Bezirksregierung Arnsberg                                        Arnsberg, den 20, Aug. 2004

Az.: 53.3.10.2*01/02

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

 

Straßen- und Wegeangelegenheiten;

Planfeststellung für den Neubau der A 44 („Querspange Bochum") von Bau-km 19 + 9S0
(AS Universitätsstraße -K 3 -) bis Bau-km 23 + 300 (ca. 510 m östlich der Schattbachstraße) so­­-

wie den mit der Straßenbaumaßnahme im Zusammenhang stehenden Änderungsrnaßnahmen

am vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz, Anlagen Dritter und Kompensations-

maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Altenbochum, Flur 3, 9, 13,14,
Gemarkung Laer, Flur 2, 3,4, 5, 6, 7, Gemarkung Querenburg, Flur 8, 9, 10, 11, 12,
Gemarkung Wiemelhausen, Flur 7, 8, 9, 10, 20, 36, 37, Gemarkung Sevinghausen, Flur 6

 

hier: Fortsetzung des Erörterungstermins

 

Gegen das o.a. Straßenbauvorhaben wurden Einwendungen erhoben. Zur Verhandlung dieser

im Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen wird gemäß
§ 17 Bundesfernstraßengesetz i.V.m. den Richtlinien für die Planfeststellung nach dem
Bundesfernstraßengesetz und § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-

Westfalen mit dem Träger des Vorhabens -Landesbetrieb Straßenbau NRW -, den Behörden,
den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, der Erörterungster-

min von der Bezirksregierung Arnsberg -als Anhörungsbehörde - fortgesetzt.

 

1.                  Der Erörterungstermin findet am Dienstag, den 21,09.2004, Mittwoch, den

22.09.2004, Donnerstag, den 23.09,2004 u. Freitag, den 24.09.2004 ab 10,00 Uhr

in der Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße, Bochum im HGB 10 – Hör-

saalgebäude Geisteswissenschaften GB 10 - statt.

Für den Fall, dass der Erörterungstermin am 24.09.2004 nicht beendet werden kann,

wird der Termin am 27.09.2004 ebenfalls um 10.00 Uhr in der Ruhr-Universität fort-

gesetzt. Sollte der Erörterungstermin auch am 27.09.2004 nicht beendet werden kön-

nen, wird der Termin am 28.09.2004 ebenfalls um 10.00 Uhr in der Ruhr-Universität

Bochum fortgesetzt. Sollte der Erörterungstermin auch am 28.09.2004 nicht beendet

werden können, wird der Termin am 29.09.2004 ebenfalls um 10.00 Uhr in der
Ruhr-Universität -jeweils im gleichen oben genannten Hörsaal - fortgesetzt.
Dabei wird

darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin nicht in jedem Fall bis zum
27.09.2004,28.09.2004 oder 29,09,2004 dauert, da er beendet wird, sobald keine
Einwender mit
Erörterungsbedarf mehr anwesend sind.

 

              Einlass zum Erörterungstermin beginnt ab 9.30 Uhr.

 

  1. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen in folgender Reihenfolge erörtert:

            1.  am 21.09.2004  offene Einwendungspunkte der Bürgerinitiative zu den

                                        Themen:

                                        1.) Abschnittsbildung, Bedarf, Kosten-Nutzen

2,) Erläuterungsbericht

3.) Varianten (-Untersuchung)

4.) Verkehr (Verkehrsprognose)

8.) Verfahrenseinwendungen Deckblätter

 

 

            2.   am 22.09.2004 offene Einwendungspunkte der Bürgerinitiative zum Thema

                                        5.) Umwelt

            3.   am 23.09.2004  offene Einwendungspunkte der Bürgerinitiative und privater

                                        Einwender zu den Themen:

                                         6,)SchadstofFe / Gesundheit

                                        7.) Lärm

            4.   am 24.09.2004 und ggfs. Fortsetzungstermine:

                                        weitere private Einwendungen

 

 

Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt

werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser

hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese

zu den Akten der Bezirksregierung Arnsberg als Anhörungsbehörde zu geben. Es wird
daraufhingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn
verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass

das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

 

3.        Durch die Teilnahme am Erörterungstermin und durch Vertreterbestellung entstehende

            Kosten können nicht erstattet werden.

 

4.        Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

 

 

Im Auftrag

gez. Lange