HARTZ IV: Unabhängige Sozialberatung
ALG – II – und Sozialhilfebetroffene haben es in Bochum nicht leicht, eine niedrigschwellige solidarische Beratung und Unterstützung zu erhalten: drei Gewerkschaften sind für ihre Mitglieder bereit, allen anderen bleibt allein die evangelische Beratungsstelle für Erwerbslose. Wenig bekannt und noch schwerer zu finden. Und wenn die Fälle sich häufen immer in Gefahr, überlastet zu sein.
Um dem abzuhelfen, hat sich jetzt eine kleine Initiative zusammengefunden bestehend aus Mitgliedern des „Sozialforums“, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und einiger Mitgliedsvereine, des Mietervereins und einigen Gewerkschaftern. Ziel: Gründung eines Trägervereines und Einrichtung einer „Unabhängigen Sozialberatung“.
Bereits am Montag, dem 3. Januar von 16 – 18 Uhr und am folgenden Mittwoch und Freitag von 10 – 12 Uhr soll eine vorläufige Anlaufstelle im neuen „Sozialen Zentrum“ in der Rottstr. 31 geöffnet sein. Telefon: 460 169. Unterstützung kommt vom Verein www.Tacheles-Sozialhilfe.de.
Hartz IV ist das „Unwort“ des Jahres, ab Januar ist es bittere Realität für viele. Ein Grossteil der Bescheide ist wohl schon angekommen. Konflikte sind vorprogrammiert: mit „heisser Nadel“ gestrickt, sind manche Bescheide mangels Angabe der Ermessengründe gar nicht nachvollziehbar. Kindergeld- und Unterhaltszahlungen werden falsch angerechnet, Abzüge bei den Heizungskosten für warmes Duschen und warmes Geschirrspülen zu hoch angesetzt, bei Nebeneinkünften die Freibeträge, Aufwandsabsetzungen, Versicherungs-, Verbands- und Gewerkschafts-beiträge falsch berücksichtigt. Partner-, Haushalts-, Verwandtschafts- und Haus-gemeinschaften können weitere Ungerechtigkeiten verursachen. Auch bei der Berücksichtigung des Schonvermögens und zum Wohnungseigentum sind Probleme absehbar. Und das „Versehen“ (nicht nur in Bochum!) zum Thema Wohnungskosten ist allen noch sehr präsent.
Kommt es erst einmal zum Streit über 1-Euro-Jobs, können die Konflikte härtere Formen annehmen: Kürzungen der Geldleistungen, bis hin zu Kürzungen bei Heizung und Unterkunftskosten, und sogar der Wegfall jeglicher Leistungen einschließlich der Krankenversicherung sind vom Gesetz vorgesehen.
So etwas hat es in Deutschland noch nicht gegeben! Haben das Sozialstaatsgebot und die Menschenwürde ausgedient?
Unsere grundgesetzliche Pflicht ist es, dem entgegenzutreten! Die betroffenen Menschen haben es verdient, dass sich ihrer angenommen wird. „Offizielle“ Beschwerdestellen sind für viele Betroffene zu hoch angesiedelt, bei vielen findet herrscht auch die Einstellung vor: „Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus“.
Darum muss es ein niedrigschwelliges, solidarisches und unabhängiges Beratungsangebot für Sozialrechtsbetroffene geben. Unsere Initiative ist ein erster Schritt dazu.