dass die Stadt Bochum mit der Evangelischen Kirche eine Vereinbarung getroffen haben soll, die die Trägerschaft und Finanzierung für 16 Bochumer und 2 Wattenscheider Kindergärten zum Inhalt hat. Wir halten es für richtig, dass die Stadt Bochum alles dafür tut, um eine flächendeckende Versorgung mit Kindergartenplätzen zu sichern. Wir halten es auch für richtig, dass die Stadt Bochum einspringt, wenn die Evangelische Kirche ihre Kindergärten nicht mehr betreiben will oder kann. Vor diesem Hintergrund haben wir einige Fragen zum Inhalt und zum Zustandekommen der Vereinbarung und zur weiteren Trägerschaft für die 18 Kindergärten: 1. Wie ist der Wortlaut der Vereinbarung der Oberbürgermeisterin mit der ev. Kirche. Welche Kindergärten sind von dieser Umstrukturierung betroffen? 2. Wieso wurden die zuständigen Gremien des Stadtrates bisher über die Gespräche mit der ev. Kirche nicht informiert? Wie sieht der zeitliche Rahmen der Beratung und Entscheidung über diesen Vorgang aus? 3. Ist der Rat der Stadt Bochum durch die Vereinbarung der Oberbürgermeisterin in irgendeiner Weise in seiner Entscheidungsfreiheit über die Finanzierung und Trägerschaft der betreffenden Kindergärten eingeengt? 4. Stimmen Presseveröffentlichungen, dass die Vereinbarung darauf abzielt, dass die ev. Kirche sich in Zukunft überhaupt nicht mehr an der Finanzierung der Kindergärten beteiligt, aber die Trägerschaft der Kindergärten behält? 5. Würde die Umsetzung der Vereinbarung der Oberbürgermeisterin mit der ev. Kirche z. B. bedeuten, dass in Kindergärten, die aus öffentlichen Mitteln und Elternbeiträgen finanziert werden, weiterhin die Einschränkungen des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, die kirchliche Träger genießen (sog, Tendenzschutzparagraph). 6. Wie viele der Kindergartenplätze in Bochum sind z. Z. (in realen Zahlen und prozentual) konfessionell orientiert und eingeschränkt? Wie viele Kindergartenplätze sind in den städtischen Einrichtungen vorhanden. 7. Hat sich die ev. Kirche dazu geäußert, ob sie der Empfehlung ihrer Landessynode folgen wird und in ihren Einrichtungen in Zukunft Nicht-Kirchenmitgliedern eine Beschäftigung verwehrt? 8. Mit wie viel Geld würde sich die ev. Kirche in Zukunft prozentual an der Finanzierung pro Kindergartenplatz beteiligen, der sich in ihrer Trägerschaft befindet, wenn die Gremien des Rates im Sinne der Vereinbarung der Oberbürgermeisterin beschließen würden?" |