Aus dem Programm-Info des Bahnhof Langendreer September 2003:
Bahnhof Langendreer

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat den presserechtlich Verantwortlichen der Bochumer News-Site 'www.bo-alternativ.de' angeklagt und versucht, wg. der nebenstehenden abgebildeten Comic Figur, den Widerstand gegen die Nazi-Demo am 22. 02. 2003 zu kriminalisieren.

Der Bahnhof Langendreer erklärt sich solidarisch mit bo-alternativ

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat den Verantwortlichen des Internetportals „bo-alternativ.de“ angeklagt, zu „gefährlicher Körperverletzung“ aufgerufen zu haben. Zum Anlass seiner Anklage nimmt der zuständige Staatsanwalt ein Plakat, das auf der Internetseite veröffentlicht worden ist. Dieses Plakat rief dazu auf, den Nazi-Aufmarsch am 22. Februar 2003 zu verhindern. Es zeigt die Comic-Figur Emily, die eine Zwille in der Hand hält. Wer die beiden wunderbaren Plakatbücher des Kollektivs HKS 13 („Vorwärts bis zum nieder mit“; „hoch die kampf dem“) durchgeblättert oder gar die Tausenden von Plakaten auf den beigefügten CDs angeklickt hat, weiß, dass diese Kriminalisierung absolut willkürlich bzw. lächerlich ist. Hunderte von Plakaten, von denen viele im Bahnhof Langendreer hingen, hätten nach dem Maßstab der anklagenden Staatsanwaltschaft eine Lawine von Prozessen auslösen müssen.

Die Kriminalisierung zielt deutlich nicht auf die Veröffentlichung des Plakates. Hier soll offensichtlich der breite und erfolgreiche Widerstand eingeschüchtert werden, der sich trotz aller Warnungen des Polizeipräsidenten am 22. Februar nicht damit zufrieden gegeben hat, gegen den Nazi-Aufmarsch nur zu protestieren. Tausende BochumerInnen waren dem Aufruf gefolgt, sich den Nazis entgegenzustellen. Auch der Bahnhof Langendreer hatte hierzu aufgerufen. Zusammen mit vielen anderen Gruppen, die sich z. T. im Bahnhof Langendreer treffen, protestieren wir ganz entschieden gegen die Kriminalisierung von bo-alternativ.de. Wir sehen in der Anklage auch einen Angriff auf die Pressefreiheit.

Der Bahnhof Langendreer protestiert gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und fordert diese auf, die Klage zurückzunehmen.

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