Demonstrationen und Kundgebungen sind nicht genehmigungspflichtig.
Das Versammlungsgesetz schreibt allerdings vor, dass Demonstrationen und Kundgebungen spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden müssen.
Adressat hierfür ist in Bochum das Polizeipräsidium.
Kreispolizeibehörde Bochum 
Uhlandstraße 35 
44791 Bochum 
Telefon: 0234 / 909-0
Telefax: 0234 / 909-1111
E-Mail: poststelle.bochum@polizei.nrw.de

Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt in aller Regel mit einem mehrseitigen Text, der allerlei Auflagen enthält (Zahl der OrdnerInnen, Lärmbeschränkungen etc.)

Die Anmeldung kann formlos erfolgen.
Die Bochumer Polizei bietet ein Formular für die Anmeldung an.
Download als PDF-Datei
Download als rtf-Datei

Download als word-Datei


Das Formular sieht so aus:

Demo-Anmeldung