Presseerklärung zur RTL - Sendung im Spiegel TV Magazin am 21.11.2004
"Angriff aus der Parallelgesellschaft "

Der Islamische Kulturverein e.V., der die Moschee im Uni - Center Bochum betreibt, wendet sich entschieden gegen die Darstellung im Spiegel TV Magazin am 21.11.2004, in welcher unter der plakativen Überschrift " Angriff aus der Parallelgesellschaft " Filmaufnahmen aus der Bochumer Khaled - Moschee vom 19.11.2004 gezeigt und angebliche Zitate vom Freitagsgebet wiedergegeben werden.

Soweit in der RTL - Sendung behauptet worden ist, „ radikale Hassprediger verdammen alle Ungläubigen und rufen zum offenen Kampf gegen alle Ungläubigen auf “, trifft dieses weder auf den Islamischen Kulturverein e.V. in Bochum zu, noch auf die Predigten in der Khaled - Moschee. Die auf dem Bildschirm gezeigten angeblichen Übersetzungen aus dem Freitagsgebet vom 19.11.2004 sind nicht zutreffend. Das Thema der Predigt war der Kampf gegen den inneren Schweinehund; mit dem Ende des Ramadan möge man nicht das Beten und das Gott wohlgefällige Leben wieder hinter sich lassen. Am Ende wurde in religiöser Weise appelliert: „ Oh Gott, stehe den Freiheitskämpfern des Volkes von Palästina und des Volkes des Irak bei, und steh den Freiheitskämpfern bei, wo immer Du sie siehst in den islamischen Ländern, oh Herr der beiden Welten “. Unzutreffend ist die in der RTL - Sendung behauptete Übersetzung „ Gott helfe uns, an unseren Feinden Rache zu nehmen “.

Geradezu bösartig war die Anmoderation der RTL - Sendung, in der es hieß: „ Der Weg in die Parallelgesellschaft führt durch einen schmalen Kellereingang ... in die Bochumer Khaled - Moschee “. Ganz abgesehen davon, dass sich die Moschee im 1. Obergeschoss befindet, setzt sich gerade der Islamische Kulturverein e.V. Bochum für eine möglichst umfangreiche Integration und für ein friedliches Zusammenleben der Religionen, Kulturen und Völker ein. Das angesprochene Treffen richtete sich nicht an einen „ harten Kern “, sondern findet seit ca. 30 Jahren als offenen Treffen statt ( und zwar auf deutsch, zumindest mit Simultanübersetzung auf deutsch ).

Durch die nicht nur verzerrende, sondern bewusst falsche Darstellung der Khaled - Moschee und des Freitagsgebetes missbraucht die Sendung Spiegel TV das Grundrecht auf Pressefreiheit und nähert sich bedrohlich dem Straftatbestand der Volksverhetzung, da Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich gemacht werden.



7.12.2004 - Rechtsanwalt Lutz Eisel,