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Mittwoch 25.02.09, 17:30 Uhr

„ARGE provoziert unsinnige kostenträchtige Auseinandersetzungen“

Zu der gestern veröffentlichten Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichtes gegen die Bochumer ARGE, die eine Hartz-IV-Empfängerin zwingen wollte, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten (siehe Meldung), erklärt Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: »Wir fragen uns, warum es dazu überhaupt einer gerichtlichen Auseinandersetzung bedurfte. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Hartz IV-Gesetz sagen eindeutig, eine Arbeitsaufnahme sei nicht zumutbar, „wenn die Entlohnung gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt“. Allerdings ist bekannt, dass bei Teilen der ARGE die Hinweise der BA wenig gelten. Selbst zur Einhaltung der Gesetze müssen sie durch Gerichtsurteile gezwungen werden, sei es beim leidigen Thema „Heizkosten“, beim Freibetrag für kleine Versicherungen, bei der zugelassen Wohnfläche, wenn Betroffene mit Anderen in einer Wohngemeinschaft leben, bei der Zahlungseinstellung vor Genehmigung von Kinderzuschlag und Wohngeld, bei der Zuweisung von 1-Euro-Jobs … Die Liste unsinniger provozierter kostenträchtiger Auseinandersetzungen ist lang.« Die Entscheidung des Sozialgerichtes im Wortlaut.


Mittwoch 25.02.09, 14:00 Uhr

ARGE verschickte 2008 mehr als 1.500 fehlerhafte Bescheide

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In mehr als 1.500 Fällen hat die Bochumer ARGE im vergangenen Jahr Bescheide verschickt, die offensichtlich falsch waren. In einer Mitteilung an die Unabhängige Sozialberatung musste der Leiter der ARGE Withake einräumen, dass Widersprüche gegen Bescheide seiner Einrichtung in 423 Fällen teilweise und in 1084 Fällen sogar vollständig erfolgreich waren. Insgesamt waren damit fast die Hälfte (45 Prozent) der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich. Die Anzahl der Klagen vor dem Dortmunder Sozialgericht lag in 2008 mit 886 um 14 % höher als im Vorjahr. Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung ist davon überzeugt, dass die Zahl der fehlerhaften Bescheide erheblich höher liegt: „Viele Menschen haben natürlich Angst vor einem Konflikt mit der ARGE, die schließlich ihre Existenz sichern soll.“ Es gibt sogar eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, mit der die MitarbeiterInnen der ARGE gezwungen werden, Druck auf Menschen auszuüben, die Widersprüche einlegen. Den Betroffenen soll die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. mehr…


Dienstag 24.02.09, 13:00 Uhr

23 Prozent der unter 15-jährigen von Hartz IV abhängig

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Wie einer Untersuchung des „Bremer Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (BIAJ) zu entnehmen ist, waren in Bochum im September 2008 23 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Bochum abhängig von Hartz IV-Leistungen. Durch die Entlassungen bei NOKIA und OPEL, vor allem der LeiharbeiterInnen, und die zum Jahreswechsel anfallenden Entlassungen im Allgemeinen dürfte die Zahl heute bedeutend höher liegen. usätzlich zu anstehenden Massenentlassungen durch die Wirtschaftskrise strömen im Sommer ehemalige NOKIAner und OPELaner aus den Qualifizierungssgesellschaften auf den „Arbeitsmarkt“. Auch dürfte für viele Kurzarbeitende, die für die Zeit der Kurzarbeit nur bis zu 67 Prozent des vorherigen Nettos erhalten, ein Anrecht auf aufstockende Hartz IV-Leistungen bestehen. Die Zahl der Kinder in Armut insgesamt dürfte in Bochum inzwischen um 30 Prozent liegen. In der Zukunft ist die Zahl „40 Prozent“ nicht mehr auszuschließen. mehr…


Mittwoch 11.02.09, 22:00 Uhr

Ruiniert die ARGE kleine Selbständige?

