Anfrage der Grünen Fraktion zur Sitzung des Rates am 20. Juli 2004
Umsetzung der Hartz IV-Gesetze in Bochum
Am 1.1.2005 werden die gesetzlichen Regelungen der sog. „Hartz IV"-Reform in Kraft und treten und damit die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Für mehr als 3 Millionen Betroffene bedeutet die Gewährung des neuen „Arbeitslosengelds II" eine z.T. drastische Kürzung ihrer Arbeitslosenunterstützung auf das Existenzminimum. Schätzungsweise 500.000 Menschen von ihnen werden sogar auf jede Unterstützung verzichten müssen und auf Partnerunterhalt oder den Verbrauch ihrer (Alters-)Ersparnisse angewiesen sein.
Die Möglichkeiten eines Hinzuverdienstes werden ggü. den bisherigen Regelungen (für Arbeitslosenhilfe als auch für Sozialhilfe) stark eingeschränkt, die Zumutbarkeitsregelungen für anzunehmende Arbeit deutlich verschlechtert.
Die Stadt Bochum wird gezwungen sein, diese gesetzlichen Regelungen hier in Bochum - zusammen mit der „Agentur für Arbeit" - in einer Arbeitsgemeinschaft- umzusetzen.
Für die betroffenen Menschen bedeuten diese Kürzungen der Sozialleistungen eine deutliche Veränderung ihrer Lebensplanung.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.)
In welcher Weise und wie frühzeitig werden die betroffenen Menschen über die Veränderungen bei ihren Leistungsbezügen unterrichtet ?
Gibt es eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Frauen-beratungsstellen, Arbeitslosenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung), um die Information für die betroffenen Menschen zu verbessern ?
Das neue „Arbeitslosengeld II" und das Sozialgeld (SGB XII) sehen einen gegenüber dem bisherigen Sozialhilferegelsatz höheren Grundbetrag (345 € anstelle von 296 € für den Haushaltsvorstand) vor. Im Gegenzug fällt der Großteil der bisher gewährten einmaligen Leistungen und Beihilfen ersatzlos weg. Es steht zu befürchten, daß dieser zusätzliche Betrag von den Leistungsempfängern zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbraucht werden wird/muß.
Wir fragen daher:
2.)
Wann und in welcher Weise werden die heute Sozialhilfe Beziehenden auf diese neue pauschal gewährte Leistung vorbereitet (Beratung über das Ansparen von Rücklagen für Anschaffungen, Reparaturen, Kleidung, Gesundheitskosten usw.) ?
Bereitet die Stadtverwaltung besondere Informations- und Beratungs-möglichkeiten für den Umgang mit den pauschalen Regelleistungen vor? Werden dazu weitere Institutionen (z.B. Verbraucherberatungsstelle) einbezogen?
Wird die Stadt Rahmenangebote schaffen, z.B. zum preisgünstigen Erwerb von gebrauchten Elektrogeräten ?
Zur Leistung des neuen „Arbeitslosengelds II" gehört auch die Übernahme der „angemessenen" Kosten für Unterkunft und Heizung durch die Kommune.
Wir fragen daher:
3.)
Wie wird die Verwaltung die „Angemessenheit" der Kosten für Unterkunft und Heizung festlegen ?
Werden ALG II-Bezieher gezwungen sein, ihre Wohnungen aufzugeben, wenn diese über den festgelegten Wohnungsgrößen und/oder Mietobergrenzen liegen werden ?
Gibt es Schätzungen, wieviele Menschen hiervon betroffen sein könnten ?
Ist entsprechender Wohnraum in Bochum ausreichend vorhanden ?
Welche stadtstrukturellen Entwicklungen sind zu erwarten ?
Wie kann die Kommune negativen Entwicklungen (z.B. Ghettobildung) vorbeugen?
Neben Leistungseinschränkungen enthält Hartz IV auch verbesserte Ansprüche auf Vermittlung, Förderung und Betreuung für arbeitslose Menschen.
So erhalten insbesondere Jugendliche bis 26 Jahren einen Anspruch auf Eingliederungshilfe hin zu einer Ausbildung, Arbeit oder Beschäftigung.
Wir fragen daher:
4.)
Wie wird von der Stadt bzw. der Arbeitsgemeinschaft sichergestellt, daß dieser Anspruch auch tatsächlich eingelöst werden kann ?
Werden die Träger der freien Jugendhilfe in ein entsprechendes Konzept miteinbezogen ?
Wie wird die Stadt bzw. die Arbeitsgemeinschaft aktive Beschäftigungspolitik betreiben ?
Werden die bisherigen Beschäftigungsprogramme in kommunaler Trägerschaft von der neuen Arbeitsgemeinschaft fortgesetzt ?
Bestandteil des Hartz-Konzept ist ebenfalls eine Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, um den (Wieder-)Einstieg der (alleinerziehenden) Eltern in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Wir fragen daher:
5.)
Wie soll die vorrangige Betreuung von Kindern aus der Bedarfsgemeinschaft sichergestellt werden (Eingliederungsleistung der Kommune) ?
Ist die Kindergartenbedarfsplanung auf zusätzliche Anforderungen (z.B. Umwandlung in Plätze für unter 3-jährige Kinder) eingerichtet ?
Wird über den Ausbau der Tagespflege diskutiert, wie wird ggfs. eine qualifizierte Tagespflege durch Tagesmütter sichergestellt ?
gez.
Wolfgang Cordes
Fraktionsvorsitzender