Mieterforum Ruhr wendet sich entschieden gegen den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, das Wohngeld um 90 Mio. Euro zu kürzen und fordert umfassende Nachbesserungen an der Finanzierung der Wohnkosten der Bezieher/innen von ALG II und Sozialgeld.
Bereits im
Zuge der Hartz IV-Reformen zum Arbeitsmarkt wurden die Ausgaben für die Wohlgeldzahlungen des Bundes heftig
gesenkt. Die Bezieher/innen von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sollen ab Anfang 2005 nur
noch Unterkunftskosten erhalten, die direkt von den Kommunen bezahlt werden. In strukturschwachen Kommunen verschärft
diese Regelung die finanzielle Notlage. Im EN-Kreis z.B. wird mit jährlichen Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe
gerechnet. Diese Hartz IV-Kürzung der Wohngeldetats von Bund und Ländern um rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr
geht bereits zu Lasten der Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit. Diese Kommunen können sich sehr bald gezwungen
sehen, den Druck an die erwerbslosen Mieter weiterzugeben, die Obergrenzen für die Übernahme der Unterkunftskosten
zu senken und Erwerbslose mit höheren Mieten aus ihren bisherigen Wohnungen zu vertreiben.
Dass zusätzlich
zu dieser verfehlten Regelung und den weiteren Leistungskürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich nun auch
noch das Wohngeld der verbliebenen Rentner und Geringverdiener (800.000 in NRW) stark
gekürzt werden soll, ist für das Mieterforum Ruhr in keiner Weise mehr nachvollziehbar. Als Bundeskanzler
Schröder die vorletzten Bundestagswahlen gewann, machte er sein Wahlversprechen wahr und erhöhte das
in 11 Jahren Kohl nicht mehr angepasste Wohngeld auf das heutige Niveau. Heute müssen wir zur Kenntnis nehmen,
dass von diesen Fortschritten nicht mehr übrig bleibt und dass die Lage der finanzschwachen und erwerbslosen
Mieter hinter dem Niveau vor Antritt Schröders zurückfällt.
Mieterform
Ruhr fordert:
- Keine Kürzung des Wohngeldes.
- Erstattung des kommunalen Mehrbedarfs für die Finanzierung der Unterkunftskosten von Erwerbslosen.
- Rechtlicher Ausschluss der Verdrängung von Erwerbslosen aus ihrer Wohnung.