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Auch kleine Selbständige geraten durch die Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre leicht in eine Notlage, die sie berechtigt, Hartz IV-Leistungen zu beziehen. Bereits Arbeitslose bemühen sich durch eine kleine nebenberufliche Selbständigkeit um eine sinnvolle Beschäfti­gung, die – mit etwas Glück – vielleicht sogar irgendwann einmal hilft, die Existenz zu sichern, auf jeden Fall aber die Qualifikation erhält und fördert und hilft, Kontakt zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Das scheint die ARGE aber nicht gerne zu sehen, anders lässt sich der folgende Fall wohl kaum erklären: Auch Peter U. (Name geändert) ist arbeitslos und übt eine kleine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aus: mit seiner früheren Ausbildung in einem Heilhilfsberuf und mit Unterricht bei einer gemeinnützigen Einrichtung trägt er etwas zu seinem Lebensunterhalt bei und hält weiter die Augen offen nach einem existenzsichernden Job. Das gefällt der ARGE anscheinend nicht: von jetzt auf gleich streicht sie die Anerkennung eines großen Teils seiner Betriebskosten und for­dert ihn auf, statt dessen seinen Lebensunterhalt von den dafür bestimmten Einnahmen zu de­cken. Dass sie damit dieser selbständigen Existenz überhaupt die Grundlage entzieht scheint sie we­nig zu stören. mehr…


Mittwoch 04.02.09, 15:55 Uhr

Unabhängige Sozialberatung unterstützt Legalisierungskampagne für Flüchtlinge

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „So sehr wir uns freuen über die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig gering sind, so wenig übersehen wir dabei, dass es vielen Kindern in Deutschland noch schlechter geht: Flüchtlingsfamilien und ihre Kinder erhalten nur 70 % der Hartz IV-Sätze, Menschen, die sich verstecken müssen, erhalten gar nichts und haben auch keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung. Wir halten das für untragbar für einen modernen demokratischen Staat. Unser soziales Engagement basiert auf einem umfassenden Verständnis der Menschenrechte. Diese sind unteilbar und gelten für alle Menschen.
Darum begrüßen wir die Initiative der Bochumer „Medizinischen Flüchtlingshilfe“ für eine Legalisierung von Menschen „Ohne Papiere“ und für gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. mehr…


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27.1.2009
Dienstag 27.01.09, 19:00 Uhr
Hartz IV-Kinderregelsatz verfassungswidrig

Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Rechtsanwalt Reucher und sein Beistand und Bürokollege Steffen Bundrück ist es gelungen, das Bundessozialgericht zu überzeugen: der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält die Hartz IV-Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für verfassungswidrig. Die Höhe der Regelleistung sei willkürlich mit 60 % der Erwachsenenregelleistung festgelegt worden, ohne den tatsächlichen Bedarf von Kindern zu ermitteln. Auch sei die unterschiedliche Bedarfslage unterschiedlicher Altersgruppen nicht berücksichtigt worden. Sie befänden sich dadurch im Nachteil gegenüber Kindern von Sozialhilfeberechtigten, die auch einmalige oder regelmäßige höhere Bedarfe geltend machen können.
„Die besondere Situation von Kindern muss nun endlich berücksichtigt werden“ freut sich Rechtsanwalt Reucher. „Vier Jahre haben sie nun gedarbt, ihre wachstumsbedingten wechselnden Bedarfe konnten bislang nur durch Verzicht der Eltern ausgeglichen werden. Von guten Entwicklungsmöglichkeiten oder Entfaltung der Persönlichkeit ganz zu schweigen.“ Damit waren Hartz IV-Kinder vom normalen Kinderleben ausgegrenzt.
„Aber auch schon bei Kleinstkindern schlagen z.B. Windeln und Babynahrung ganz erheblich zu Buche“ meint unterstützend Rechtsanwalt Bundrück, und führte dem hohen Gericht zum Beweis ein Paket Windeln und ein Glas Babynahrung vor – samt Kassenquittungen. In bestimmten Lebensphasen könnten Kinder sogar einen höheren Bedarf haben als Erwachsene.
„Das ist jetzt aber nur die halbe Miete“ führt Reucher weiter aus. „Jetzt kann es noch zwei Monate dauern, bis das BSG die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Dann erst kann sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen – und wird sich damit wohl Zeit lassen bis nach der Bundestagswahl. Hinter diesem Beschluss des BSG wird es aber nicht zurückstehen können, es wird dem Gesetzgeber eine Frist setzen, die Regelleistungen für Kinder verfassungsgemäß zu gestalten“. Und das wird womöglich zusammen mit der derzeit auch dort anhängigen Frage der Verfassungsmäßigkeit auch der Erwachsenen-Regelsätze geschehen.
Die Unabhängige Sozialberatung, auch in Kassel dabei, fordert, die Kinder nun nicht länger „im Regen stehen zu lassen“. Hier sind die Kommunen gefragt, die immer einspringen müssen, wenn notwendiger Bedarf nicht durch Bundesregelungen abgedeckt ist. Zumindest für die Schulausstattung und das Schulessen muss gesorgt werden. Auch die Brille und die Zahnspange sind in der Regelleistung nicht drin. Und auch für einmalige außergewöhnliche Bedarfe für Schuhwerk und Kleidung muss gesorgt werden.


