Rede von Aichard Hoffmann, Mieterverein Bochum, auf der Demonstration gegen Zwangsumzüge am 18.5. 2006 in Bochum


Guten Tag,

mein Name ist Aichard Hoffmann und ich spreche für den Bochumer Mieterverein.

1400 Bedarfsgemeinschaften in Bochum haben im Januar eine Aufforderung bekommen, ihre Wohnkosten zu senken. 1400 Bedarfsgemeinschaften sind 1400 Haushalte mit 2800 Menschen. Schade, dass nicht alle von ihnen hier sind - dass nicht mehr von ihnen hier sind - , aber das muss man verstehen, die müssen gleichzeitig Arbeit und eine billige Wohnung suchen. Beides ist schwer genug.

Denn es gibt beileibe nicht genug frei Wohnungen in Bo, die den ARGE-Kriteirien entsprechen. 75 % der Wohnungen in Bochum stammen zwar aus den Baujahren 1950 - 69, und dass ist nach den Richtlinien die Baualtersklasse, die für Hartz-IV-Empfänger in Frage kommt. Aber viele sind modernisiert, haben Balkone, Wärmedämmung, Gegensprechanlagen - und das macht die Wohnung bereits zu teuer. Denn für diese Merkmale erlaubt der Mietspiegel Zuschläge, die bei der Bildung der Mietobergrenzen nicht berücksichtigt worden sind.

Davon abgesehen würden Umzüge in dieser Größenordnung gewaltige Umwälzungen auf dem Bochumer Wohnungsmarkt bedeuten, die zu weiteren Konzentrationen einkommensschwacher Haushalte in den Billig-Quartieren führen würden. Wir wissen aus der Sozialberichterstattung, die die Stadt ja denkenswerterweise regelmäßig erstellt, dass diese keineswegs gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sind. Ich will nicht gleich von Gettobildung reden, aber einer weiteren soziale Entmischung, die bei Soziologen wie Stadtplanern gleichermaßen gefürchtet ist, wird so auf jeden Fall weiter Vorschub geleistet.

Wir haben in diesen Tagen lesen müssen, dass das Fördern - die erste Säule von Hartz IV - in Bochum überhaupt nicht klappt. 25 Mio €, die für Trainings- und Wiedereingliederungsmaßnahmen vorgesehen waren, musste die ARGE zurückzahlen, weil sie sie nicht ausgegeben hat. 25 von 34 Mio. € - das sind 73 %.

Das Fordern - die zweite Säule - funktioniert hingegen prächtig in Bochum. Wir sind hier mit einer ARGE gesegnet, die es mit der Gesetzestreue sehr genau nimmt - buchstabengenau, sozusagen. Zu Jesus Zeiten hätte man sicher "pharisäerhaft" gesagt.

Ich will dafür ein Beispiel nennen, und zwar das berühmt gewordene "Badezimmer-Urteil" des Sozialgerichts Dortmund. Dieses für Bochum zuständige Gericht hat in einem Bochumer Fall die ARGE verurteilt, einem Langzeitarbeitslosen die Miete für eine Wohnung mit Bad zu bezahlen. Der Mann hatte vorher ohne Bad gewohnt und war ohne Genehmigung der ARGE in eine Wohnung mit Bad gezogen. Diese war teurer als die alte, lag aber immer noch unter der Angemessenheitsgrenze. Dafür hat sich die ARGE verklagen lassen und ist verurteilt worden!

Das Sozialgericht Dortmund hat sich in seinem Urteil ziemlich allgemein ausgedrückt. Es hat gesagt, dass Wohnungen ohne Bad auch für Arbeitslose grundsätzlich unzumutbar sind. Und es hat gesagt, dass ALG-II-Empfänger grundsätzlich frei wählen dürfen zwischen allen Wohnungen, die in der Miete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegen.

Dem Sozialausschuss, der jetzt gleich hier tagt, liegt nun eine Anfrage der FDP vor, ob aufgrund dieses Urteils die Richtlinien geändert werden müssen. Die Antwort der Verwaltung lautet: Nein! Die Verwaltung hält eine Wohnung ohne Bad immer noch für zumutbar, wenn es denn irgendeine andere Waschgelegenheit darin gibt - das war in der Wohnung, um die es hier ging, nicht der Fall. So ist diese ARGE gestrickt: Immer nur den Millimeter nachgeben, den sie unbedingt muss.

Aber: Wer sich an den Buchstaben eines Gesetzes klammert, hat vom Geist nichts verstanden - und dabei kann man ja nicht mal behaupten, dass der Geist des Hartz IV-Gesetzes besonders wohlwollend für Langzeitarbeitslose wäre. Aber immerhin steht da etwas von den "Umständen des Einzelfalles", die berücksichtigt werden müssen. Davon ist bisher sehr wenig zu spüren.

Deshalb ist es um so wichtiger, dass die Politik klare Vorgaben macht, wie die Verwaltung zu verfahren hat. Wir haben deshalb seit Bekanntwerden der Zahlen im Januar mit den Fraktionen im Rat Gespräche geführt, wie die Richtlinien entschärft werden können, damit weniger Menschen gezwungen sind, ihr Wohnkosten-Problem durch Umzug zu lösen.
- Wir haben zum Beispiel gefordert, dass die Zuschläge, die der Mietspiegel für Balkone, Wärmedämmung und Gegensprechanlagen erlaubt, bei den Mietobergrenzen berücksichtigt werden müssen.
- Wir haben gefordert, Umzugskosten realistisch zu kalkulieren, wenn es darum geht, nachzurechnen, ob ein Umzug überhaupt wirtschaftlich wäre.
- Und wir haben gefordert, die sich aus der Wirtschaftlichkeit ergebende Toleranzgrenze vernünftig und für alle gleich anzusetzen.

Das sind alles Dinge, die der Sozialauschuss, der jetzt gleich tagt, sofort beschließen kann. Nach bisherigem Stand ist daraus sehr wenig geworden.

Die PDS hat beantragt, grundsätzlich 5 qm Wohnfläche mehr anzuerkennen und denjenigen, die bereits ein halbes Jahr vergeblich nach einer angemessenen Wohnung suchen, dann ein halbes Jahr Ruhe zu geben.

Die CDU hat beantragt, dies nicht zu beschließen, sondern stattdessen die Wirtschaftlichkeitsgrenze von jetzt 40 € oder 10 % auf einheitlich 15 % "anzuheben" - für kleine Haushalte, und das sind die meisten, bedeutet das dagegen eine Senkung - und außerdem Handwerkerkosten für den Herdanschluss und einen Monat doppelte Miete als Umzugskosten anzuerkennen.

Wir wissen, dass auch die Rot-Grüne Koalition in der Sitzung gleich Anträge zum Thema stellen will - wir wissen aber nicht, welche. Deshalb ist es eine gute Sache, wenn wir jetzt gleich alle diesen Ausschuss besuchen, um uns anzuhören, was da beschlossen wird. Dann werden wir sehen, ob es sich da um Beschlüsse handelt, die den Betroffenen tatsächlich helfen, oder nur Kosmetik sind.

Ich danke Ihnen.


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