Kurzinformationen, Fragen und Kritik zu VSPL (Verwaltung von Studien- und Prüfungsleistungen)

(Stand 06.07.05)

 

1. Ziel und Funktionen des Systems

-          Was ist VSPL

-          Was sind die Hauptfunktionen von VSPL?

-          Wie laufen die Anmeldungen zu Seminaren ab?

-          Wie wird die Notwendigkeit von VSPL begründet?

-          Wer macht mit bei VSPL?

-          Funktionalitäten für Lehrende

-          Funktionalitäten für Modulbeauftragte

2. Zeitplan

3. Kritik

-          Inhaltliche Kritik

-          Datenschutzprobleme

-          EDV-Gestützte Überwachungs- und Abrechnungssysteme sind mit VSPL denkbar

4. Offene Fragen

5. Weiterführende Links

 

 

1. Ziel und Funktionen des Systems

 

Was ist VSPL?

 

VSPL besteht aus mehreren Komponenten, die unterschiedliche Verwaltungsaufgaben vereinheitlichen und erleichtern sollen. Neben Komponenten, die bereits im Einsatz sind, gibt es bald zwei neue, die den Kern von VSPL ausmachen, nämlich die Erfassung und Verwaltung von Studienverläufen und Studienleistungen. Diese Daten sollen auf einem zentralen Server gespeichert werden.

 

1) i3V – hierbei handelt es sich um das bereits verwendete Programm zur Verwaltung von Räumen und Veranstaltungsinformationen.

 

2) HISPOS und HISSOS – bereits (nicht flächendeckend) verwendete Programme zur Verwaltung von Prüfungsdaten in den Prüfungsämtern. Die Nutzung von HISPOS ist unabhängig von anderen Komponenten und erfordert nicht die Bereitstellung von Studieninformationen aus anderen Komponenten.

 

3) Campus: Campus ist eine Software für die Lehrenden, mit der sie für die aus i3V importierten Veranstaltungen z.B. Anmeldeverfahren definieren und nach abgeschlossenen Veranstaltungen die Notenvergabe durchführen können. Voraussetzung zur Nutzung von Campus ist die Verwendung der neuen Bedienstetenchipkarte.

 

4) CampusOffice: Mit CampusOffice erhalten die Studierenden Zugang zu VSPL. Sie können sich mit CampusOffice für Veranstaltungen anmelden und ihre bisher erbrachten Noten und Leistungen einsehen. Außerdem können sie einen Stundenplan erstellen, ihre privaten Termine verwalten und ihre Einzelveranstaltungen den erforderlichen Modulen zuordnen. Darüber hinaus können mit CampusOffice Telefonnummern und Adressen verwaltet werden. CampusOffice kann nur mit Chipkarte und Chipkartenlesegerät bzw. mit Chipkarte an einem Terminal genutzt werden.

 

Die Aufnahme und Verwendung weiterer Daten in VSPL ist grundsätzlich denkbar und möglich. Beispielsweise könnte Campus um die Möglichkeit erweitert werden, Anwesenheiten bei Seminaren festzuhalten. Sich hieraus ergebende Sanktionierungsverfahren wären ebenso denkbar.

 

Was sind die Hauptfunktionen von VSPL?

 

Eine wichtige Funktion ist sicherlich das Anmeldeverfahren für die Seminare und die damit verbundene zentrale Registrierung von Studien- und Prüfungsleistungen. Dabei wird auch erfasst, für welche Seminare sich Studierende angemeldet haben, die sie nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Der Stand des Studiums ist prinzipiell abrufbar (z.B. für Prüfungsämter bei Prüfungsanmeldungen).

 

Wie laufen die Anmeldungen zu Seminaren ab?

 

Um sich von zu Hause aus für Seminare anzumelden, braucht man einen PC, einen Internetanschluss, einen Chipkarten-Studierendenausweis und ein Chipkartenlesegerät. Darüber hinaus soll es Terminals an der Uni geben. (Momentan sind Zahlen zwischen 50 und 150 im Gespräch.)

