Rede von Felix Oekentorp
auf der Friedensdemonstration am 20.10.01 in Bochum
Liebe Friedensfreundinnen, liebe Friedensfreunde,
ich freue mich, daß auch heute, 13 Tage nach Beginn der
Vergeltungsmaßnahmen wieder so viele TeilnehmerInnen erschienen sind. Es
ist inzwischen unsere 5. Samstagsdemo, - wir hatten ja direkt am
Wochenende nach dem 11. September mit den Demos begonnen.
Wir Friedensbewegte hatten ja schon in den ersten Tagen nach dem
Attentat vom 11. September die von Schröder geäußerte "uneingeschränkte
Solidarität" so verstanden, daß in dieser Auseinandersetzung die
Bundeswehr zum Einsatz kommen wird. Ganz staatstragend vermeide ich das
Wort Krieg - schließlich redet unser Dreigestirn (Schröder Fischer
Scharping) ja auch immer nur von "Luftschlägen" von "humanitären
Aktionen" (in Jugoslawien) und jetzt von "Bündnissolidarität zum Kampf
gegen Terrorismus".
Liebe Leute, auch am 1. September 1939 wurde "zurückgeschossen".
Ich zitiere Kanzler Schröder aus der aktuellen Ausgabe (43) der ZEIT
(Seite 3): Die Bundeswehr war gedacht und hat agiert als eine
ausschließlich defensive und auf die Landesverteidigung bezogene Armee.
Mit den Balkanentscheidungen ist zum ersten Mal massiv ins öffentliche
Bewußtsein gerückt, daß eine Bundeswehr mehr Aufgaben hat als die reine
Landesverteidigung.
Liebe FriedensfreundInnen, das ist ein klares Bekenntnis zum Bruch der
Verfassung!
Im gleichen Interview sagt Schröder: Lernfähigkeit ist eine der
wichtigsten Tugenden, die man in der Politik braucht. Denn nichts ist
bei der sich schnell verändernden Basis unserer Gesellschaft, der
ökonomischen Basis zum Beispiel, schlimmer als ein statisches
Politikverständnis, das sich natürlich immer dann einstellt, wenn man
glaubt, eine einmal getroffene Entscheidung sei etwas, was in offenen
dynamisch sich entwickelnden Gesellschaften gleichsam Glaubenscharakter
haben muß.
Ich warne ausdrücklich davor, liebe FriedensfreundInnen, Lernfähigkeit
mit Vergessen zu verwechseln und die Lehren aus dem zweiten Weltkrieg zu
ignorieren. Lehren, die ausdrücklich das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz haben festschreiben lassen ohne
daß beim Verfassen des Grundgesetzes an ein deutsches Militär überhaupt
gedacht war.
Lehren aus dem Weltkrieg, die auch bei der Verfälschung des
Grundgesetzes noch präsent waren, als bei Einrichtung der Bundeswehr
festgeschrieben wurde, daß deren Aufgabe ausdrücklich die
Landesverteidigung sein sollte. Sonst nichts.
Unsere derzeitige Regierung aber schert sich einen Dreck um dieses
höchste Gesetz. Sie steht nicht mehrauf dem Boden der FDGO und handelt
in vollem Bewußtsein unrechtmäßig.
Wir haben am vergangenen Mittwoch über die heutigen Inhalte der
Kundgebung diskutiert, und waren mit großer Mehrheit dafür, daß ich
in der festen Überzeugung, daß der folgende Aufruf nicht den Tatbestand
der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB erfüllt,
hiermit alle Soldaten, die bei Rachekriegen wegen der brutalen Anschläge
in den USA, - gegen wen auch immer eingesetzt werden sollen - dazu
aufrufe:
- verweigert die Befehle, die verfassungswidrig und völkerrechtswidrig
zur Teilnahme an Rachekriegen auffordern. (Es handelt sich hier nicht um
einen Artikel 5 Fall der NATO!, Terrorismus ist kein Krieg) Es besteht
nach dem Soldatengesetz die Pflicht, völkerrechtswidrige Befehle zu
verweigern.
- verweigert den Kriegsdienst nach Artikel 4. Abs. 3 Grundgesetz
- bedenkt, daß der "Zivildienst" als Kriegsdienst ohne Waffe auch in
militärische Planungen eingebunden ist
- oder desertiert, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, sich dem
Krieg zu entziehen!
- Ich rufe die Soldaten der anderen NATO-Staaten (USA, Großbritannien,
Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Irland,
Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Ungarn, Polen, Tschechien,
Griechenland und Türkei) dazu auf, verweigert den Kriegsdienst und/oder
desertiert (s.o.)!
Wer jetzt mit dem Gedanken spielt, daß es jetzt an der Zeit ist, das
Grundrecht auf Verweigerung wahrzunehmen, ich stehe gern im Anschluß für
Beratungen zur Verfügung.
Möglicherweise denkt der eine oder andere trotz der Vorbemerkungen , daß
aufgrund des gerade gesagten der Straftatbestand der Aufforderung zu
einer Straftat erfüllt sei.
Das ist aber nicht der Fall, da dieser Krieg ganz offensichtlich gegen
geltendes Völkerrecht verstößt und folglich eine Befehlsverweigerung der
möglicherweise bald beteiligten Bundeswehrsoldaten u.a. durch § 22 Abs.
1 WStG gerechtfertigt ist. Auch eine Desertion erfüllt deshalb nicht den
Tatbestand des § 16 Abs. 1 WStg.
Wegen dieses wieder wörtlich zitierten Aufrufs wurde der Tübinger
Friedensfreund Tobias Pflüger vor das Gericht genötigt, und
letztinstanzlich freigesprochen. Er wird am kommenden Mittwoch. in
Bochum-Langendreer referieren. Ihr seid herzlich eingeladen.