Aufpassen beim Euro!

Wie könnte es anders sein: Ausgerechnet die Viterra, bekannt dafür, sich gerne mal auf Kosten ihrer Mieter zu "verrechnen", hat sich bei Fehlern bei der Euro-Umstellung erwischen lassen! Inzwischen kamen die ersten Mitglieder in die Sprechstunde des Mietervereins, die mit der Heizkostenabrechnung erstmals neue Zahlungsberechnungen in Euro erhielten - aufgestellt von Viterra Contracting. Leider mit einem kleinen Schönheitsfehler: Die Umrechnung DM in € stimmte nie so ganz genau. Und immer war der Fehler zugunsten von Viterra.

Ein Ehepaar aus Hattingen-Welper soll zum Beispiel demnächst 320,05 € zahlen statt bisher 624,99 DM. Die korrekte Umrechnung ergibt aber 319,55 €. Die Differenz von nur 50 Cent mag gering erscheinen, läppert sich aber für Viterra bei 170.000 Wohnungen auf rund zwei Millionen DM pro Jahr! Und auf einen Rundungsfehler wird sich die Vermieterin mit der Lizenz zum Gelddrucken angesichts der krummen Endsumme auch nicht herausreden können.

MieterInnen, die bei dieser wundersamen Geldvermehrung nicht mitmachen und deshalb auch auf kleine Beträge achten wollen, beachten deshalb folgende Tipps zur Euro-Umstellung:


1. Keine Währungsreform

Die Einführung des Euro ist keine Währungsreform, sondern nur eine Umstellung. Der Umrechnungsfaktor lautet:
1 € = 1,95583 DM bzw.
1 DM = 0,511292 €.
Alle Umrechnungen müssen exakt vorgenommen werden. Runden ist nur in den Endsummen auf +/- 0,01 € erlaubt; bei Zwischensummen muss mit den exakten Beträgen weitergerechnet werden.


2. Kein neuer Mietvertrag

Der bestehende Mietvertrag bleibt auch nach dem 1. 1. 2002 uneingeschränkt gültig. Weder muss ein neuer Vertrag unterschrieben werden noch eine Vereinbarung über den zu zahlenden €€-Betrag. Auch Staffel- oder Indexmietvereinbarungen bleiben uneingeschränkt gültig. Die Steigerungsbeträge müssen ebenso exakt umgerechnet werden wie die Anfangsmiete.


3. Weiter in DM zahlen

VermieterInnen können nicht verlangen, dass Miete, Betriebs- oder Heizkosten schon jetzt in Euro gezahlt werden. Die vereinbarte Währung gilt weiter bis zum 31. 12. 2001. Danach erfolgt die Umstellung automatisch.

Allerdings können sich beide VertragspartnerInnen freiwillig auf eine vorzeitige Umstellung auf den Euro einigen. Per einseitiger Erklärung des Vermieters - beispielsweise in einer Miet- oder Nebenkosten-Berechnung - kann das aber nicht geschehen. Trotzdem sollten Sie in so einem Fall sofort nachrechnen und - bevor Sie etwas unterschreiben - die Rechtsberatung aufsuchen! Sonst wird die falsche Miete nach dem 1. 1. 2002 übernommen.


4. Aufpassen bei €-Mietverträgen

Seit dem 1. 1. 1999 ist es zulässig, Mietzahlungen in Euro zu vereinbaren. Von dieser Möglichkeit wird wohl in den nächsten Monaten immer stärker Gebrauch gemacht werden. Hier heißt es aufpassen: Da die €-Summen nur wenig mehr als halb so groß sind wie die gewohnten DM-Preise, mag einem manche Wohnung preiswert vorkommen, die es gar nicht ist. Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis sich ein Gefühl für die neue Währung eingestellt hat.

Man sollte deshalb bei Anmietung einer neuen Wohnung noch mehr als sonst den Mietspiegel zu Rate ziehen. Die Mietspiegel in unserem Vereinsgebiet weisen bereits DM- und €-Werte parallel aus. Bei Mietspiegeln, in denen das nicht der Fall ist, muss man den Taschenrechner zu Rate ziehen, am besten einen mit €-Taste.


5. Mieterhöhung: Nachrechnen!

Dasselbe gilt natürlich auch bei Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis. Der Mietspiegelwert ist die Obergrenze für eine zulässige Mieterhöhung, egal , ob die Währung, die im Mietspiegel steht, die gleiche ist, die die Mietvertrags-Parteien vereinbart haben, oder nicht. Im Zweifelsfall: Umrechnen!


6. Heiz- und Betriebskosten

Für Heiz- und kalte Betriebskosten gilt das gleiche wie für die Grundmiete: Sie müssen in der Währung abgerechnet werden, die zwischen den Parteien vereinbart ist. Unzulässig ist es aber, wenn der Vermieter in zwei verschiedenen Währungen abrechnet. Wird beispielsweise die Grundsteuer bereits in € gezahlt, die Rechnung des Schornsteinfegers kommt aber noch in DM, muss sich schon der Vermieter die Mühe der Umrechnung machen. Mietern muss man dringend raten, die Umrechnung zu kontrollieren und bei Fehlern oder Ungereimtheiten die Rechtsberatung aufzusuchen.


7. Kaution

Kautionen werden bis zum 31. 12. 2001 in der Währung gezahlt und zurückgezahlt werden, die zwischen den Parteien vereinbart ist. Das wird in den meisten Fällen noch die DM sein.

Endet das Mietverhältnis jedoch nach dem 1. 1. 2002, werden auch ursprünglich in DM entrichtete Kautionen in € zurückgezahlt. Da hierbei Zinsen und Zinseszinsen anfallen, kann die Rechnung ganz schön kompliziert werden. Wenn Ihnen die Sache zu schwierig wird: Unsere BeraterInnen helfen gern!


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