Die DozentInnen können Anmeldemodalitäten bestimmen, z.B. x Studierende aus Fach A, y Studierende aus Fach B. Auch kann festgelegt werden, welche Leistungen die Studierenden bereits erbracht haben müssen oder in welchem Semester sie sich befinden. Die DozentInnen brauchen selbst auch ein Kartenlesegerät und eine Chipkarte (zu deren Nutzung sie aber nicht verpflichtet werden können), um die Anmeldeverfahren sowie die Notenvergabe verwalten zu können. DozentInnen können Matrikelnummer, Fachsemester und Studienfächer der angemeldeten Studierenden einsehen. Sie können „StellvertreterInnen“ benennen und so die Nutzungsrechte delegieren. Es gibt unterschiedliche Anmeldeverfahren, die die DozentInnen verwenden können, z.B. ‚first come, first serve’ oder auch Losverfahren.

 

Wie wird die Notwendigkeit von VSPL begründet?

 

Bereits vor zwei Jahren wurde argumentiert, die Zwei-Fach-BAs erforderten die zentrale Speicherung der Studienleistungen, damit die Prüfungsämter unterschiedlicher Fächer auch auf zur Prüfungsanmeldung relevante Daten zugreifen können. Ein weiteres Argument ist, dass die Modulbeauftragten der Fakultäten/Institute durch dieses System entlastet werden sollen. Außerdem sei die mit dem Bologna-Prozess vorgesehene Erstellung eines Zeugnisanhangs – des transcript of records – , in dem alle erfolgreich besuchten Veranstaltungen erfasst sind, nur mittels VSPL auf unkomplizierte Weise möglich. Allerdings sind die in diesem Begründungszusammenhang angeführten Funktionen im Prinzip auch mit HISPOS möglich (siehe Kurzbeschreibung auf http://www.his.de/Abt1/HISPOS). Eine zentrale Speicherung der Daten sowie die Nutzung von Campus und CampusOffice ist nicht erforderlich.

 

Wer macht mit bei VSPL?

 

Zunächst nur alle Zweifach-BA/MA-Leute.

 

Funktionalitäten für Lehrende:

·Ergänzen der bereits über i3v eingetragenen Informationen zu Veranstaltungen

·Einrichten von Anmeldeverfahren zu Veranstaltungen

·Verwalten der Anmeldungen

·Einrichten von ablegbaren Leistungsnachweisen

·Noteneingabe

·Externe Leistungsnachweise anerkennen

·Erzeugen von Teilnahmelisten, Bescheinigungen

 

Funktionalitäten für Modulbeauftragte

·Ergänzen der bereits über i3v eingetragenen Informationen zu Modulen

·Einrichten von Anmeldeverfahren zu Modulen

·Verwalten der Anmeldungen

·Einrichten der Berechnungsvorschrift für Modulnoten

·Manuelle Modulnoten-Vergabe

·Anerkennen von Modulen

·Drucken von Modulbescheinigungen

 

2. Zeitplan

 

Wann geht’s los?

 

Zurzeit gibt es Einführungsveranstaltungen zur Nutzung des VSPL-Systems. Im Juli bekommen die Prüfungsämter die Software. Ende Juli soll CampusOffice für die Studierenden bereitgestellt werden, die sich bereits zur Zweifach BA-Prüfung angemeldet haben.  Ab dem Wintersemester läuft VSPL theoretisch für alle Zwei-Fach-BA/MA-Studierenden. Von einer flächendeckenden Nutzung bereits ab dem Wintersemester ist allerdings nicht auszugehen, da die Etablierung eines solchen Systems Zeit braucht. Die Programme Campus und CampusOffice laufen momentan nur auf mit Windows betriebenen Rechnern. Die Nutzung mit Mac-Rechnern ist nicht möglich. Es wird derzeit geprüft, ob die Erstellung einer Version möglich ist, die unter einer Windows-Emulation läuft. Diese Prüfung soll im Wintersemester abgeschlossen sein.

 

3. Kritik

Die anvisierte zentrale Erfassung von Anmeldungen und Studienverläufen und damit auch von nicht erbrachten Leistungen ist aus verschiedenen Gründen problematisch.  So ermöglicht der Aufbau eines zentralen Datenbestandes theoretisch die Kontrolle und Überwachung sowohl Lehrender als auch Studierender. Bislang ist eine solche Nutzung nicht vorgesehen, sie wird aber durch VSPL erst technisch möglich gemacht.

