Plettenberg anno 1997
Damals setzten Widerstandsaktionen von Flüchtlingen und eine antirassistische
Demonstration den Ort in gar fürchterliche Schrecken. Jetzt sagt das Verwaltungsgericht Arnsberg: In Zukunft
ist grundsätzlich anders zu verfahren.
Einige von Euch werden sich vielleicht noch daran erinnern, dass im Sommer 1997 Flüchtlinge in Plettenberg
mit verschiedenen Aktionen, zuletzt einem Hungerstreik vor dem Rathaus, auf ihre miserable Situation aufmerksam
machten. Im Zentrum der Proteste stand die damalige Praxis der örtlichen Behörden, statt Sozialhilfe
in bar wöchentliche Warengutscheine auszugeben und die Betroffenen zudem zu sogenannter "gemeinnütziger
Arbeit" zu zwingen. Vor Ort stießen die Flüchtlinge auf knallharte Ablehnung sowohl bei den Verantwortlichen
in Politik und Verwaltung als auch von Seiten der deutschen Bevölkerung, deren Stimme sich Tag für Tag
in hetzerischen Leserbriefen kund tat. Von außerhalb, vor allem aus dem Ruhrgebiet und Bielefeld, schaltete
sich auf den letzten Drücker eine handvoll antirassistischer Einzelpersonen ein und organisierte zur Unterstützung
der zwischenzeitlich auch von organisierten Nazis bedrohten Flüchtlinge eine kleine Demonstration. Der angemeldete
und im Vorfeld von der Polizei in Zeit und Route bestimmte Umzug fand am 6. September 1997 statt. Daran teil nahmen
rund 120 Menschen; eng umsäumt, an jedem freiem Schritt gehindert, von Videokameras gefilmt, schließlich
komplett eingekesselt und unter Androhung der gewaltsamen Auflösung an ihrer weiteren Meinungsäußerung
gehindert von diversen die Verfassung schützenden Kräften samt einer Hundertschaft aus Bochum. Weshalb
der Anmelder und eine Teilnehmerin der Demo stellvertretend für andere Betroffene die bürgerliche Justiz
mit einer Klage belästigten. Das Ergebnis findet Ihr nachstehend. Die praktische Erprobung liegt in Eurer
Hand.
Das Urteil als PDF-Datei