Dienstag 27.01.09, 12:00 Uhr
VHS: Crash-Kurs Hartz IV

Mein Recht auf Sozialleistungen und Arbeitslosengeld II

Die VHS und DGB Arbeit und Leben bieten einen VHS-Kurs an, der über Rechte auf Sozialleistungen informiert. Kursleiter ist Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ nennen Berliner Wohlfahrtsverbände ihre Aufklärungsaktion vor den ARGEn. Das Motto passt, denn die Woge der Widersprüche und Klagen schwillt immer weiter an – etwa jede zweite ist auch erfolgreich. In der Ankündigung des Kurses heißt es: „Die neuen Sozialgesetze haben viel Verunsicherung gebracht. Folge: Viele Menschen nehmen ihnen zustehende Leistungen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tatsächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben. Immer wieder aktuelle Probleme zu hohen Wohnungskosten und unberechtigten Kürzungen der Betriebs- und Heizkosten. Dieser Kurs bietet Informationen über die allgemeine Rechtslage und für besondere Lebenslagen. Auch Möglichkeiten der Selbstbehauptung und des Rechtsweges (Antrag, Beschwerde, Widerspruch und Klage) werden besprochen.“ Der Kurs ist kostenlos, dauert 6 Abende und beginnt am 4.2. um 18.00 Uhr. Anmeldung telefonisch: 910 – 1555


Freitag 23.01.09, 17:00 Uhr

Bochumer Hartz IV-Anwalt klagt vor dem Bundessozialgericht

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Den weiten Weg zum Bundessozialgericht hat Rechtsanwalt Martin Reucher am Dienstag, 27. Januar: dann wird „sein“ Fall verhandelt, dem er seit Jahren Herz und Hirn widmet: die Hartz IV-Regelleistungen für Kinder reichen vorne und hinten nicht für das Notwendigste. Das pfeifen die Spatzen mittlerweilen von den Dächern, die Politik hüllt sich in Schweigen. „Damit sind einige grundlegende Gebote des Grundgesetzes verletzt“ meint Rechtsanwalt Reucher. „Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind mit den Hartz-IV-Regelsätzen nicht zu gewährleisten, Benachteiligung durch Herkunft wird festgeschrieben, die Entfaltung der Persönlichkeit behindert und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder praktisch auf niedrigstes Niveau reduziert.“ Zudem werde das Gleichheitsgebot verletzt – in anderen Sozialbereichen seien Kinder besser gestellt. „Das Sozialstaatsgebot soll dafür Sorge tragen, dass die Gesellschaft nicht auseinandergerissen wird“ meint Martin Reucher. „Bei dieser Unterversorgung haben diese Kinder aber keine Chance mehr.“ mehr…