 

Inhaltliche Kritik

 

Ein inhaltlicher Kritikpunkt ist der, dass VSPL mit der Erfassung von Leistungen unterhalb der Modulebene den Ansatz der Modularisierung unterläuft, welche zentraler Bestandteil der Studienreformbemühungen ist.

 

Campus und CampusOffice gibt es bislang nur in deutscher Sprache. So wird nicht deutsch sprechenden Studierenden und Lehrenden die Arbeit mit dem System verunmöglicht.

 

Die Frage danach, wieso zur Verwaltung von Prüfungsleistungen die Erfassung von Studienleistungen unterhalb der Modulebene notwendig sein soll, wurde bislang nicht beantwortet. Zur Verwaltung von Prüfungsleistungen ist lediglich die Erfassung abgeschlossener Module und ihrer Benotung in den jeweiligen Prüfungsämtern erforderlich. Hier würde wie oben erwähnt HISPOS ausreichen. Auch die Erfassung von Einzelleistungen ist mit HISPOS möglich (hier würden die Daten in den jeweiligen Prüfungsämtern und nicht zentral gespeichert werden). Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass HISPOS nicht wirklich eine wünschenswerte Alternative darstellt. Die Datenschutzbeauftragte der FU Berlin hat in einem Problembericht vom 7. September 2004 detailliert datenschutzrechtliche Bedenken zum Einsatz von HISPOS als Software zur Prüfungsverwaltung geschildert. (Wir bemühen uns, möglichst bald eine Zusammenfassung des Problemberichts zur Verfügung zu stellen.)

 

Ein Argument der BefürworterInnen von VSPL lautet, das elektronische Anmeldeverfahren vermeide die langen Schlangen vor Seminaranmeldungen. Viele Studierende verfügen jedoch nicht über einen privaten Rechner mit Internetzugang. Auch der Kauf eines Chipkartenlesegeräts kann nicht von den Studierenden abverlangt werden. Viele werden also auf die Nutzung der Terminals an der Uni angewiesen sein. Diese werden selbst bei einer Zahl von 150 Stück nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Es könnte daher gut sein, dass sich die Schlangen vor den Räumen zur Seminaranmeldung vor die Terminals verlegen. Ein Vorteil des nicht-elektronischen Anmeldeverfahrens, dem eventuell ein Losverfahren folgt, ist, dass sich Studierende tatsächlich nur für Kurse anmelden, für die sie sich wirklich interessieren, und nicht (aus Angst im Losverfahren keinen Platz zugeteilt zu bekommen) präventiv für fünf mal so viele, wie sie eigentlich belegen wollen.

 

Für die Benutzung von Campus und CampusOffice ist die Verwendung der Studierenden- oder Bedienstetenchipkarte zwingend erforderlich. Dem Landesdatenschutzgesetz entsprechend dürfen mobile Datenverarbeitungssysteme (u.a. Chipkarten) jedoch nur mit Einwilligung der betroffenen Personen und nach ihrer vorherigen umfassenden Aufklärung eingesetzt werden (Landesdatenschutzgesetz § 29a, http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_0_komplett.html). Bei der Planung von VSPL wurde offenbar keine Lösung dafür entwickelt, wie der Grundsatz, dass Studierenden sowie Lehrenden, die nicht mit Chipkarten arbeiten wollen, keine Nachteile entstehen, erfüllt werden kann. So ist keine Möglichkeit zur Nutzung des Systems ohne Chipkarte entwickelt worden. Generell muss die Benutzung von Campus/CampusOffice freiwillig sein. Bei der Entwicklung von VSPL wurde nicht darüber nachgedacht, wie Studierende und Lehrende, die das System nicht nutzen wollen, in Zukunft ihren Lehr- bzw. Studieralltag bewältigen sollen. Es ist denkbar, dass bei einem uniweiten Einsatz von VSPL die Nicht-Nutzung des Systems derartige Nachteile mit sich bringen würde, dass es einen faktischen Zwang zur Beteiligung an VSPL gäbe. Es muss jedoch dringend gewährleistet werden, dass die Prüfungsabwicklung prinzipiell und praktisch auch ohne Chipkarte möglich ist, und dass weder Studierenden noch Lehrenden hier Nachteile entstehen.

