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Bochumer Bündnis
"Wiederaufbau der Synagoge unterstützen,
Neonazi-Aufmarsch verhindern"
Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht
Betr.: Neonazi-Aufmarsch gegen den Bau der Synagoge in Bochum am 26.6.04
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Vollstreckung Ihres Beschlusses vom 24.6.04. Dank Ihrer
Unterstützung marschierten am 26.6.04 etwa 220 Neonazis der NPD und der "Freien Kameradschaften NRW"
durch ein auch von vielen ausländischen Mitmenschen bewohntes Bochumer Viertel. Dort herrschte schon Stunden
vor dem Aufmarsch polizeilicher Belagerungszustand. Vielen Menschen -auch AnwohnerInnen- wurde der Zugang verwehrt,
da sie von der Polizei der antifaschistischen Gesinnung verdächtigt wurden, der Button 'Eine Synagoge für
Bochum' wurde als polizeiliches Risiko eingeschätzt. Neonazis hingegen bekamen polizeiliches Geleit bis zu
ihrem Sammelplatz.
Auf der Demonstration skandierten die Neonazis Parolen wie "Hopp, hopp hopp - Synagogenstopp", "Stoppt
den Synagogenbau - wir sind das Volk", "Wir sind dabei - Bochum synagogenfrei" und "Juden raus...sehr
lange Pause...aus Palästina".Die Hauptredner genossen es offensichtlich, unverbrämt und ungehindert
antisemitische Hetze verbreiten zu dürfen, wie Sie den beiliegenden Redeaufzeichnungen entnehmen können.
Zu denken, dass sich solche Äußerungen durch polizeiliche Auflagen oder das Einschreiten der Polizei
verhindern ließen, geht an der politischen Realität vorbei. Es ist aber diese Realität, mit der
wir uns alltäglich auseinandersetzten müssen: Neonazis, die immer wieder ausländische und andere
Mitmenschen in Bochum anpöbeln und körperlich angreifen, die Menschen krankenhausreif prügeln, weil
sie den Angegriffenen zu Hilfe kommen, die Obdachlose foltern, jüdische Gräber schänden und Linke
und Antifaschisten bedrohen.
Zu dieser Realität gehört auch, dass insbesondere das Bundesverfassungsgericht und die Polizei seit Jahren
mit ihrer Rechtssprechung und ihren Demonstrationsstrategien die Neonazis de facto stärken während gleichzeitig
antifaschistisches Engagement kriminalisiert und massiv behindert wird.
Als die Neonazis im März diesen Jahres erstmals den Versuch starteten, ihre Demonstration gegen den Bau der
Synagoge durchzusetzen, wiesen mehrere hundert Bochumer BürgerInnen und 24 Bochumer RichterInnen in offenen
Briefen an die Polizei und die beteiligten Gerichte auf den antisemitischen und volksverhetzenden Charakter des
Demonstrationsaufrufes hin. Tatsächlich wurde die Demonstration damals verboten. Dass Sie, die höchsten
Richter und Richterinnen dieses Landes im Juni in dem weichgewaschenen Demonstrationsaufruf gegen den Synagogenbau
der selben Veranstalter diesen antisemitischen und volksverhetzenden Kern nicht mehr erkennen wollten, ist erschreckend.
Wir wurden am 26.6.2004 Zeugen davon, wie ein weiteres Tabu in der Geschichte dieses Landes nach der nationalsozialistischen
Barbarei von alten und neuen Nazis mit höchstrichterlichem Segen gebrochen wurde. Grund genug für die
Nazis zu feiern: "Die heutige Versammlung ist ein voller Erfolg für den nationalen Widerstand in NRW,
sowie für den nationalen Widerstand bundesweit, da mit dem Richterspruch ein 'Türöffner' erreicht
werden konnte. Es wurde erreicht, dass eine bislang unkritisierbare Gruppe in das Fadenkreuz des Protestes gerückt
werden konnte und ihren bis dahin einmaligen Status verlor...Die Organisationsleitung gibt bekannt, daß mit
der heutigen Demonstration das Ende der Kampagne noch nicht erreicht ist..."(www.npd-nrw.net am 26.6.04).
Das Grundgesetz trägt als Erbe die Befreiung vom Nationalsozialismus in sich. Ihr Beschluss vom 24.6.04 gibt
dieses Erbe auf.
Dies bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass der Widerstand gegen Faschismus, Antisemitismus und Rassismus
ist in erster Linie eine politische und gesellschaftliche Herausforderung ist. Darum werden wir ihn auch in Zukunft
nicht den Gerichten, der Polizei oder anderen Behörden überlassen. Denn dies könnte sein Ende sein.
Bochum, den 15.7.2004
gez. Annemarie Grajetzky
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