Mittwoch 07.01.09, 22:00 Uhr

Rechnen kann die Agentur für Arbeit auch nicht …

Die Unabhängige Sozialberatung nimmt zu dem heute veröffentlichtem Arbeitsmarktbericht der Bochum Arbeitsagentur Stellung: »Nachdem nun alle wissen, dass die Arbeitsmarktstatistiken frisiert sind (und das Bundesarbeitsministerium sich immer wieder neue Frisuren ausdenkt (siehe Meldung vom 11. 12. 2008) müssen wir feststellen, dass wir nicht einmal sicher sein können, dass die Zahlen überhaupt richtig ’rüberkommen. So steht im Arbeitsmarktbericht Dezember 2008 auf S. 5:  „Zahl der Langzeitarbeitslosen im Dezember gesunken“. Tatsächlich aber ist die Zahl der Arbeitslosen im Hartz-IV-Bezug in Bochum im Dezember gestiegen, um 121 Personen oder 1,8 Prozent. Wer aber nur ein wenig die Entwicklung der letzten Zeit beobachtet hat, musste stutzig werden: die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember deutlich gestiegen, zudem ist der Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) seit langem kontinuierlich gestiegen und liegt jetzt in Bochum wie bundesweit bei etwa 70 %. mehr…


Mittwoch 31.12.08, 07:00 Uhr

Kinderregelsätze Hartz IV wieder normalisieren

Das Bochumer Sozialforum, die Unabhängige Sozialberatung und die „Aktiven Erwerbslosen“ unterstützen die Forderung des »Bündnisses gegen Kinderarmut durch Hartz IV«, die Kinderregelsätze wie früher in der Sozialhilfe dem Wachstumsbedarf entsprechend zu staffeln. In einer Pressemitteilung heißt es: „Hartz IV-Kinder erhalten vom Baby bis zu 13jährigen alle den gleichen niedrigen Satz von 211 Euro monatlich. Das Bündnis fordert die sofortige Wiederanerkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren, d.h. die sofortige Rücknahme der Kürzung ihrer Regelleistung. Der Regelsatz von Kindern im Alter von 7 bis 13 muss wieder 20% höher sein als der von Säuglingen (253 Euro statt 211 Euro) und der von 14 bis 17-Jährigen wieder 90% des Eckregelsatzes statt 80% (316 Euro statt 281 Euro). Diese Forderung unterstützen bisher über 200 Organisationen, Organisationsgliederungen und Initiativen, ferner Prominente wie Friedhelm Hengsbach, Franz Segbers, Detlev Hensche, Prof. Rudolf Hickel und Christoph Butterwegge. Diese Forderung nach Wiedereinführung einer Altersstaffelung bei den Kinderregelsätzen erheben wir ungeachtet des Problems, daß die Hartz-IV- Regelsätze insgesamt zu niedrig sind. Mit dieser Frage ist derzeit das Bundesverfassungsgericht befasst.“


Donnerstag 11.12.08, 07:18 Uhr
Fußfesseln für Hartz IV-Berechtigte?