 

Die oben beschriebene Möglichkeit zur Selektion von Studierenden nach Fächern, Semestern oder bereits erbrachten Studienleistungen diskriminiert Zwei-Fach-BA-Studierende gegenüber Studierenden anderer Studiengänge, da nur sie dieser Selektion unterzogen werden. Es wird beispielsweise kaum möglich sein, Studierende anderer Studiengänge aufzufordern, den Lehrenden ihre bereits erbrachten Leistungen oder ihre Studienbescheinigungen vorzulegen. Zwei-Fach-BA-Studierende offenbaren diese Informationen bereits mit der elektronischen Anmeldung. Auch muss der Grundsatz der Nachteilsfreiheit gewährleistet werden, wenn Lehrende Seminare für unterschiedliche Studiengänge anbieten (z.B. gleichzeitig für 1- und 2-Fach-B.A.): Wie soll hier kalkuliert werden, wie viele sich über VSPL (2-Fach) und wie viele sich ›normal‹ (1-Fach) anmelden möchten?

 

Datenschutzprobleme

 

Das VSPL-System ignoriert den Grundsatz der Datensparsamkeit, welchem entsprechen würde, nur wirklich notwendige Daten zu speichern. Mit Campus und CampusOffice wird hingegen ein riesiger zentral gespeicherter Datensatz geschaffen, dessen Nutzungsmöglichkeiten theoretisch unbegrenzt sind. Oben wurde bereits auf die Möglichkeit zur Entwicklung von Sanktionierungsverfahren hingewiesen. Darüber hinaus ist die Rechtmäßigkeit eines Systems wie VSPL nach dem Datenschutzgesetz zwar prinzipiell denkbar, der Blick auf die Details erweckt allerdings den Eindruck, dass in vielen Punkten die rechtliche Grundlage nicht so eindeutig geklärt ist, wie dies momentan seitens der Uni-Verwaltung dargestellt wird.

 

VSPL ist, wie jedes informationstechnologische System, nicht hundertprozentig vor Angriffen und damit vor der illegalen Aneignung persönlicher Daten geschützt. Wie real die Gefahr des unrechtmäßigen Zugriffs auf zentral gespeicherte Daten ist, hat der Angriff auf den E-Mail-Server der RUB am 03. Juli 2005 gezeigt. Durch eine Sicherheitslücke im Betriebssystem des Servers gelang es einer unbekannten Person auf die E-Mails und Zugangspasswörter von knapp 40.000 Studierenden und Beschäftigen der RUB zuzugreifen. (Siehe auch die Pressereaktionen unter 5. Weiterführende Links.)

Die Schaffung eines zentralen Datenbestandes befördert immer auch ein Interesse an diesen Daten, z.B. zu Marktforschungszwecken. Hier sei insbesondere auf die problematischen Sonderfunktionen von CampusOffice hingewiesen, die die Speicherung von privaten Terminen, Telefonnummern und Emailadressen ermöglichen.

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass es keine Lösung sein kann, die Sicherheitsvorkehrungen weiter auszubauen. Zum einen wird es nie eine 100%ige Sicherheit geben, zum anderen würden auf diese Weise die theoretischen Überwachungsmöglichkeiten anwachsen, da so individuelle Zugriffe auf die Datenbestände durch Studierende (und auch Lehrende) noch besser nachvollzogen werden könnten. Denkbar ist auch eine Strategie der Akzeptanz- und Nutzungsförderung der Chipkarte seitens der VSPL-InitiatorInnen. Je ‚nützlicher’ die Chipkarte ist, desto mehr steigt die Bereitschaft ihrer Nutzung. Problematisch an Chipkarten ist, dass über ihre Verwendung Profile über Personen erstellt werden können, da diese bei jeder Karten-Nutzung spuren hinterlassen. (Zur Kritik der Chipkarten vgl.
http://www-user.uni-bremen.de/~asta/themen/chip/reader/index.html, siehe auch 5. Weiterführende Links)

 

