Bezirksregierung
Arnsberg
Arnsberg, den 20, Aug.
2004
Az.:
53.3.10.2*01/02
Öffentliche Bekanntmachung
Straßen-
und Wegeangelegenheiten;
Planfeststellung
für den Neubau der A 44 („Querspange Bochum") von Bau-km 19 + 9S0
(AS Universitätsstraße -K 3 -) bis Bau-km 23 + 300 (ca. 510 m östlich der Schattbachstraße)
so-
wie
den mit der Straßenbaumaßnahme im Zusammenhang stehenden Änderungsrnaßnahmen
am
vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz, Anlagen Dritter und Kompensations-
maßnahmen
auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Altenbochum, Flur 3, 9, 13,14,
Gemarkung Laer, Flur 2, 3,4, 5, 6, 7, Gemarkung Querenburg, Flur 8, 9, 10, 11, 12,
Gemarkung Wiemelhausen, Flur 7, 8, 9, 10, 20, 36, 37, Gemarkung Sevinghausen, Flur 6
hier:
Fortsetzung des Erörterungstermins
Gegen
das o.a. Straßenbauvorhaben wurden Einwendungen erhoben. Zur Verhandlung dieser
im
Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen wird gemäß
§ 17 Bundesfernstraßengesetz i.V.m. den Richtlinien für die Planfeststellung nach dem
Bundesfernstraßengesetz und § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-
Westfalen
mit dem Träger des Vorhabens -Landesbetrieb Straßenbau NRW -, den Behörden,
den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, der Erörterungster-
min
von der Bezirksregierung Arnsberg -als Anhörungsbehörde - fortgesetzt.
1.
Der Erörterungstermin
findet am Dienstag,
den 21,09.2004, Mittwoch, den
22.09.2004, Donnerstag, den 23.09,2004 u. Freitag,
den 24.09.2004
ab
10,00
Uhr
in der Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße, Bochum im HGB 10
– Hör-
saalgebäude Geisteswissenschaften GB 10
- statt.
Für den Fall, dass der Erörterungstermin
am 24.09.2004 nicht beendet werden kann,
wird der Termin am 27.09.2004 ebenfalls um
10.00 Uhr in der Ruhr-Universität fort-
gesetzt. Sollte der Erörterungstermin
auch am 27.09.2004 nicht beendet werden kön-
nen, wird der Termin am 28.09.2004 ebenfalls
um 10.00 Uhr in der Ruhr-Universität
Bochum fortgesetzt. Sollte der Erörterungstermin
auch am 28.09.2004 nicht beendet
werden können, wird der Termin am 29.09.2004
ebenfalls um 10.00 Uhr in der
Ruhr-Universität -jeweils im gleichen oben genannten Hörsaal - fortgesetzt. Dabei wird
darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin
nicht in jedem Fall bis zum
27.09.2004,28.09.2004 oder 29,09,2004 dauert, da er beendet wird, sobald keine
Einwender mit Erörterungsbedarf
mehr anwesend sind.
Einlass zum Erörterungstermin
beginnt ab 9.30 Uhr.
1. am
21.09.2004 offene Einwendungspunkte der Bürgerinitiative
zu den
Themen:
1.) Abschnittsbildung,
Bedarf, Kosten-Nutzen
2,) Erläuterungsbericht
3.) Varianten (-Untersuchung)
4.) Verkehr (Verkehrsprognose)
8.) Verfahrenseinwendungen Deckblätter
2. am 22.09.2004 offene Einwendungspunkte der Bürgerinitiative zum Thema
5.) Umwelt
3. am 23.09.2004 offene
Einwendungspunkte der Bürgerinitiative und privater
Einwender zu den Themen:
6,)SchadstofFe / Gesundheit
7.) Lärm
4. am 24.09.2004 und ggfs. Fortsetzungstermine:
weitere private Einwendungen
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange
durch das Bauvorhaben berührt
werden, freigestellt. Die Vertretung durch
einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser
hat seine Bevollmächtigung durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese
zu den Akten der Bezirksregierung Arnsberg
als Anhörungsbehörde zu geben. Es wird
daraufhingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn
verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass
das Anhörungsverfahren mit Schluss der
Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin und durch Vertreterbestellung
entstehende
Kosten können nicht erstattet werden.
4.
Der Erörterungstermin
ist nicht öffentlich.
Im
Auftrag
gez.
Lange