2000 Arbeitslose sollen in Bochum aus der Statistik entsorgt werden

Die Unabhängige Sozialberatung Bochum kritisiert in einer Pressemitteilung, wie z. Z. ca. 2000 Erwerbslose in Bochum aus der Statistik entsorgt werden sollen und dabei mit einer Vielzahl von Schikanen bedroht werden. Die Betroffenen sollen „ausgelagert“ und von privaten Trägern „intensiv betreut“ werden. Die Bundesregierung will die so Betreuten aus der Arbeitslosenstatistik streichen.Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: „Die Maßnahme dient neben der massiven Repression und Kontrolle der Betroffenen vor allem der logistischen Vorbereitung einer propagandistischen Verniedlichung des für das kommende Jahr erwarteten Anstiegs der Massenarbeitslosigkeit.“ Nach der Einschätzung der Unabhängigen Sozialberatung ist die ARGE Bochum derart personell unterbesetzt (einige Teams sind z. B. zeitweise nur zu 50 % besetzt, die Antragsbearbeitung auf Heizkostennachzahlung dauert bis zu acht Wochen), dass sie nicht in der Lage ist, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu einer sachgemäßen Aufklärung oder Beratung nachzukommen. Häufig können Routinen wie Auskunftserteilung oder Empfangsbestätigungen kaum noch rechtskonform bearbeitet werden. Für eine Qualifizierung und Vermittlung der Betroffenen bleibt immer weniger Zeit. Statt die ARGE personell vernünftig auszustatten und die MitarbeiterInnen ordentlich zu qualifizieren, wird das Problem an noch viel weniger qualifizierte private Träger ausgelagert. Norbert Hermann: „Was dann dort mit den Betroffenen passiert, bezeichnen Insider der Arbeitsverwaltung schon seit Jahren als „Verfolgungsbetreuung“. Alle 14 Tage sollen die Leute beim privaten Träger antanzen und dort auch ihre persönlichen und familiären Probleme offen legen. Angeblich bestehe Schweigepflicht. Uns ist keinerlei Rechtsgrundlage dafür bekannt. mehr…


Montag 08.12.08, 15:00 Uhr

Endlich Empfangsbestätigungen bei der ARGE Bochum

Vor genau einem Jahr kritisierte die „Unabhängige Sozialberatung“ eine „Weitere Schäbigkeit der ARGE Bochum„. Es wurden auf Anweisung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg keine Eingangsbestätigungen für eingereichte Anträge und Unterlagen mehr erteilt. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt dazu: »Dahinter stehen wohl Vorschläge der Unternehmensberatungen McKinsey und Berger, zur „Effektivierung“ der Arbeit der ARGEn.  Allerdings hat das Landessozialgericht Essen am 17.04.2008 entschieden, dass die Betroffenen den Zugang beweisen müssen, sonst würden Leistungen zu Recht versagt. Auch EU-Recht schreibt die Bestätigung vor, und das Bundesverfassungsgericht hat vor längerer Zeit schon „ein Recht auf ein faires Verfahren“ postuliert, dass „durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher Waffengleichheit … gekennzeichnet“ sei (BverfGE 26,66). Im Gespräch mit den Bochumer Beratungsstellen am 22.09.2008 (Näheres) hatte die ARGE-Leitung zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen.  Jetzt ist es endlich so weit: in einer Pressemitteilung wird angeboten, täglich für eine Stunde an der Infotheke des ARGE-Standortes Mitte (Universitätsstr. 74a) die Abgabe eines Antrages zu bestätigen. Das soll auch für Leistungsberechtigte aus anderen Stadtteilen gelten. mehr…


Samstag 06.12.08, 19:00 Uhr
Aktive Erwerbslose treffen sich:

Gleichheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit im Sozialrecht

Am Mittwoch, 10. Dezember 2008, 18.00 treffen sich die „Aktiven Erwerbslosen“ gemeinsam mit der Unabhängigen Sozialberatung im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. Neben einem Vortrag von Rechtsanwalt Martin Reucher zum Thema „Gleichheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit im Sozialrecht“ wird über die Forderung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsberechtigte und deren Kinder gesprochen. Das „Soziale Zentrum“ zieht zum Jahreswechsel um. Das nächste Treffen ist daher am Dienstag, 13. Januar 2009, 18.00 im neuen Sozialen Zentrum, Schmechtingstr. 20/ Ecke Josefstr. 2 (U 35 „Feldsieper Str., Südausgang). Norbert Hermann berichtet über die aktuell verschärfte „Verfolgungsbetreuung“ Leistungsberechtigter. Aus der „Volxküche“ gibt es ein preiswertes warmes Essen.