Auf das häufig von den VSPL-InitiatorInnen ins Feld geführte Argument, die zentrale Speicherung von Daten sei sicherer als eine dezentrale, ist folgendes zu sagen: Es mag in der Tat einfacher sein, einen einzigen Server zu schützen, anstatt mehrere dezentrale Datenbestände (wobei hier anzumerken ist, dass die AdministratorInnen auch nur Menschen sind und Angriffe auf zentrale Server auch bei besten Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgeschlossen werden können). Umgekehrt sind jedoch die Folgen eines erfolgreichen Angriffs auf einen zentralen Server mit einem riesigen Datenbestand ungleich fataler, als wenn sich beispielsweise jemand Zugang zu einer im Rechner eines Prüfungsamts lokalisierten Datenbank verschaffen würde. Auch wenn in letzterem Fall die Prüfungsleistungen von Studierenden ausgelesen werden könnten, so wären es nicht die von 30.000 Studierenden, nicht die Noten von allen Fächern der betroffenen Studierenden, auch nicht ihr Studierverhalten und schon gar nicht ihre privaten Termine, Telefonnummern und Adressen, die mittels CampusOffice verwaltet werden können. Mit der dezentralen Speicherung von Prüfungsdaten verhält es sich ähnlich wie mit der Speicherung auf Papier, das verschlossen in einer Schublade liegt. Auch auf Papiere in Schubläden und Schränke können ‚Angriffe’ verübt werden, allerdings sind die dabei zu erbeutenden Datenmengen relativ begrenzt.

 

EDV-Gestützte Überwachungs- und Abrechnungssysteme sind mit VSPL denkbar

 

Die Quantifizierung von Studieninhalten, die mit der Kreditierung und dem Studienkontenmodell bereits eingeleitet wurde, wird mit VSPL fortgesetzt. Neben anderen Formen der Überwachung des Studierverhaltens, ergibt sich prinzipiell die Möglichkeit, Bezahlungseinheiten festzulegen und ein Abrechnungssystem zu entwickeln. Dies bezieht sich in ähnlicher Weise auch auf die Überwachung von Lehrangeboten und deren Auslastung, an die die Mittelvergabe angelegt werden könnte. Eine Konsequenz hieraus wäre die Verschlechterung der Lehrqualität, da das Ziel von Veranstaltungen eine hohe BesucherInnen- und Abschlusszahl wäre.

An der Universität Potsdam existiert bereits ein so genanntes „Belegpunktesystem“, welches den einzelnen Studierenden zu Beginn des Studiums ein ‚Konto’ zur Verfügung stellt, von dem pauschal jede belegte Veranstaltung abgebucht wird, egal ob ein Schein (Hausarbeit oder Klausur) erworben wurde oder nicht. Zu Beginn des Studiums enthält das Konto etwas mehr Belegpunkte als nötig, wenn man alle Klausuren auf Anhieb besteht und jede Veranstaltung mit einem Schein abschließt. Sind die ‚Belegpunkte’ einmal aufgebraucht, kann nicht weiter studiert werden, es folgt die Exmatrikulation. Von der Praxis des Belegpunktesystems betroffene Studierende müssen zum einen darauf achten, nicht zu viele Veranstaltungen ohne Absicht auf einen Scheinerwerb zu belegen und sich zum anderen bereits zu Beginn des Semesters darüber im Klaren sein, ob sie am Ende des Semesters  in ihren jeweiligen Veranstaltungen Scheine erwerben wollen/können, da alles Belegte abgebucht wird.

An dem Beispiel Potsdam ist interessant, dass dieses System bereits vor der dort erst kürzlich erfolgten Einführung von Chipkarten eingerichtet und verwendet wurde. Vor dem Hintergrund eines bereits ausgestalteten und erprobten elektronischen Datenverwaltungssystems wie VSPL ist die Etablierung eines solchen Abrechnungssystems eine technische Kleinigkeit.

 

4. Offene Fragen

 

Wenn VSPL erst ab Oktober bereitgestellt wird, wie groß bzw. klein wird der Anmeldezeitraum für die Seminare im Wintersemester sein?

 

Für viele Seminare wird es vermutlich Losverfahren geben. Das bedeutet, dass Studierende sich für möglichste viele Seminare für die Losverfahren anmelden werden, um so die Chance zu maximieren, an ausreichend Veranstaltungen teilnehmen zu können. Wie wird ein Ausgleich zwischen Studierenden, die durch das Losverfahren mehr Plätze als notwendig erhalten haben und Studierenden, die viel zu wenige Plätze oder gar keinen bekommen haben, gewährleistet?

 

Wer soll die Nacherfassung von Studienleistungen erbringen? Wie soll dies noch vor dem Start der Anmeldungen für Seminare im Wintersemester geschehen?

