Pressemitteilung vom 4.7.2004
Fortsetzung der A44/DüBoDo-Erörterung:
Schadstoff-Gutachten zum A 44/DüBoDo-Weiterbau auf dem Prüfstand
Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher:
Nach turbulentem Beginn mit Ablehnungsgesuchen und Aussetzungsanträgen und einem zweiten Erörterungstag
mit Stellungnahmen des Landesbüros der anerkannten Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirats der
Stadt Bochum beginnt die zweite Erörterungswoche mit zwei Erörterungstagen am 6. und 7. Juli 2004 zu
dem für den A44/DüBoDo-Weiterbau eingeholten Schadstoffgutachten.
Bereits das zum 6-streifigen A 40-Ausbau in Wattenscheid eingeholte Schadstoffgutachten hatte zu Bestürzung
und Verärgerung der betroffenen EinwenderInnen geführt. Vertreter der Ratsparteien, die dem Gutachtern
in der Ratssitzung noch gefolgt waren, meldeten Bedenken an. Der Landesbetrieb hatte dem Sachverständigen
falsche Zahlen vorgegeben. Der Sachverständige selbst musste die Aufnahme falscher Zahlen in das Gutachten
einräumen.
Eben dieser Sachverständige hat auch das Schadstoffgutachten für den Weiterbau der A 44/DüBoDo erstellt
und wird an den beiden Tagen den Landesbetrieb in der Erörterung unterstützen. Auch in dem Gutachten
zum A 44/DüBoDo-Weiterbau hat die Bürgerinitiative aber erhebliche Mängel festgestellt.
Der Sachverständige, der bereits in der A 40-Erörterung Fehler einräumen musste, wird nun auch mit
dem Gutachten zum A44/DüBoDo-Weiterbau auf den Prüfstand gebeten.
Im Zusammenhang mit den Schadstoffgutachten für den A 40-Ausbau und den A44/DüBoDo-Weiterbau ist von
der Bürgerinitiative auch Beschwerde gegen das Gesundheitsamt der Stadt Bochum bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde,
der Bezirksregierung Arnsberg, erhoben worden, weil das Gesundheitsamt in seiner Stellungnahme die gesundheitlichen
Gefahren der Maßnahme für die AnwohnerInnen ignoriert hatte. Die Bezirksregierung Arnsberg hat sich
zwischenzeitlich geweigert, Kommunalaufsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Die Bürgerinitiative wendet sich
hiergegen mit einer weiteren Beschwerde, mit der sich nun das Innenministerium des Landes NRW wird befassen müssen.