Sonntag 30.11.08, 08:00 Uhr

ARGE Software-Verwirrung

Die Unabhängige Sozialberatung macht darauf aufmerksam, dass es bei Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit wieder einmal Softwareprobleme gibt. Betroffen seien Zahlungen der ARGE, die beispielsweise direkt an VermieterInnen oder an Energie-Versorgungsunternehmen gehen. Dabei würde unter bestimmten Umständen der Verwendungszweck (wie etwa eine Kundennummer) nicht angegeben. Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher seien nicht betroffen. Näheres.


Sonntag 09.11.08, 18:00 Uhr

Aktive Erwerbslose treffen sich

Am Mittwoch, 12. November, findet ab 18.00 im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. ein Treffen von Erwerbslosen statt. Initiiert wurde das ganze von Aktiven aus der ehemaligen „Notgemeinschaft Hartz IV“, der Unabhängigen Sozialberatung wie auch aus VHS-Kursen und anderen Veranstaltungen. Es geht bei dem Treffen zunächst einmal ganz allgemein darum untereinander die Kontakte, den Austausch und die gegenseitige Unterstützung zu verbessern.  Ziel ist es aber auch zu beraten, wie angesichts einer sich durch die Banken- und Wirtschaftskrise zu erwartenden Verschärfung im gesamten sozialen Bereich die Gegenwehr organisiert werden kann.


Samstag 01.11.08, 20:00 Uhr

Sozialgericht watscht ARGE Bochum ab

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Die ARGE Bochum muss bei einem notwendigen Umzug die ganze Miete zahlen, auch wenn sie höher ist als zuvor, aber unterhalb der Angemessenheitsgrenze bleibt. Das hat das Sozialgericht Dortmund am 20. Oktober 2008 entschieden. Das gilt auch dann, wenn eine Untermieterin ihrem Hauptmieter in dessen neue Wohnung folgt. Zwar hatte die ARGE Bochum angeboten, die volle Miete in der zuvor als Untermieterin teilgenutzten Wohnung zu übernehmen. Die Untermieterin wurde aber vom Wohnungseigentümer nicht als neue Hauptmieterin akzeptiert. Als besonders delikat erscheint der Versuch der ARGE Bochum, einen Umzug zu verhindern, dadurch, dass natürlich die Gesamtmiete in der zuvor teilgenutzten Wohnung deutlich höher gewesen wäre als die Untermiete in der neuen Wohnung. Das blieb auch dem Sozialgericht nicht verborgen. Für uns ist das eine weitere Bereicherung unseres Ordners ‚Kreative Absurditäten der ARGE Bochum‘.“ Die Pressemitteilung und das Urteil des Sozialgerichts.


Donnerstag 16.10.08, 11:30 Uhr
Unabhängige Sozialberatung will Stadt Bochum, Sozialamt, Arbeitsagentur und ARGE in die Pflicht nehmen

Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetz gefordert

Bereits im Juli 2008 hat die Unabhängige Sozialberatung die Veröffentlichung der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum erreicht. Näheres. Nun mahnt sie auch die komplette Umsetzung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) des Landes NRW und des Bundes an. In die Pflicht genommen werden neben der ARGE Bochum auch die Bochumer Arbeitsagentur, das Sozialamt und die Verwaltung der Stadt Bochum insgesamt. In einer Pressemitteilung heißt es: »Sowohl das IFG des Landes NRW wie auch des Bundes postulieren nahezu übereinstimmend: „Die Behörden / öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.“ Nur durch solche Verzeichnisse lässt sich die gewünschte Bürgerbeteiligung erreichen. Ohne ein solches Verzeichnis ist es den BürgerInnen nicht möglich, zu erkennen, welche Dokumente für Ihr Engagement notwendige Informationen enthalten. Nach den IFGs sind diese Dokumente auf Anfrage den BürgerInnen zur Kenntnisnahme zu überlassen. mehr…


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 23. September 2008
Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE BO Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel

Große Ohren und Augen bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer, Herr Withake seine Sympathie für obiges Thema auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung auch seit seinem Amtsantritt zum 1. 1. 2008 nicht besser geworden:
Die §§ 13, 14., 15 des SGB I verpflichten die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft. § 1 Abs. 2 SGB I i.V.m § 17 Abs. 1 SGB I fordert u. a. die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel. Dabei handelt es sich um gesetzliche Verpflich­tungen. U.a. damit hat die aktuelle (und vorhergehende!) Landesregierung die Einstellung der Förderung der ALZ und Beratungsstellen begründet. Auf Grund ihrer desolaten Personallage ist die ARGE aber auch hier nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden ist zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca.25 % in befristeten Beschäftigungsverhältnissen!
Wiederholt wurde auch in der Presse von der Versagung einer Existenzsicherung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme berichtet. Auch in unklaren Fällen (ob ARGE, Sozialamt, Jugendamt … helfen müssen) werden Hilfesuchende im Stich gelassen. Hier deutet sich immerhin an, dass das Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt Bochum gesucht wird, um zu einer verfassungskonformen Hilfeleistung zu kommen.
Sanktionen (Kürzungen) über das physische Existenzminimum hinaus dürfen nicht sein – „Verhungern lassen ist verboten“. Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten muss im Gegenteil besonders geholfen werden. Auch hier hoffen wir, dass die ARGE sich weiterhin beobachtet fühlt und Zurückhaltung übt.
Zum leidigen Thema „Versagung von Empfangsbestätigungen“ hat die ARGE zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen. Wir werden darauf achten, ob das den Notwendigkeiten genügt.
Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein.
Die Brisanz des von der Bundesagentur für Arbeit angeordneten rechtsbrecherischen Vorgehens bei der Umstellung von Hartz IV-Aufstockung auf Kinderzuschlag scheint für Verwaltungsmenschen schwer verständlich zu sein. Hauptsache, die Verwaltung fluppt. Und das ist schliesslich ein „Massengeschäft“. Der/die Einzelne und die Rechtsstaatlichkeit müssen da auf der Strecke bleiben.
Das in der ARGE-PM vom 1.10. 2008 angekündigte Vorgehen, den Betroffenen ungefragt die Leistung einzustellen, um sie zur Beantragung von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld zu zwingen, übersteigt alles bisher da gewesene. (s. dazu unsere gestrige PM). Selbst nach Ansicht der BA muss zuvor eine ausreichende Aufklärung erfolgen und ein schriftlicher Verzicht auf ALG II-Leistungen erfolgen. Dabei soll auch der drohende Wegfall von Vergünstigungen und Freistellungen berücksichtigt werden.
Bei laufenden Einnahmen in unterschiedlicher Höhe (Aufstocker in Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder (nebenberuflich) Selbständige) wird regelmässig von einem zu hohen Einkommen ausgegangen. Daraus resultierende Nachzahlungen erfolgen so spät, dass die Betroffenen in ein nicht zulässiges Defizit geraten. Auch im folgenden Bewilligungszeitraum wird regelmäßig wieder ein zu hohes Durchschnittseinkommen angerechnet.

Anlage: Themen und Material zum Gespräch mit der Bochumer ARGE-Leitung am 08-09-22

i.A. Norbert Hermann

Thematisiert wurde auch die desolate Personallage bei der ARGE (einzelne Teams nur zu 50% besetzt …).

