Pressemitteilung

Bochum, 11.2.2000

Gleichstellung soll "in der Familie" bleiben

Zur verwaltungsinternen Stellenbesetzung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bochum

Die Praxis der Stadt Bochum, die Stelle der kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten lediglich verwaltungsintern auszuschreiben, kommt uns leider bekannt vor: Alles was mit dem Thema "Frauen" zu tun hat, soll still und möglichst ohne großes Aufsehen "in der eigenen Familie" geregelt werden. In diesem Fall ist es die "Familie Ernst-Otto Stüber".
Wenn Frauen beispielsweise Gewalt in der Ehe ertragen – dann sollen sie den Konflikt privat, das heisst "in der Familie" regeln. Ebenso wird gemeinhin angenommen, dass Frauen "aus Liebe" Windeln waschen und ihren schwer arbeitenden Ehemann vor der emotionalen und textilen Verwahrlosung bewahren – daher wird es wohl nie so weit kommen, dass die Teilung der Hausarbeit beispielsweise gesetzlich durchgesetzt wird.

Alles bleibt diskret hinter der Wohnungstür oder unter der Ehebettdecke – so auch bei der Stadt Bochum. Wenn also die Stelle der städtischen Frauenbeauftragten zu vergeben ist, dann soll diese nach dem Ausscheiden von Frau Dr. Ott in der Stüberschen Familie bleiben.

Als Arbeitsgruppe, die sich seit längerem an der Universität Bochum mit feministischer Theorie und Praxis beschäftigt, fordern wir die öffentliche Neuausschreibung der Stelle, da vermeintliche "Verwaltungskompetenz" nicht das einzige Kriterium sein kann, erfolgreich kommunale Frauen- und Mädcheninteressen zu vertreten.

V.i.S.d.P.: AG feministische Theorie und Praxis an der RUB, Tel: 0234-6408457