Bürgerbegehren “US-Cross-Border-Leasing"
c/o Attac Bochum
Jürgen Bargmann
Gertrudisplatz 4
44866 Bochum





Herrn Oberbürgermeister
der Stadt Bochum
Ernst Otto Stüber
Rathaus

44777 Bochum


12.03.2002
Bürgerentscheid über das “US-Cross-Border-Leasing"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Stüber,

der Rat hat in seiner Sitzung am 09.03.2003 einstimmig das von uns
betriebene Bürgerbegehren gegen das US-Cross-Border-Leasing für
zulässig erklärt.

Nach § 26 Abs. 6 S. 3 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, innerhalb von drei
Monaten einen Bürgerentscheid durchzuführen, wenn er dem zulässigen
Bürgerbe-gehren nicht entspricht. Der Rat hat am 09.03.2003 ebenfalls
beschlossen, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen, weil
überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen.

Damit sieht das Gesetz zwingend die Durchführung eines Bürgerentscheides vor.

Wir haben Sie aufzufordern, die notwendigen Vorbereitungen zur
Durchführung eines Bürgerentscheides zu treffen.

Aus der Presse haben wir Äußerungen Ihres Rechtsdezernenten
entnommen, dass ein Bürgerentscheid nicht durchgeführt werden soll.
Auch der SPD Fraktionsvorsitzende hat öffentlich erklärt, einem
Bürgerentscheid stünden öffentliche Belange entgegen.

Wir erwarten nunmehr Ihre definitive Entscheidung, ob ein
Bürgerentscheid durchgeführt soll oder nicht und haben uns dafür eine
Frist bis zum

25. März 2003

notiert.

Für den Fall, dass Sie wider Erwarten erklären sollten, ein
Bürgerentscheid würde nicht durchgeführt bzw. bei fruchtlosem Ablauf
der Frist, müssen wir uns selbstverständlich vorbehalten, unsere
berechtigten Interessen gerichtlich durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bargmann gez. Zoels gez. Bach