Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo
Pressemitteilung vom 4.4.2005:
Woche der Vorentscheidungen:
Verwaltung will Westkreuz-Planung durchwinken
Ausschüsse sollen Feinstaubbelastung zustimmen
Zusatzgutachten enthält Fehleinschätzung
Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang
Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: "Nachdem die Einwendungsfrist für die Bochumer Bevölkerung am
17.3.2005 endete, sind nun die Gremien der Stadt mit der Planfeststellung für den Westkreuz-Bau befasst. Nach
einer Vorlage der Verwaltung sollen am 5.4.2005 der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und am 7.4.2005
der Umweltausschuss u.a. einem für das Westkreuz zusätzlich eingeholten Schadstoffgutachten zustimmen.
Für 2003 und 2004 haben Messungen des Landesumweltamtes Überschreitungen des aktuellen immissionsschutzrechtlich
zulässigen Feinstaub-Tagesmittelwertes in Stahlhausen ergeben. Nach der im Planfeststellungsverfahren zum
Westkreuz-Bau eingeholten Zusatzunterberechnung wird es auch zukünftig zu flächenhaften Überschreitungen
kommen. Der dem geplanten Westkreuz-Bau zuzurechnende Anteil an der Feinstaub-Kurzzeitbelastung soll im Verhältnis
zu der bereits vorhandenen Hintergrundbelastung aber als gering einzustufen sein. Dieses Fazit ist eine Fehleinschätzung,
mit der die Ausschussmitglieder über den Westkreuz-bedingten Anteil an der Feinstaub-Kurzzeitbelastung getäuscht
werden.
Aufgrund von Einwendungen zum A44/DüBoDo-Weiterbau hat das IVV-Aachen in einer Untersuchung
aus 2004 zur sog. "Bochumer Lösung" klargestellt, dass die bis dahin verwendeten Verkehrsdaten,
die auch der Schadstoffberechnung für die Westkreuz-Planung zugrunde liegen, nicht mehr aktuell waren, insbesondere
der LKW-Anteil neuberechnet werden müsste. Auch die nun den Ausschüssen zur Zustimmung vorgelegte Untersuchung
beruht damit auf Verkehrsdaten, die für eine solide Berechnung der Schadstoffbelastung in Stahlhausen nicht
brauchbar sind. Der Beitrag des planbedingt zunehmenden Verkehrs zur PM10-Kurzzeitbelastung wird deshalb erheblich
unterschätzt. Der verkehrsbedingte Beitrag ist entgegen der Aussage in der Schadstoffberechnung als erheblich
einzustufen.
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