Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo
Pressemitteilung vom 4.4.2005:


Woche der Vorentscheidungen:
Verwaltung will Westkreuz-Planung durchwinken
Ausschüsse sollen Feinstaubbelastung zustimmen
Zusatzgutachten enthält Fehleinschätzung

Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: "Nachdem die Einwendungsfrist für die Bochumer Bevölkerung am 17.3.2005 endete, sind nun die Gremien der Stadt mit der Planfeststellung für den Westkreuz-Bau befasst. Nach einer Vorlage der Verwaltung sollen am 5.4.2005 der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und am 7.4.2005 der Umweltausschuss u.a. einem für das Westkreuz zusätzlich eingeholten Schadstoffgutachten zustimmen. Für 2003 und 2004 haben Messungen des Landesumweltamtes Überschreitungen des aktuellen immissionsschutzrechtlich zulässigen Feinstaub-Tagesmittelwertes in Stahlhausen ergeben. Nach der im Planfeststellungsverfahren zum Westkreuz-Bau eingeholten Zusatzunterberechnung wird es auch zukünftig zu flächenhaften Überschreitungen kommen. Der dem geplanten Westkreuz-Bau zuzurechnende Anteil an der Feinstaub-Kurzzeitbelastung soll im Verhältnis zu der bereits vorhandenen Hintergrundbelastung aber als gering einzustufen sein. Dieses Fazit ist eine Fehleinschätzung, mit der die Ausschussmitglieder über den Westkreuz-bedingten Anteil an der Feinstaub-Kurzzeitbelastung getäuscht werden.
Aufgrund von Einwendungen zum A44/DüBoDo-Weiterbau hat das IVV-Aachen in einer Untersuchung aus 2004 zur sog. "Bochumer Lösung" klargestellt, dass die bis dahin verwendeten Verkehrsdaten, die auch der Schadstoffberechnung für die Westkreuz-Planung zugrunde liegen, nicht mehr aktuell waren, insbesondere der LKW-Anteil neuberechnet werden müsste. Auch die nun den Ausschüssen zur Zustimmung vorgelegte Untersuchung beruht damit auf Verkehrsdaten, die für eine solide Berechnung der Schadstoffbelastung in Stahlhausen nicht brauchbar sind. Der Beitrag des planbedingt zunehmenden Verkehrs zur PM10-Kurzzeitbelastung wird deshalb erheblich unterschätzt. Der verkehrsbedingte Beitrag ist entgegen der Aussage in der Schadstoffberechnung als erheblich einzustufen.



































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