 

Wie soll sichergestellt werden, dass Studierenden ohne Chipkarte oder Studierenden, die sich nicht an dem System beteiligen wollen, kein Nachteil im Hinblick auf die Anmeldung zu Veranstaltungen entsteht?

 

Welche Daten über Einzelleistungen sollen die Modulbeauftragten einsehen können, um Modulbescheinigungen ausstellen zu können?

 

Wie soll geregelt werden, wer wann Zugriffsrecht auf die Daten der Studierenden erhält? Stimmt es, dass die Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten jeweils von den Fakultäten geregelt werden soll? Ist vorgesehen, dass die Studierenden bei jeder Abfrage, z.B. über Prüfungsämter, ihr Einverständnis abgeben? Die Verschlüsselung der Daten ist unbedingt erforderlich.

 

Wie geht das System mit Überschneidungen von Veranstaltungen um?

 

Unklar ist, ob die mit der Unterzeichnung der Einschreibeordnung abgegebene Einverständniserklärung zur Verwendung und Weitergabe von persönlichen Daten für die hier beschriebenen Zwecke ausreicht, oder ob in der Einschreibeordnung Konkretisierungen vorgenommen werden müssen.

 

5. Weiterführende Links

 

Stellungnahmen

Stellungnahme des Fachschaftsrat Medienwissenschaft: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fr-medien/stellungnahme_vspl.pdf

Stellungnahme des Fachschaftsrat Sozialwissenschaft (in Kürze erhältlich)

 

Uni zu VSPL

http://www.ruhr-uni-bochum.de/dezernat6/vspl/ (Allgemeines zu VSPL)

http://imperia.rz.rub.de:8035/imperia/md/content/dezergba/vspl/vspl_info_juni2005.pdf (Präsentation zur VSPL Juni 2005)

http://www.ruhr-uni-bochum.de/dezernat6/vspl/linksammlung.htm (Linksammlung der Uni zu Campus)

http://imperia.rz.rub.de:8035/imperia/md/content/dezergba/vspl/26_maerz.pdf (Präsentation zur Entwicklung von VSPL März 2004)

 

Presse

http://protestkomitee.takethepowerback.de/images/stories/ProSt/bszsonderausgabeprotestcamp_1.pdf (Zeitung des Protestcamps vom 23. Juni 2005 mit Artikel zu VSPL, siehe S. 2)

http://www.bo-alternativ.de/datenschutz-pm.htm (Pressemitteilung der Linken Liste und der alternativen liste zur Datenschutzproblematik bei VSPL vom 05.07.05)

http://www.bo-alternativ.de/lokales-06-07-05.htm (Lokalpresse über den Angriff auf den RUB-Server und Kritik an VSPL, 06.07.2005)

http://www.taz.de/pt/2005/07/06/a0023.nf/text.ges,1 (Bericht in der TAZ über den Angriff auf den RUB-Mail-Server am 3. Juli 2005, 06.07.05)

http://www.wdr.de/themen/computer/1/mailserver_uni_bochum/index.jhtml (Bericht des WDR über den Angriff auf den RUB-Mail-Server am 3. Juli 2005, 06.07.05)

http://www.westline.de/index_9366.php (Bericht der Ruhr-Nachrichten über den Angriff auf den RUB-Mail-Server am 3. Juli 2005, 06.07.05)

 

Reader und Texte zur Chipkartenproblematik

http://www-user.uni-bremen.de/~asta/themen/chip/reader/index.html

http://www.fachschaft.informatik.tu-darmstadt.de:8088/chipkarte

http://www.asta.uni-potsdam.de/sonst/ausgabe.php3?textfile=431

http://www.ruhr-uni-bochum.de/bsz/573/artikel.html

http://www.ruhr-uni-bochum.de/bsz/518/518chipkarte.htm

http://www.ruhr-uni-bochum.de/bsz/517/517chipkarte.htm

 

Belegpunktesystem und elektronisches Anmeldeverfahren an der Uni Potsdam

http://www.asta.uni-potsdam.de/sonst/ausgabe.php3?textfile=1292

http://www.asta.uni-potsdam.de/sonst/ausgabe.php3?textfile=1302

 

Datenschutzgesetz NRW

http://www.lfd.nrw.de