Plettenberg anno 1997


Damals setzten Widerstandsaktionen von Flüchtlingen und eine antirassistische Demonstration den Ort in gar fürchterliche Schrecken. Jetzt sagt das Verwaltungsgericht Arnsberg: In Zukunft ist grundsätzlich anders zu verfahren.

Einige von Euch werden sich vielleicht noch daran erinnern, dass im Sommer 1997 Flüchtlinge in Plettenberg mit verschiedenen Aktionen, zuletzt einem Hungerstreik vor dem Rathaus, auf ihre miserable Situation aufmerksam machten. Im Zentrum der Proteste stand die damalige Praxis der örtlichen Behörden, statt Sozialhilfe in bar wöchentliche Warengutscheine auszugeben und die Betroffenen zudem zu sogenannter "gemeinnütziger Arbeit" zu zwingen. Vor Ort stießen die Flüchtlinge auf knallharte Ablehnung sowohl bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung als auch von Seiten der deutschen Bevölkerung, deren Stimme sich Tag für Tag in hetzerischen Leserbriefen kund tat. Von außerhalb, vor allem aus dem Ruhrgebiet und Bielefeld, schaltete sich auf den letzten Drücker eine handvoll antirassistischer Einzelpersonen ein und organisierte zur Unterstützung der zwischenzeitlich auch von organisierten Nazis bedrohten Flüchtlinge eine kleine Demonstration. Der angemeldete und im Vorfeld von der Polizei in Zeit und Route bestimmte Umzug fand am 6. September 1997 statt. Daran teil nahmen rund 120 Menschen; eng umsäumt, an jedem freiem Schritt gehindert, von Videokameras gefilmt, schließlich komplett eingekesselt und unter Androhung der gewaltsamen Auflösung an ihrer weiteren Meinungsäußerung gehindert von diversen die Verfassung schützenden Kräften samt einer Hundertschaft aus Bochum. Weshalb der Anmelder und eine Teilnehmerin der Demo stellvertretend für andere Betroffene die bürgerliche Justiz mit einer Klage belästigten. Das Ergebnis findet Ihr nachstehend. Die praktische Erprobung liegt in Eurer Hand.

Das Urteil als PDF-Datei