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Mieterhöhungen
Anfang letzter Woche bekamen die MieterInnen der AkaFö- Studierendenwohnheime interessante Post: Alle Mieten
in allen Häusern werden neu angepasst. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsstreits, in dem das Akademische Förderungswerk
im Januar diesen Jahres gezwungen worden war, bei Mieterhöhungen Kosten detaillierter aufzuschlüsseln
und diese nicht mehr pauschal über alle Wohnheime hinweg zu verteilen (s. 2313 Nr. 25, S. 4 und 5).
Diese Mängel hat das AkaFö jetzt beseitigt, so dass es auch das Mieterhöhungsbegehren, das Auslöser
des Prozesses gewesen war, nunmehr durchsetzen kann. Aufgrund der Neuverteilung der Nebenkosten fallen trotzdem
in einigen Fällen, wie etwa im Wohnheim Auf dem Kalwes, die Mietpreise nun, während die meisten Wohnheimplätze
mit mehr oder weniger starken Erhöhungen konfrontiert sind.
nicht mehr als 15 prozent
Für die Erhöhungen hatte der Verwaltungsausschuss, höchstes
beschlussfassendes Gremium im AkaFö, eigentlich eine Kappungsgrenze von maximal 15 % vorgesehen. Dass jetzt,
wie in Einzelfällen im Europahaus (Spechtsweg) geschehen, dennoch Mieten um über 100 Mark steigen sollen,
liegt daran, dass diese Kappungsgrenze nur für die Grundmieten, nicht jedoch für die Nebenkosten gelten.
Hauptursache für die Preissteigerungen sind scheinbar die teuren Aufzüge im Europahaus, die bislang auf
alle MieterInnen des AkaFö umgebrochen wurden, nun aber nur von den BewohnerInnen der Anlage selbst getragen
werden müssen. Für noch mehr Unmut sorgte allerdings die Datumsverwirrung zwischen Brief, Presseerklärung
und Realität.
probleme im raum-zeit-kontinuum
Die Briefe an die MieterInnen, auf den 18. April datiert, kamen dort am 26. April an, nehmen aber Bezug auf eine
Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 28. April. Gleiches findet sich auch in einer Presseerklärung
des AkaFö vom frühen Morgen des 28. April.
Die Lösung: Der Verwaltungsausschuss hatte schon auf einer früheren Sitzung den Kern der jetzigen Regelung
beschlossen, die Geschäftsführung allerdings noch mit einigen Detailkorrekturen beauftragt. Für
den Fall deren Umsetzung wurde die Zustimmung zum Gesamtpaket versprochen. Geschäftsführer Jürgen
Graf fühlte sich der noch einzuholenden Zustimmung wohl schon etwas zu sicher und nannte daher als Datum der
Entscheidung den noch ausstehenden Termin.
hektik im akafö
Allerdings hat der Verwaltungsausschuss dem Gesamtpaket am 28. April dann tatsächlich zugestimmt, wie die
Geschäftsleitung schon vorab geweissagt hatte. Hintergrund der Hektik wird wohl auch die Bestimmung im Gesetz
zur Regelung der Miethöhe (MHG § 2, 4) gewesen sein, wonach das Verlangen auf Erhöhung zum 1. Juli
noch im April geäußert werden musste.
hmk
mehr zur 2313
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