Pressemitteilung 23.1.2005

PDS-Fraktion fordert Bürgerbegehren mit Biss

Auf der kommenden Ratssitzung am 27.01.2005 steht die Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden auf der Tagesordnung. Die PDS-Fraktion begrüßt die vorgesehene Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Bochumer Bürger/innen, ihr gehen aber aufgrund der negativen Erfahrungen mit dem Cross-Border-Leasing die Regelungen nicht weit genug. Deshalb fordert die PDS-Fraktion, dass ein erfolgreiches Bürgerbegehren aufschiebende Wirkung für den zur Abstimmung vorliegenden Gegenstand erhält.
Ratsmitglied Uwe Vorberg erklärt dazu: „Erinnern wir uns an das
Bürgerbegehren gegen das Cross-Border-Leasing in Bochum: Im November 2002 hat der Rat dem Vertrag zum Cross-Border-Leasing des Kanalnetzes zugestimmt. Daraufhin haben verschiedene Initiativen und Organisationen mit unglaublichem Engagement innerhalb von 6 Wochen über 15.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen diesen Vertrag gesammelt. Obwohl das Bürgerbegehren erfolgreich war, hat die damalige Kämmerin Ottilie Scholz wenige Tage später den Vertrag unterschrieben. Mit diesem zutiefst undemokratischen Vorgehen hat sich die Koalition aus SPD und Grünen über den Willen der Bürger/innen hinweggesetzt. Damit so etwas nicht noch einmal geschehen kann, stellen wir einen Antrag für eine aufschiebende Wirkung durch das Bürgerbegehren. Wir wollen keinen zahnlosen Papiertiger, sondern ein Bürgerbegehren mit Biss, damit der Wille der Bürger/innen künftig ernst genommen wird.“