Pressemitteilung von attac Bochum und Mieterberein Bochum
5.12.2003
attac und Mieterverein begrüßen US-Initiative gegen CBL
Das musste ja irgendwann kommen. Nachdem in Deutschland Politik und Justiz die schamlose Bereicherung amerikanischer Großbanken und deutscher Kommunen auf Kosten amerikanischer Steuerzahler reihenweise absegnen, gibt es jetzt in Amerika eine ernst zu nehmende politische Initiative, das dem Cross-Border-Leasing zu grunde liegende Steuerschlupfloch zu stopfen. "Es war nur eine Frage der Zeit, bis den Amerikanern Steuerverluste von zehn Milliarden Dollar jährlich zuviel wurden", kommentiert Ralf Bindel von attac Bochum, das Anfang 2003 zusammen mit dem Mieterverein ein Bürgerbegehren gegen das Leasing-Geschäft mit dem Bochumer Kanalnetz initiierte. "Besonders freut uns, dass Senator Grassley die Tricksereien ganz eindeutig als das bezeichnet hat, was sie sind: ein klarer Fall von Steuerhinterziehung."
Welche Auswirkungen ein CBL-Verbot auf den Bochumer Vertrag haben kann, ist derzeit unklar. Grundsätzlich gilt auch in Amerika Bestandsschutz für geschlossene Verträge; und rückwirkende Gesetzesänderungen sind auch dort nicht möglich. Allerdings sollen alle ab 1995 geschlossenen Verträge einer Revision unterzogen werden. Ob sie angefochten werden können, hängt wohl von den Details der Verträge ab. Und die kennt in Bochum niemand, nicht einmal die Ratsherren und -damen, die das Geschäft beschlossen haben. Aichard Hoffmann vom Mieterverein: "Grundsätzlich sollte im Vertrag stehen, dass das Risiko einer Steuerrechtsänderung in den USA allein der US-Trust trägt. Wir können nur hoffen, dass das wasserdicht formuliert ist."
Für attac und Mieterverein ist die Initiative des US-Finanzausschusses eine gute Nachricht, die der Anti-CBL-Bewegung nach dem Dämpfer durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom vorigen Donnerstag wieder Auftrieb verleiht. Bindel: "Unser Ziel war und ist, weitere Cross-Border-Geschäfte in Deutschland zu verhindern. Wenn der Steuervorteil in den USA abgeschafft wird, ist der Spuk von heute auf morgen vorbei."
Das wäre nach Ansicht des Mietervereins auch der Fall gewesen, wenn das Verwaltungsgericht entschieden hätte, dass die Erlöse aus CBL-Geschäften den Gebührenzahlern zu Gute kommen müssen. Doch das Gericht urteilte am 27. November, dass die Erlöse auch zur Schuldentilgung verwendet werden können. Hoffmann: "Man kann sicher beide Auffassungen begründen. Mal sehen, was das Oberverwaltungsgericht in Münster sagt. Denn die Recklinghäuser Kollegen haben ja schon Berufung angekündigt. Ärgerlich finde ich nur, wenn die Befürworter das Urteil bejubeln, weil es ja zur Folge hätte, dass die Erlöse allen Bürgern und nicht nur den Gebührenzahler - sprich Hauseigentümern - zu Gute kommen. Das ist an Heuchelei nicht zu überbieten. Mieter zahlen genauso Abwasser-Gebühren wie Hauseigentümer."