Soziale Liste im Rat
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P R E S S E I N F O R M A T I O N

Soziale Liste für Erhöhung der Gewerbesteuer
Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss gestellt


"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Änderung des § 5 /2. der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2006 und setzt den Steuersatz der Gewerbesteuer von 450 v. H. auf 475 v. H. herauf", lautet der schlichte Antragstext, den jetzt die Soziale Liste an die Stadt Bochum gerichtet hat.

In der Begründung schreibt die Soziale Liste im Rat: "Die Gewerbesteuer ist ein Rückgrat der kommunalen Finanzen. Der Gewerbesteuerhebesatz ist seit Jahren unverändert und befindet sich im Vergleich zu den Nachbarstädten im unteren Bereich. Die Stadt hat in den letzten Jahren viel für Unternehmer und Betriebe, deren Umfeld und die Infrastruktur getan. Im gleichen Zeitraum wurden den Bürgern stetige Gebührenerhöhungen und neue Belastungen zugemutet. Auch aus diesem Grund ist diese maßvolle Erhöhung der Gewerbesteuer zumutbar."

Durch die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer kann die Stadt Bochum wieder etwas mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum erreichen, so die Ratsgruppe.

Bochum 2006-02-03


Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2006
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Änderung des § 5 /2. der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2006 und setzt den Steuersatz der Gewerbesteuer von 450 v. H. auf 475 v. H. herauf.

Begründung:
Die Gewerbesteuer ist ein Rückgrat der kommunalen Finanzen. Der Gewerbesteuerhebesatz
ist seit Jahren unverändert und befindet sich im Vergleich zu den Nachbarstädten im unteren Bereich. Die Stadt hat in den letzten Jahren viel für Unternehmer und Betriebe, deren Umfeld und die Infrastruktur getan. Im gleichen Zeitraum wurden den Bürgern stetige Gebührenerhöhungen und neue Belastungen zugemutet. Auch aus diesem Grund ist diese maßvolle Erhöhung der Gewerbesteuer zumutbar.
Durch die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer kann die Stadt Bochum wieder etwas mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum erreichen.



Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2006

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Konzeption für eine kommunale Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zu erstellen und den politischen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen.

*Ziel der Gesellschaft soll es sein, aus städtischer Sicht gesellschaftlich notwendige Arbeiten und Projekte unter kommunaler Regie oder kommunaler Mitwirkung durchzuführen. Hierzu können beispielsweise die Gebäudeinstandhaltung (Schulen, Straßen etc), Maßnahmen im Umweltschutzbereich und Verbesserungsmaßnahmen im Verkehr gehören.

*In der kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft sollen nur tariflich gesicherte, sozialversicherungspflichtige Arbeits-, Qualifizierungs- und Ausbildungsverhältnisse entstehen.

*Träger der Gesellschaft kann die EGR sein. Es wird ein Beratungs- und Aufsichtsgremium mit Vertretern aus Gewerkschaften, dem Rat und gesellschaftlichen Gruppen geschaffen.

*Eine Anschubfinanzierung stellt die Stadt Bochum aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuererhöhung zur Verfügung. Außerdem soll sich die Stadt Bochum um die nicht abgerufenen Mittel der Bundesanstalt für Arbeit für den Bereich Qualifizierung sowie um weitere Zuschüsse bemühen.


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