Informationsstände sind im Gegensatz zu Kundgebungen und Demonstrationen als "Sondernutzung" genehmigungspflichtig.
Adressat ist das Ordnungsamt der Stadt.

Die Stadt stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, mit dem eine Sondernutzung beantragt werden kann:
http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R22J6760HGILDE/$file/sondernutzung.pdf

Telefon/Fax/Email des Ordnungsamtes:
(0234) 910-3681/-2886/-3285, Fax (0234) 910-1351/-1418
e-mail: Amt32@bochum.de

Ein formloses Schreiben in der folgenden Art wird akzeptiert.


Stadt Bochum
Ordnungsamt
Westhoffstraße 17
44809 Bochum





Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir die Sondernutzungsgenehmigung für die Durchführung eines Informationsstandes.

Der Stand soll am ............von.............bis...........

auf der .........straße Höhe ............. stehen.

Wir wollen einen Tapeziertisch und einige Stellwände aufstellen und benötigen ca. 5 qm Platz.

Wir wollen mit verschieden Flugblättern und Broschüren über...................
informieren.

Mit freundlichen Grüßen