| Pressemitteilung des Bochumer Mietervereins vom 16.11.04: Hartz IV : Umzugsaufforderung keine "Panne" Die Agentur für Arbeit versucht, der Sozialdezernentin und der Öffentlichkeit einen Bären aufzubinden. Davon ist der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. überzeugt. "Bei der Umzugsaufforderung der Agentur an unser Mitglied handelt es sich weder um eine "Panne", noch um eine "unglückliche Formulierung eines einzelnen Sachbearbeiters", stellt Mietervereins-Sprecher Aichard Hoffmann klar. "Es ist ganz eindeutig ein Standard-Text, in den lediglich die Werte der konkreten Wohnung und der Name der Leistungsbetzieherin individuell eingetragen werden. Wir wissen nicht, wie viele ALG II-Empfänger/innen bereits solche Schreiben erhalten haben. Aber gedacht ist der Text eindeutig zur mehrfachen Verwendung. Wenn so etwas bei der BA neuerdings ein Sachbearbeiter entwerfen darf, dann hat da eine Revolution stattgefunden." Auf einer Veranstaltung zu "Hartz IV aus der Sicht der Bundesagentur für Arbeit" hat der Mieterverein in der vorigen Woche in Erfahrung gebracht, dass der Beschluss des Sozialausschusses zur Umsetzung von Hartz IV vom 8. September bei den internen Beratungen in der Jobagentur gar keine Rolle gespielt hat - weil er sie auch nicht bindet, jedenfalls nicht, solange die "Arbeitsgemeinschaft" zwischen Stadt und Bundesagentur nicht beschlossene Sache ist. Aus Sicht des Mietervereins kommt es entscheidend darauf an, ob die städtische Beschlusslage bei den Verhandlungen als gemeinsamer Standard umgesetzt werden kann : "Da erwarten wir eine eindeutige Positionierung." Zur Zeit marschieren Sozialamt und Jobagentur noch getrennt - jeder betreut seine bisherigen Klienten weiter. Hoffmann: "Auffällig ist dabei, dass die Jobagentur zwar die gleichen Mietobergrenzen anlegt wie die Stadt bei Sozialhilfeempfängern, sich andererseits aber nicht an Beschlüsse des Rates oder seiner Ausschüsse gebunden fühlt. Das mag formal korrekt sein, denn es handelt sich ja um eine Bundesbehörde. Aber es ist weder logisch noch plausibel." Natürlich sei es richtig, dass diese Schreiben keine Kündigung darstellen - das könne sowieso nur der Vermieter. Und natürlich bleibe den Betroffenen auch mindestens ein halbes Jahr Zeit, eine preiswertere Wohnung zu suchen. "Aber", so Hoffmann, "wenn das lediglich ein dezenter Hinweis sein soll, dass die Wohnung zu teuer ist und man demnächst mal über eine Lösung dieses Problems reden muss, dann sollte da weiß Gott keine definitive Aufforderung, sich eine billigere Wohnung zu suchen, drinstehen und erst recht keine Fristsetzung." Hoffmann fordert alle Mieter, die solche Schreiben bekommen haben, auf, sich beim Mieterverein zu melden - per Telefon unter 96114-44, per Fax an 96114-74 oder per E-Mail an mensch.mieter@mvbo.de. "Arbeitslosengettos will in Bochum niemand haben, der sich dieser Stadt in irgendeiner Weise verbunden fühlt - am allerwenigsten die Polizei. Die werden wir aber bekommen, wenn bei der Umsetzung von Hartz IV nicht sehr viel behutsamer vorgegangen wird." |