Was ARGE-Mitarbeitende privat dazu meinen:
„Wenn die Belastung stimmt, ist man auch in der Lage, freundlich mit den Leistungsberechtigten umzugehen. Wenn die Belastung hingegen zu hoch ist, dann möchte/kann man sich die Nöte einfach nicht mehr geduldig anhören.“

„Was ich bestätigen kann, ist, dass der Umgang mit den LB (aber auch mit den Kollegen) stark von der Belastung abhängt.“

„Die Arbeitszeit ist begrenzt, die Belastung (Anzahl der Kunden/Fallzahl) vom Mitarbeiter nicht steuerbar. Daraus ergibt sich die für jeden Kundenkontakt zur Verfügung stehende Zeit. Wenn man überlastet ist, hat man keine Zeit zum „geduldig zuhören“. Man wird ungeduldig, wenn man mit Kunden zu tun hat, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, infolge von Alter oder Krankheit schlecht hören oder intellektuell nicht rasch aufnehmen können. Wir kennen das alle. Auch unsere Vorgesetzten und Dienstherren wissen das. Die Beseitigung der Ursache (unzureichende Personalausstattung) kommt offenbar nicht in Frage. Wir, aber auch unsere Kunden, scheinen mit dem status quo leben zu müssen.“

„Burn-Out ist in ARGEn mittlerweile normal. Das war zu Zeiten der „reinen“ Sozialhilfe auch nichts unbekanntes. Ich kenne aber beides. und ich finde es erschreckend, in welch kurzer Zeit Hartz IV , und damit meine ich nicht das Recht an sich, Mitarbeiter regelrecht „verschleißt“. Es liegt im Wesentlichen an der viel zu hohen Belastung des einzelnen Mitarbeiters. Die ungeheure Sturheit mit der auf dem falschen Personalschlüssel beharrt wird und mit der sehenden Auges in Kauf genommen wird, dass dies irgendwann zu einem Scheitern führen muss, ist nicht minder erschreckend.“


Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE soll Gesetze einhalten statt von Sternen zu träumen

In einer Pressemitteilung berichtet die Unabhängige Sozialberatung über ein Gespräch zwischen den Bochumer BeraterInnen und der Geschäftsführung der ARGE Bochum am Montag dieser Woche. „Große Ohren und Augen“ bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer der ARGE Torsten Withake seine Sympathie für das Thema „Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel“ auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung aus der Sicht der Betroffenen auch seit seinem Amtsantritt Anfang des Jahres nicht besser geworden. Denn laut Gesetz sind die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft verpflichtet. Die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Grund ihrer desolaten Personallage sei die ARGE aber  nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden sei zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca. 25 Prozent in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die BeraterInnen berichten auch, dass die ARGE zugesagt habe, sich um eine praktikable Regelung bei der Ausstellung von Empfangsbestätigungen bemühen zu wollen. Bisher wurde dies versagt. Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien, so die BeraterInnen, Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein. Der ausführliche Bericht von dem Gespräch.


Dienstag 23.09.08, 14:00 Uhr
Erfolg der Unabhängigen Sozialberatung

Bundesagentur muss sich an Gesetze halten

Die Bochumer „Unabhängige Sozialberatung“ hat erneut die Bundesagentur für Arbeit (BA) gezwungen, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Zusammen mit weiteren Erwerbsloseninitiativen hatte sie darauf aufmerksam gemacht, dass das Vorgehen der BA beim veränderten Kinderzuschlag teilweise rechtswidrig war. Näheres. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen. In einer Pressemitteilung kritisiert die Unabhängige Sozialberatung, dass die ARGE Bochum aber weiterhin „die Daten der Betroffenen zwar ohne Namensnennung aber ohne Einwilligung der Betroffenen an die Kindergeldstelle und das Wohngeldamt übermitteln“ will, um die Berechtigung überprüfen zu lassen. Für eine derartige Weitergabe von Sozialdaten sei keine Rechtsgrundlage zu erkennen. Der rechtlich einwandfreie Weg wäre, in Frage kommende Bedarfsgemeinschaften auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, ihnen nach eingehender Aufklärung und Information die Möglichkeit zu geben, auf eigene Initiative die Berechtigung und die Höhe der zu erwartenden Ersatzleistungen überprüfen zu lassen und dann ggf. eigenständig die Umstellung in die Wege leiten zu lassen. Die Unabhängige Sozialberatung weist noch einmal ausdrücklich darauf hin: „Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.