Hotel im Park: "Erbbaurecht" ist nichtig Zweiter Brief von "pro grün" an die Grünen: Lösen Sie sich von farbenblinder Verstrickung |
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Der Appell von "pro grün" an die Grünen im Rat, sich gegen ein Hotel im Stadtpark zu stemmen,
ist dringlich und unmissverständlich: Lösen Sie sich aus ihrer farbenblind machenden Verstrickung in
die Wirtschaftförderung. In einem zweiten "Offenen Brief" an die Grünen wiederholt der Grünflächenverein seine Argumente gegen das auf dem früheren städtischen Betriebshof geplante Park-Hotel. Und damit gegen die Erklärung der Grünen, ein Hotel im Stadtpark werde dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit des Stadtpark-Restaurants zu verbessern, um damit auch den städtischen Etat zu entlasten. Aber auch mit dem Hinweis auf das Erbbaurecht für das Hotel am Stadtpark, das der Rat im Februar 1995 beschlossen habe, könnten sich die Grünen nicht aus ihrer Verantwortung entziehen. Dazu argumentiert "pro grün": Dieses Erbbaurecht, das der Rat den auswärtigen Investoren 1995 gab, ist nichtig. Es verstoße, gegen ein gesetzliches Verbot (134 BGB). Denn der Stadtpark und seine Flächen seien öffentliche Bereiche, weil sie der Volkserholung dienten. Wegen dieser gemeinnützigen Zweckbindung, so "pro grün", sei die infrge kommende Fläche nach der Gemeindeordnung auch dem Verkauf und der Belastung mit Erbbaurecht entzogen und dürfe nicht zur Sanierung des städtischen Haushalts missbraucht werden. Die Fläche, auf der früher der Betriebshof gestanden habe, sei nämlich ein Teil des Stadtparks. Das beweise auch ein Blick in das Bochumer Grundstückskataster. Pflicht der Grünen sei daher, dass das nichtige Erbbaurecht im Grundbuch getilgt werde. "pro grün" erwartet jetzt, dass grüne Stadtpolitik den Stadtpark, das ureigenste Grün Bochums, rettet, statt es zu einem großem Teil in ein Gewerbegebiet und in einen Hotelvorgarten zu verwandeln. Zuletzt dieser Appell an die Grünen: Sie sollten sich auf das besinnen, wofür sie angetreten sind, nämlich für die Lebensqualität der Menschen dieser Stadt einzutreten.an- Ruhr Nachrichten - 12. 02. 2001, 22.43 Uhr |