Allgemeiner Studierendenausschuß der RUB
Pressemitteilung


Landesregierung legt Gesetzentwurf vor –
Fällt morgen der Beschluss über Studiengebühren?
Butter bei die Studiengebühren


Mittwoch soll es soweit sein: Das Gesetz zu Studienkonten und -finanzierung wird vermutlich in der
morgigen Landtagssitzung verabschiedet. Wenn auf die zweite Lesung keine weiteren Änderungsanträge
folgen, kann die dritte Lesung direkt im Anschluss stattfinden und das Zahlen ist beschlossene
Sache. Das Landes-Asten-Treffen, dem auch der AStA der Ruhr-Uni angehört, hat zu Protesten vor dem
Landtag aufgerufen. Es sieht so aus, als ob dies auch die letzte Chance für Proteste sei... Bereits
gestern hatten etwa 50 Studierende in Düsseldorf für kurze Zeit die Parteizentrale der Grünen
besetzt und forderten die Partei dazu auf, auf der morgigen Sitzung gegen Studiengebühren zu
stimmen.

Die Absichten der Landesregierung wurden am 9.1. im Ausschuss „Wissenschaft und Forschung“ konkret:
Dem Entwurf zufolge sollen Studienkonten mit einer festen Regelabbuchung zum Sommersemester 2004
eingerichtet werden, die nach drei Jahren durch ein Kontenmodell mit individueller Abbuchung ersetzt
werden sollen. Das Modell für 2004-2007 sieht ein „Guthaben“ von 200 Semesterwochenstunden (SWS)
vor, das sich jedes Semester um einen festen Wert verringert. Innerhalb der 1,5fachen
Regelstudienzeit (in der Regel 14 oder 15 Semester) muss das Guthaben verbraucht werden, danach und
für Studierende über 60 Jahre werden Gebühren fällig. Die Regelabbuchung betrifft dabei alle
Studierenden und soll rückwirkend erfolgen.

Wenig Rücksichtnahme auf persönliche Studienumstände

„Dieses Kontenmodell nimmt wenig Rücksicht auf die persönlichen Studienumstände. Die rund 70% der
Studierenden, die auf Nebenjobs angewiesen sind, und Bafög-EmpfängerInnen, die nicht mehr gefördert
werden, trifft dies besonders schwer“ bringt Thilo Machotta vom AStA-Referat für
Öffentlichkeitsarbeit die Bedenken der Studierenden auf den Punkt. „Durch die Regelabbuchung ist das
Konto mit der 1,5fachen Regelstudienzeit so eng bemessen, dass knapp die Hälfte der Studierenden
befürchten muss, für die letzten Semester Gebühren zu bezahlen.“


Die geplanten Studienkonten gelten bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, wobei
Bachelor-Master-Studiengänge zumindest derzeit noch als ein Studiengang begriffen werden. Ein
Fachwechsel wäre nur noch in den ersten zwei Semestern schadlos möglich, dann kann noch mit einem
neuen Konto begonnen werden (oder man wechselt in ein anderes Bundesland). Bei einem späteren
Fachwechsel ginge ein Teil des Guthabens verloren. Ausgenommen von den Studiengebühren sind
Bafög-EmpfängerInnen (zumindest solange sie Bafög erhalten), beurlaubte und promovierende
Studierende sowie Studis im praktischen Jahr oder in einem integrierten Pflichtpraktikum.

Die Zeit, in der das Konto verbraucht werden darf, kann sich unter bestimmten Bedingungen durch
sogenannte „Bonusguthaben“ verlängern. So soll es für Kindererziehung bis zu 4 Semestern und für
VertreterInnen in Unigremien oder der Studierendenschaft bis zu 3 Semester geben. Wieviel die
Semesterwochenstunde danach kosten wird, ist in dem Entwurf derzeit noch nicht geregelt. Es bleibt
aber zu vermuten, dass es nicht bei den angekündigten 25 Euro bleiben wird. Die Verordnung, die dies
regeln soll, steht noch aus.

Ab 2004 hartes Kontenmodell, ab 2007 individualisiertes Kontenmodell

Zum Sommersemester 2007 soll dieses harte Kontenmodell durch ein Studienkonto mit individualisierter
Abbuchung ersetzt werden, auf dem die 1,25fache Menge der für das Studium benötigten SWS über die
zweifache Regelstudienzeit zur Verfügung stehen sollen. „Wie genau diese Abbuchung gestaltet werden
soll, ist derzeit noch unklar und soll durch eine Verordnung geregelt werden“ kommentiert Verena
Witte (AStA-Referat für Hochschulpolitik) die Pläne der Landesregierung. „Ob die Chipkarte, die
Schranke vorm Hörsaal oder die Anwesenheitslisten maßgeblich sein werden, bleibt also noch
abzuwarten.“

Mit der Einführung von Studiengebühren geht vermutlich eine erneute Erhöhung der Sozialbeiträge
einher. Das Studentenwerk „Akafö“ hat bereits jetzt die Beiträge erhöht, um den Studiengebühren und
den dadurch erwarteten rückläufigen Studierendenzahlen vorzubeugen. Als klar war, dass so schnell
keine Gebühren erhoben werden, ist die Erhöhung zwar auf Druck der Studierenden zum Teil zurück
genommen worden. Sobald das Gesetz verabschiedet wird, ist mit einer erneute Erhöhung der
Sozialbeiträge sowie mit höheren Cafeten- und Mensapreisen sowie einem Mietanstieg zu rechnen. Auf
die Studierenden kommen also große Lasten zu, die nach Schätzungen des AStAs zu einem Rückgang der
Studierendenzahlen um bis zu 20% führen können.


Weitere Infos

• Den aktuellen Gesetzentwurf finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.asta-bochum.de/aktuell/gesetzentwurf-studienkonten.pdf
• Für Rückfragen steht Ihnen das AStA-Referat für Öffentlichkeitsarbeit (0234-27865,
pressearbeit@asta-bochum.de) zur Verfügung.
--
AStA der Ruhr-Uni Bochum
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Hanna Höfer, Thilo Machotta

.fon 0234/32-27865
.fax 0234/701623