Anmelderin einer antifaschistischen Demonstration
steht erneut vor Gericht
Ein ungewöhnlicher Prozeß geht in die nächste Runde


Am 30. April vergangenen Jahres fand in der Bochumer Innenstadt eine Demonstration mit 500 TeilnehmerInnen unter dem Motto „...zwischen den Stühlen tanzen!" statt.
Die OrganisatorInnen wollten damit gegen die zunehmende Präsenz von Nazis imBermudadreieck und die Vertreibung von Punks, Drogenabhängigen und Wohnungslosen aus der Innenstadt protestieren. Gefordert wurde zudem ein antirassistisches Zentrum als Alternative zu einer staatlichen „antifaschistischen" Kampagne, die zwar Gewalt gegen MigrantInnen auf der Straße verurteilt, andererseits aber ZuwanderInnen in „Ausländer, die uns nützen" und solche, die „unsausnützen" aufteilt, und somit die Bezeichnung „antifaschistisch" nicht verdient.
Einige Monate später stand die Anmelderin der Demonstration vor Gericht. Der Vorwurf: Sie soll die DemoteilnehmerInnen aufgerufen haben, sich zu vermummen.
Beim ersten Prozeßtag verwickelten sich die ZeugInnen der Anklage in diverse Widersprüche und das von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel angeführte Videoband zeigte selbst nach Auffasssung der Richterin keine strafrechtlich relevante Situation. Zudem konnte ein Polizist, der als Zeuge ausgesagt hatte, den Saal verlassen, um eine draußen wartende Kollegin auf ihre Aussage vorzubereiten.
Aber weil es peinlich wäre, erst zu ermitteln und anzuklagen, nur um danach freizusprechen, mußte die Anklageschrift uminterpretiert werden: angeblich sei, laut Polizei, Richterin und Staatsanwaltschaft plötzlich eine ganz andere Situation angeklagt, als die auf dem Videoband, das sich als Flop erwiesen hatte.
Nun ist für kommenden Freitag ein zweiter Prozeßtag angesetzt, um die
Verwirrungen zu klären. Vorwurf, Angeklagte und ZeugInnen bleiben die gleichen. Nur die Richterin ist neu. Die Angeklagte und ihre UnterstützerInnen rechnen mit einem Freispruch.
Für den Fall, dass die Anmelderin der Demo verurteilt wird, haben verschiedene linke Gruppen aus Bochum angekündigt, ihre Demonstrationen demnächst nicht mehr anzumelden. O-Ton eines Aktivisten: „Wenn DemoanmelderInnen ständig vor Gericht gestellt werden, ohne dass auf der Demo irgendetwas vorgefallen wäre, dann ist das eine unverhältnismäßige Kriminalisierung, die darauf hinausläuft linke Gegenöffentlichkeit mundtod zu machen. Das können wir so nicht hinnehmen und müssen demnächst die Konsequenz daraus ziehen, Demonstrationen nicht mehr anzumelden."


Prozeßtermin:
Freitag, 25. Oktober 2002, 8.00 Uhr
Amtsgericht Bochum, Saal C 34 (Erdgeschoß)