Radio 98,5 am 9.10.2003

In einem Zivilverfahren vor dem Bochumer Landgericht haben zwei
Polizisten auf ihr Recht am eigenen Bild geklagt.

In einem Zivilverfahren vor dem Bochumer Landgericht haben zwei Polizisten auf ihr
Recht am eigenen Bild geklagt. Die Betreiber der Internet-Seite „bo-alternativ.de“
hatten ein Foto von ihnen ins Netz gestellt und mit dem Text versehen: „Wenn die
Schlapphüte am Rande einer Demo stehen, bedeutet das in der Regel nichts Gutes“
Auf einer Demonstration am 12. April dieses Jahres auf dem Husemannplatz hatten
die Beamten in Zivil die Demonstranten gefilmt. Als quasi Gegenreaktion wurde
deren Bild ins Internet gestellt. Angeblich, so erklärte der beklagte Verantwortliche
für die Homepage vor Gericht, gebe es eine Vereinbarung mit der Polizei, dass diese
nicht filme, solange keine Straftaten passierten. Das Gericht ließ jetzt kaum einen
Zweifel, dass es der Klage stattgeben wird. Die Polizisten seien mit dem Text an
den Pranger gestellt worden. Die endgültige Entscheidung erfolgt in zwei Wochen.